29.04.2019 – zuletzt aktualisiert am: 20.03.2026

Ausbildungsbetrieb werden: Fachkräftenachwuchs sichern

Den eigenen Nachwuchs auszubilden, ist für viele Unternehmen eine Herzensangelegenheit und zugleich eine kluge Investition in die Zukunft. Es ist eine spannende Aufgabe, junge Menschen in die Berufswelt zu begleiten. Doch wer ausbilden möchte, muss bestimmte Leitplanken beachten. Diese dienen nicht nur der Qualität der Ausbildung, sondern schützen den Betrieb auch vor rechtlichen Fallstricken.

Welche Voraussetzungen muss ein Ausbildungsbetrieb erfüllen?

Für die offizielle Ausbildung von Nachwuchskräften ist der Nachweis über die organisatorische sowie fachliche Eignung des Betriebs erforderlich. Das bedeutet: Der Betrieb muss die materiellen und technischen Voraussetzungen bieten, um alle Ausbildungsinhalte laut Ausbildungsordnung vermitteln zu können.

1. Die Eignung der Ausbildungsstätte

Ein Unternehmen ist als Ausbildungsstätte geeignet, wenn die erforderlichen Räumlichkeiten und Arbeitsmittel vorhanden sind. Ein wichtiger Faktor ist zudem das angemessene Verhältnis zwischen der Anzahl der Fachkräfte und den Auszubildenden:

Fachkräfte im Betrieb

Anzahl der Auszubildenden

1 bis 2 Fachkräfte

1 Auszubildender / 1 Auszubildende

3 bis 5 Fachkräfte

2 Auszubildende

6 bis 8 Fachkräfte

3 Auszubildende

(Für je drei weitere Fachkräfte ist jeweils ein weiterer Auszubildender / eine weitere Auszubildende zulässig.)

Sollten einzelne Inhalte im Betrieb nicht vermittelt werden können (z. B. eine spezielle Technik), ist das kein Ausschlusskriterium. Hierfür besteht die Möglichkeit der überbetrieblichen Ausbildung in Kooperation mit Partnern oder Bildungsstätten.

2. Die persönliche und fachliche Eignung der Ausbilder

Nicht jeder Mitarbeitende darf automatisch ausbilden. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) unterscheidet hier streng:

  • Fachliche Eignung: Wer ausbildet, muss den Beruf beherrschen. Dies wird in der Regel durch einen entsprechenden Berufs- oder Studienabschluss sowie eine angemessene Zeit der Berufserfahrung nachgewiesen.
  • Persönliche Eignung: Diese wird grundsätzlich vorausgesetzt. Sie kann jedoch aberkannt werden, wenn schwerwiegende Gründe dagegensprechen (z. B.  wiederholte Verstöße gegen das BbiG oder schwere Vorstrafen nach § 25 Jugendarbeitsschutzgesetz).
  • Der AdA-Schein (Ausbildereignungsprüfung): Zusätzlich ist die arbeitspädagogische Eignung nachzuweisen. In Vorbereitungskursen lernen angehende Ausbilder alles über Rechte, Pflichten und moderne pädagogische Methoden.

Der Weg zum Ausbildungsbetrieb: Schritt für Schritt

Bevor Auszubildende ihren Dienst antreten, sind formale Schritte im Betrieb erforderlich:

  • Kontakt zur Kammer: Das Vorhaben muss der zuständigen IHK oder HWK gemeldet werden. Die Ausbildungsberatung unterstützt beim weiteren Prozess.

  • Eignungsfeststellung: Eine Beraterin oder ein Berater besucht den Betrieb vor Ort, um die Räumlichkeiten und die Ausstattung zu prüfen.

  • Erstellung des Ausbildungsplans: Ein betrieblicher Ausbildungsplan ist zu erstellen. Er gliedert die sachlichen und zeitlichen Abläufe der Ausbildung und ist fester Bestandteil des Ausbildungsvertrags.

Registrierung: Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die offizielle Bestätigung und der Betrieb wird als Ausbildungsstätte eingetragen.

Kosten und Investitionen: Damit ist zu rechnen

Ein Ausbildungsplatz verursacht Kosten, bringt aber langfristig einen hohen Mehrwert.

  • Einmalige Kosten: Einrichtung des Arbeitsplatzes (ca. 2.000 bis 5.000 Euro).
  • Laufende Kosten: Materialien, Lehrmittel und die monatliche Ausbildungsvergütung.
  • Mindestvergütung: Seit 2020 gilt eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, die jährlich angepasst wird (2026: 724 Euro im ersten Lehrjahr). 

Tipp: Es existieren staatliche Förderungen. Programme wie die „Einstiegsqualifizierung“ (EQ) oder Zuschüsse für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung können die finanzielle Belastung für den Betrieb senken.

Welche Pflichten hat der Betrieb?

Als Ausbildungsbetrieb wird eine große Verantwortung übernommen. Zu den Kernpflichten gehören:

  • Vermittlungspflicht: Alle im Ausbildungsplan festgelegten Inhalte müssen vermittelt werden.
  • Kostenlose Arbeitsmittel: Werkzeuge, Fachbücher und Schutzkleidung sind den Auszubildenden kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
  • Freistellung: Auszubildende sind für den Besuch der Berufsschule sowie für Prüfungen freizustellen, wobei die Schulzeit als Arbeitszeit anzurechnen ist.
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Bei der Ausbildung von Jugendlichen unter 18 Jahren sind strengere Regeln zu beachten (max. 40 Std./Woche, keine Nachtarbeit, längere Pausen). Eine ärztliche Erstuntersuchung vor Beginn der Ausbildung ist Pflicht.

Recruiting: Wie findet man die passenden Talente?

In Zeiten des Fachkräftemangels müssen Betriebe aktiv um Nachwuchs werben. Erfolgreiches Recruiting findet heute auf mehreren Kanälen statt:

  • Social Media: Instagram und TikTok eignen sich, um authentische Einblicke in den Arbeitsalltag zu geben.
  • Praktika: „Schnupperwochen“ sind der effektivste Weg, um festzustellen, ob Betrieb sowie Bewerberinnen und Bewerber zusammenpassen.
  • Benefits: Die Übernahme des Azubi-Tickets, garantierte Übernahme bei gutem Abschluss oder moderne IT-Ausstattung (z. B. ein Tablet) sind starke Argumente.

Konflikte und Kündigung: Was passiert im Ernstfall?

Nicht immer läuft das Ausbildungsverhältnis reibungslos. Nach der Probezeit ist eine Kündigung durch den Betrieb nur noch aus wichtigem Grund möglich. Falls es zu einer Trennung kommt, die die Nachwuchskraft als ungerechtfertigt empfindet, kann eine Kündigungsschutzklage das Ergebnis sein.

Solche arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sind für Unternehmen oft zeitintensiv und mit finanziellen Risiken verbunden. Eine Rechtsschutzversicherung für Firmen und Selbstständige unterstützt in solchen Fällen nicht nur dabei, einen kompetenten Rechtsbeistand zu finden, sondern übernimmt im Versicherungsfall auch eventuelle Kosten eines Rechtsstreits.

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Der Weg zum erfolgreichen Ausbildungsbetrieb

Ausbilden ist eine Investition in die Zukunft und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Wer jungen Talenten eine Perspektive bietet, stärkt nicht nur das eigene Team, sondern übernimmt auch gesellschaftliche Verantwortung. Mit der richtigen Vorbereitung, klaren Prozessen und einem zuverlässigen Rechtsschutz im Rücken, kann dieser Aufgabe gelassen entgegengeblickt werden.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Ausbildungsbetrieb werden

Was passiert, wenn ausbildende Personen das Unternehmen verlassen?

Nach § 14 BBiG ist der Betrieb verpflichtet, zeitnah für Ersatz zu sorgen. Dies kann übergangsweise auch durch eine externe Ausbildungskraft auf Honorarbasis erfolgen.

Welche Pflichten hat der Betrieb gegenüber den Auszubildenden?

Der Arbeitgeber muss die Inhalte vermitteln, die für das Erreichen des Ausbildungsziels nach der Ausbildungsordnung erforderlich sind. Während dieser Zeit stellt der Betrieb den Azubis die benötigten Werkzeuge und Materialien kostenfrei zur Verfügung. Der Betrieb ist zudem verpflichtet, die Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und die entsprechende Freistellung zu gewähren.a

Kann eine Ausbildung bemängelt werden?

Bei Unzufriedenheit mit den betrieblichen Ausbildungsmaßnahmen besteht für Auszubildende die Möglichkeit, Beanstandungen beim zuständigen Lehrpersonal oder der jeweiligen Kammer (IHK/HWK) vorzubringen. Erweist sich die Beschwerde als berechtigt, wird der Betrieb zur Beseitigung der Missstände angewiesen. In schwerwiegenden Fällen kann ein Ausbildungsverbot drohen. Zur Klärung etwaiger Schadensersatzansprüche empfiehlt sich die Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei, deren Kosten im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung gedeckt sind.


Weiterführende Quellen:


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag ausschließlich der allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Die hier geteilten Inhalte können eine individuelle und verbindliche rechtliche Prüfung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle nicht ersetzen.

Der eingestellte Blogbeitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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