21.09.2020

Auto mutwillig zerkratzt - Wer zahlt für den Schaden?

Zerkratzter Lack, zerstochene Reifen oder kaputte Scheiben: Mutwillige Sachbeschädigungen am Auto sind keine Seltenheit – vor allem nicht in Großstädten und Ballungsgebieten. Doch: Wer zahlt? Welche ersten Schritte erforderlich sind, warum die Polizei hinzugezogen werden sollte und welche Versicherung die entstandenen Schäden übernimmt, fasst dieser Artikel zusammen.

Auto zerkratzt: Das sollten Betroffene tun

Nachdem das zerkratzte oder anderweitig beschädigte Auto entdeckt wurde, sollten Betroffene selbständig Beweise sammeln, um den Tathergang zu rekonstruieren. Dazu zählt zunächst das entsprechende Abfotografieren der entstandenen Schäden sowie der Umgebung des Fahrzeugs mithilfe des Smartphones oder einer Digitalkamera. Zusätzlich sollten der Zeitraum der Tat und (sofern möglich) mögliche Täter schriftlich notiert werden. Für die späteren polizeilichen Ermittlungen ist es zudem hilfreich festzuhalten, wo und in welchem Zeitraum das Auto am Tatort abgestellt wurde.

Autoschaden durch Vandalismus: Anzeige erstatten ist Pflicht!

Schäden durch Vandalismus können in erster Linie nur gegenüber dem direkten Verursacher geltend gemacht werden. Um diesen zu ermitteln, ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Denn: Gemäß § 303 Strafgesetzbuch (kurz: StGB) erfüllt das mutwillige Beschädigen eines Autos den Straftatbestand einer Sachbeschädigung. Darin heißt es:

„Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Betroffene können ihren Anspruch auf Schadenersatz in Form einer Begleichung der Reparaturkosten erst dann durchsetzen, wenn die Täter polizeilich ermittelt wurden. Unser Tipp: In einigen Bundesländern kann eine Anzeige wegen Sachbeschädigung auch über die sogenannte Online-Wache erstattet werden. Dies spart Betroffenen den Weg zur nächsten Polizeidienststelle.

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Vandalismusschäden: Welche Versicherung zahlt?

Zusätzlich sollten Betroffene den Schaden innerhalb einer Woche ihrer Kfz-Versicherung melden. Denn: Kann die Polizei den Täter nicht ermitteln oder kann dieser finanziell nicht für den entstandenen Schaden aufkommen, übernimmt die Versicherung die notwendigen Reparaturkosten. Aber Vorsicht: Vandalismusschäden sind üblicherweise nur durch eine Vollkasko-Versicherung abgedeckt. Diese kommt für Kratzer, demoliertes Blech sowie Schäden durch Brandstiftung auf – nicht jedoch für zerstochene Reifen.

Eine Teilkasko-Versicherung hingegen zahlt bei Vandalismus die notwendigen Reparaturkosten für Glasschäden (beispielsweise zerbrochene Scheiben und kaputte Leuchtabdeckungen) sowie gestohlene Teile, die ursprünglich fest mit dem Fahrzeug verbunden waren (z.B. Autospiegel).

Wer nur über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht-Versicherung verfügt, geht bei Vandalismusschäden regelmäßig leer aus.

Auto zerkratzt: Versicherung kann Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse vornehmen

Werden die notwendigen Reparaturkosten durch eine Vollkasko-Versicherung übernommen, müssen Betroffene mit einer Rückstufung ihrer Schadenfreiheitsklasse rechnen. Diese Rückstufung hat in der Regel höhere Versicherungsbeiträge zur Folge. Beinhaltet die Versicherungspolice zudem eine hohe Selbstbeteiligung ist es empfehlenswert, bei geringen Schäden nachzurechnen. Wird die Versicherung in Anspruch genommen oder sollte die Reparatur lieber selbst bezahlt werden? Liegen die Reparaturkosten unterhalb der Selbstbeteiligung, lohnt es sich, den Schaden selbst regulieren zu lassen. Denn: In diesem Fall springt die Versicherung nicht ein, die Selbstbeteiligung wird nicht fällig und es erfolgt keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Vandalismus am Auto: Schaden selbst beheben

Einige Vandalismusschäden lassen sich in Eigenregie beheben. Dazu zählen beispielsweise leichte Kratzer an der Oberfläche, die mit einer handelsüblichen Autopolitur und einem Poliertuch entfernt werden können. Dazu wird die Politur zunächst großflächig auf den beschädigten Bereich aufgetragen und anschließend mit dem Poliertuch eingerieben. Die Politur wirkt wie feines Schleifpapier und entfernt die Beschädigungen nahezu rückstandsfrei.

Bei schweren Beschädigungen, wie beispielsweise tiefen Kratzern bis aufs Blech, ist ein Besuch beim Lackierer erforderlich. Dieser füllt die Kratzer mit einem speziellen Material und lackiert anschließend das Blech.

Ob große oder kleine Kratzer: Die Reparatur sollte zeitnah erfolgen, da Lackschäden viel Angriffsfläche für Rost und etwaige Folgeschäden bieten.

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Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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