27.08.2018

Wer zahlt beim Arbeitsunfall für selbstständige Unternehmer?

Als selbstständiger Unternehmer ist es Ihr Ziel, Geld zu erwirtschaften und Gewinne zu erzielen. Aber was ist eigentlich, wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden, der Sie über längere Zeit ausfallen lässt? Wer zahlt Ihnen den Verdienstausfall? Wie sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen eines Arbeitsunfalls zuverlässig ab?

Selbstständige müssen selbst vorsorgen

Schnell kann es passieren: Auf dem Weg zum Kunden werden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt oder stürzen auf der Treppe vom Büro. In beiden Fällen kann es zu schweren Verletzungen kommen, die Sie vorübergehend einschränken oder – im schlimmsten Fall – zu bleibenden Schäden führen. Für Ihre berufliche Tätigkeit kann das immense Auswirkungen haben, denn wer zahlt Ihre laufenden Kosten, wenn Sie nicht imstande sind zu arbeiten? Für Angestellte ist ein Arbeitsunfall gesetzlich klar geregelt. Hier kommt die Berufsgenossenschaft für die Lohnfortzahlung auf. Als Selbstständiger müssen Sie allerdings privat vorsorgen.

Freiwilliger Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung

Als Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, sich in der Berufsgenossenschaft freiwillig zu versichern. Damit gewährt Ihnen und auch Ihrer Familie die gesetzliche Unfallversicherung Schutz und Sicherheit bei einem Arbeitsunfall. Unfälle, die sich während Ihrer Berufstätigkeit und auf dem Arbeitsweg (auch bei Kundenbesuchen) ereignen, sind abgesichert. Auch können Sie den Schutz so erweitern, dass er mögliche Berufskrankheiten einschließt.

  • Die Höhe der Beiträge dieser freiwilligen Unternehmerversicherung richtet sich nach der jeweiligen Versicherungssumme und der Gefahrenklasse des Unternehmens. Die Gefahrenklasse bestimmt die Berufsgenossenschaft. So liegen die Beiträge für einen selbstständigen Dachdecker verständlicherweise höher als für einen Unternehmer, der seine Arbeit vorzugsweise vom Schreibtisch aus erledigt.
  • Die Mindestversicherungssumme für Selbstständige liegt bei ca. 30.000 Euro, die Maximalsumme überschreitet selten 85.000 Euro.
  • Im Falle eines Arbeitsunfalls zahlt die Berufsgenossenschaft im Normalfall ab dem 22. Krankheitstag ein Verletztengeld, welches sich nach der Höhe der Versicherungssumme richtet.
  • Ebenfalls gehören etwaige Rentenzahlungen oder – bei Tod des Versicherungsnehmers – eine Witwen- bzw. Halbwaisenrente dazu.

 

Zur Grundsicherung für Sie und Ihre Familie ist die gesetzliche Unfallversicherung sinnvoll und sehr zu empfehlen. Bereits bei der niedrigsten Versicherungssumme wird im Unglücksfall gezahlt und sie kann helfen, Sie vor dem finanziellen Ruin zu bewahren und Versorgungslücken zu schließen.

Private Unfallversicherung – individuell abgesichert

Der große Vorteil einer privaten Unfallversicherung ist, dass diese nicht nur bei Arbeitsunfällen Leistungen erbringt, sondern auch, wenn sich der Unfall in Ihrer Freizeit ereignet – und das rund um die Uhr. Dabei ist es irrelevant, wo Sie sich aufhalten. Die private Unfallversicherung greift üblicherweise auch im Ausland, während einer Dienstreise oder Ihres Urlaubs.

Die Leistungen der privaten Unfallversicherung können Sie individuell auf Ihre Lebenssituation anpassen. Je nach Versicherungssumme wird festgelegt, ab wann und in welcher Höhe Sie Anspruch auf ein Krankentagegeld haben. Bei schweren Unfällen, die Sie länger beeinträchtigen, entscheiden Sie sich für eine Kapitalzahlung oder – sinnvoll bei Invalidität – eine lebenslange Rente.

Klauseln, auf die Sie bei Abschluss des Vertrags achten sollten:

  • Alkoholklausel
    Sie haben bei einer Kundenveranstaltung zwei Glas Wein getrunken und auf dem Nachhauseweg kommt es zu einem Unfall. Es ist also erforderlich, dass eine festgelegte Promillegrenze für Ihren Versicherungsschutz besteht.
  • Eigenbewegung
    Grundsätzlich ist die Entstehung eines Unfalls durch eine Einwirkung von außen auf den Körper definiert. Hier sollte allerdings auch die Eigenbewegung eingeschlossen sein. Gerade beim Sport wie Joggen oder Fußballspielen kommt es leicht zu Unfällen, die durch eine falsche Bewegung und nicht durch Fremdeinwirkung verursacht wurden.
  • Insektenstiche
    Auch Zeckenbisse, die Ursache für Borreliose sein können oder allergische Reaktionen nach Insektenstichen sollten mitversichert sein.
  • Zahnersatz und kosmetische Operationen
    Im Falle eines Unfalls ist es nicht selten, dass Ihre Zähne in Mitleidenschaft gezogen werden oder Sie gar einen Zahn verlieren. Die Unfallversicherung sollte unbedingt auch diese Kosten übernehmen. Auch kosmetische Korrekturen, beispielsweise nach Brandverletzungen oder nach Narbenbildung, sollten eingeschlossen sein.
  • Bergungskosten
    Wenn sich Ihr Unfall während des Skifahrens in Ihrer Freizeit oder auf einer Dienstreise im Ausland ereignet, muss sichergestellt sein, dass Ihre private Unfallversicherung für Selbstständige Rettungsmaßnahmen bzw. Bergungs- und Suchkosten, aber auch den Rücktransport in Ihren Heimatort übernimmt.

 

Anspruch auf Verdienstausfall als Selbstständiger?

Ein Unfall bringt nicht nur physische Schmerzen mit sich, sondern wirkt sich auch empfindlich auf Ihre selbstständige Tätigkeit aus. Wenn Sie nicht arbeiten, verdienen Sie kein Geld, doch Ihre Kosten laufen weiter. Sie können Aufträge nicht erfüllen und eventuelle Angestellte nicht bezahlen. Über Ihre private bzw. gesetzliche Unfallversicherung erhalten Sie im besten Fall ein Krankengeld, das Sie dafür verwenden können. Wenn für Ihren Arbeitsunfall allerdings ein Anderer schuld ist, z. B. bei einem von Ihnen nicht verursachten Verkehrsunfall, können Sie Schmerzensgeld oder gar einen Verdienstausfall einfordern. Die Berechnung von unfallbedingten Verdienstausfällen ist allerdings recht kompliziert und erfordert eine konkrete Darlegung, bei der Ihnen Ihr Steuerberater helfen kann. Denn nur ein tatsächlicher Verdienstausfall oder eine nachgewiesene Vermögenseinbuße rechtfertigt Schadensersatzansprüche. Erledigen Sie Ihre Arbeit vom Schreibtisch aus, können Sie mit einem gebrochenen Bein durchaus telefonieren. Anders sieht es aus, wenn Sie mit dem Produkt, welches Ihr Unternehmen vertreibt, Kunden besuchen müssen.

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Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei Alege auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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