24.07.2023

Schmerzensgeld nach Autounfall: Beantragung und Höhe

Ein Verkehrsunfall ist körperlich und psychisch belastend. Neben Schäden am Fahrzeug sind häufig auch verletzte Personen zu beklagen. Letztere können in Form von Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall entschädigt werden. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und wie Betroffene Schmerzensgeld nach einem Unfall beantragen können, klärt dieser Artikel.

Definition Schmerzensgeld: Was ist das?

Das sogenannte Schmerzensgeld ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Schadenersatz für immaterielle Schäden - also für Schäden, deren Ausmaß nicht in Geld gemessen werden kann. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 823 BGB i.V.m. § 253 BGB.

In § 823 Abs. 1 BGB heißt es:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

In § 253 Abs. 2 BGB heißt es:

„Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“

Wann hat man Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Autounfall?

Nach einem Verkehrsunfall (z.B. Autounfall oder Fahrradunfall) kommt Schmerzensgeld dann in Betracht, wenn die geschädigte Person unverschuldet erhebliche Verletzungen oder Schmerzen erlitten hat. Schäden am Fahrzeug selbst – beispielsweise ein zerkratztes Auto – begründen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Der Unfall selbst muss dabei unmittelbare Ursache des eingetretenen Schadens sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es in Folge einer Nötigung zu einem Unfall mit Personenschaden gekommen ist.

Jetzt nachlesen: Wie verhält man sich nach einem Autounfall richtig?

Als „Schaden“ gelten sowohl Schäden körperlicher Art als auch Beeinträchtigungen seelischer bzw. psychischer Natur. Typische Verletzungen, die nach einem Unfall einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen, sind:

  • Frakturen
  • Schleudertraumata
  • Depressionen/Angstzustände aufgrund des Unfalls
  • chronische Leiden aufgrund des Unfalls

 

Bagatellverletzungen – wie z.B. Muskelkater oder blaue Flecken – begründen üblicherweise keinen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall.

Wissenswert: Entstehen durch eine unterlassene Hilfeleistung Verletzungen oder verschlimmern sich bereits vorhandene Verletzungen erheblich, besteht ebenfalls Anspruch auf Schmerzensgeld.

Wieviel Schmerzensgeld bekommt man nach einem Verkehrsunfall?

Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall variiert je nach Einzelfall. Maßgebliche Kriterien bei der Festlegung der Höhe sind:

  • Ausmaß der Verletzungen bzw. der Schmerzintensität
  • Umfang und Dauer der Behandlung
  • Einschränkungen in Beruf und Alltag
  • Ausmaß etwaiger Folgeschäden
  • Ausmaß des Verschuldens der unfallverursachenden Person (fahrlässig oder vorsätzlich)

 

Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der schädigenden Person sind relevant. Denn: Eine wirtschaftlich bessere Position wird schmerzensgelderhöhend berücksichtigt.

Schmerzensgeldtabelle: Höhe von Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

Eine sogenannte Schmerzensgeldtabellen listet aktuelle Gerichtsurteile zu festgelegten Schmerzensgeldern nach einem Verkehrsunfall auf. Sie dienen als erste Orientierung, wie viel Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall bestehen kann.

Verletzung

Schmerzensgeld

Urteil

Leichte Prellungen nach Auffahrunfall

250 EUR

OLG München (10 U 3138/15)

Schädelhirntrauma 1. Grades, Schnittwunden

500 EUR

AG Dorsten (3 C 170/06)

Innenmeniskusriss

5.100 EUR

LG Essen (12 O 170/02)

Oberschenkel- und Schambeinfraktur

5.600 EUR

LG Wuppertal (O 407/10)

Schleudertrauma & Schmerzverarbeitungsstörung

19.600 EUR

LG Essen (18 O 100/01)

Schweres Schleudertrauma, Wachkoma & Pflegebedürftigkeit

500.000 EUR

OLG Oldenburg (Az.: 12 U 50/14)

Wer zahlt das Schmerzensgeld bei einem Autounfall oder Fahrradunfall?

Bei einem Verkehrsunfall wird das Schmerzensgeld durch die Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Person gezahlt. Hierbei gibt es drei unterschiedliche Szenarien:

  1. Ist die geschädigte Person gänzlich unverschuldet verletzt worden, übernimmt die Versicherung die gesamte Schmerzensgeldsumme.
  2. Trifft die betroffene Person jedoch eine Mitschuld, erhält sie zwar Schmerzensgeld, allerdings abzüglich eines Mithaftungsanteils. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Ausmaß der Mitschuld ab.
  3. Bei Eigenverschulden können gegenüber der Versicherung keine Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden. In einem solchen Fall übernimmt die Unfallversicherung der geschädigten Person etwaige Behandlungs- und Folgekosten.

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall beantragen: So funktioniert es

Beim Schmerzensgeld handelt es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch. Dieser kann unabhängig von einer etwaigen Strafanzeige bzw. Verurteilung der unfallverursachenden Person geltend gemacht werden. So geht man vor:

  • Die Gegenpartei ist schriftlich zur Zahlung von Schmerzensgeld aufzufordern.
  • Die geschädigte Person muss nachweisen, dass sie durch den Verkehrsunfall einen Schaden erlitten hat und welches Ausmaß die Verletzungen haben. Üblicherweise geschieht dies per Gutachten einer sachverständigen Person.
  • Weigert sich die Gegenpartei zur Zahlung von Schmerzensgeld, bleibt häufig nur noch die Klageerhebung beim zuständigen Zivilgericht.

Da die Beweislast bei der klageerhebenden Person liegt und Rechtsstreitigkeiten schnell teuer werden können, sollte ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden. Der DEURAG Verkehrsrechtsschutz bietet eine rechtliche Absicherung für Teilnehmer am Straßenverkehr – ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto – und unterstützt dabei Ansprüche geltend zu machen.

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In Einzelfällen ist auch ein sogenanntes Adhäsionsverfahren möglich. Dabei können geschädigte Personen bereits im Rahmen eines Strafverfahrens (beispielsweise wegen Fahrerflucht) Schmerzensgeld fordern. Allerdings ist für das Adhäsionsverfahren ein schriftlicher oder mündlicher Antrag bei Gericht zu stellen.

  • Wie lange nach einem Unfall kann man Schmerzensgeld beantragen?

  •  
  • Schmerzensgeldansprüche verjähren gem. § 195 BGB nach 3 Jahren. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, in welchem sich der Verkehrsunfall ereignete. Es gibt jedoch Ausnahmen. Während eines Gerichtsverfahrens und 3 Monate nach Verkündung des Urteils kommt es nicht zur Verjährung. Darüber hinaus kann die Frist bei unbekanntem Ausmaß der Folgeschäden auf bis zu 30 Jahre verlängert werden.

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Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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