08.04.2019

Ab ins Berufsleben – Diese Dinge sollten im Ausbildungsvertrag stehen

Zu Beginn der Ausbildung steht der Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem zukünftigen Ausbildungsbetrieb. Darin werden detaillierte Regelungen zum Ablauf, zu den Ausbildungsmitteln sowie zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Ausbildung getroffen.

Welche Pflichten der Auszubildende laut Ausbildungsvertrag hat und zu welchen Maßnahmen Sie als Ausbildender verpflichtet sind, entnehmen Sie der folgenden Übersicht:

 

Der Auszubildende ist verpflichtet:

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet:

Ausbildungsziel

sich ausreichend um das Erreichen des Ausbildungsziels zu bemühen

alle in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Inhalte zu vermitteln

Material

mit Kleidung, Werkzeug und Schreibmaterial des Betriebes sorgsam umzugehen

das für Arbeiten und Prüfungen notwendige Material kostenlos zur Verfügung zu stellen

Berufsschule

an den Unterrichtsstunden der Berufsschule teilzunehmen

den Auszubildenden für die Berufsschule freizustellen

Tätigkeiten

die Übernahme von Tätigkeiten, welche körperlich nicht zumutbar oder gefährlich sind, abzulehnen

den Auszubildenden ausschließlich mit Tätigkeiten zu betrauen, welche zur Ausbildung gehören

Ausbildungsnachweise

Ausbildungsnachweise zu führen

Ausbildungsnachweise zu kontrollieren und zu unterschreiben

Anweisungen

Anweisungen von Vorgesetzten Folge zu leisten, sofern diese im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen

dem Auszubildenden keine Anweisungen zu geben, die auf die Ausübung einer „ausbildungswidrigen Beschäftigung“ gerichtet sind

Schutz

sich an die Sicherheitsregeln am Arbeitsplatz zu halten

den Azubi über die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften zu informieren

Erstuntersuchung

vor dem Beginnen der Ausbildung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen

die Ausbildung erst nach Vorlage der ärztlichen Bescheinigung zu beginnen

 

Was muss in einem Ausbildungsvertrag stehen?

Die vorgeschriebenen Mindestangaben eines Ausbildungsvertrages sind in §11 Abs.1 Satz 2 Berufsbildungsgesetz geregelt. Mit der folgenden Checkliste überprüfen Sie ihren Ausbildungsvertrag auf seine Vollständigkeit:

  • Persönliche Daten der Vertragspartner: Hierzu gehören Name und Anschrift des Auszubildenden sowie die Firmenadresse des Ausbildungsbetriebes.
  • Art und Ziel der Ausbildung: Der Ausbildungsplan ist ein essentieller Bestandteil des Vertrages. Dieser gibt im Detail an, wie die Ausbildung aufgebaut ist, welche Inhalte Sie dem Auszubildenden vermitteln und welche Abteilungen Ihr Auszubildender innerhalb Ihres Betriebes durchläuft.
  • Beginn, Dauer und Ort der Ausbildung: Die Dauer der Ausbildung ist durch das Berufsbildungsgesetz vorgeschrieben. Sie darf nicht weniger als zwei und nicht mehr als drei Jahre betragen. Der Beginn sowie die Dauer der Ausbildung müssen im Ausbildungsvertrag festgeschrieben sein. Zusätzlich ist der Arbeitsort, an welchem Ihr Auszubildender hauptsächlich arbeitet, im Vertrag zu fixieren.
  • Probezeit: Die Probezeit ist ein fester Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Gem. §20 Berufsbildungsgesetz ist eine Probezeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten vorgeschrieben. Hinweis: innerhalb der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
  • Arbeitszeit und Vergütung: Die Arbeitszeit wird in der Regel tariflich oder betrieblich geregelt. Das Gesetz sieht für volljährige Auszubildende eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 48 Stunden vor, minderjährige Auszubildende dürfen bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten. Die Vergütung muss je nach Lehrjahr ansteigen und im Vertrag schriftlich fixiert sein.
  • Urlaub: Auszubildende haben einen Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr. Diese müssen, ebenso wie abweichende Sondervereinbarungen, im Ausbildungsvertrag festhalten werden.
  • Bedingungen der Kündigung: Im Ausbildungsvertrag muss festhalten sein, wann und in welcher Form dieser gekündigt werden kann.

 

Azubis gesucht!

Ausbildung zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Versicherungen und Finanzen

Nutze Deine Chance auf eine zukunftsorientierte Ausbildung mit IHK Abschluss bei der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG in Wiesbaden.

Jetzt bewerben

Wann endet der Ausbildungsvertrag?

Gemäß §21 BBiG endet der Ausbildungsvertrag mit dem Ablauf der im Vertrag vereinbarten Ausbildungszeit. Besteht Ihr Auszubildender die notwendigen Prüfungen bereits vor dem Ablauf der Ausbildungszeit, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse.

Warum muss ein Ausbildungsvertrag schriftlich geschlossen werden?

Grundsätzlich gelten für einen Ausbildungsvertrag die gleichen rechtlichen Regelungen wie für einen Arbeitsvertrag. Das bedeutet: der Ausbildungsvertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Ein mündlicher Vertrag ist gemäß § 11 BBiG jedoch vor Beginn der Ausbildung vom auszubildenden Betrieb schriftlich niederzulegen und anschließend von allen Vertragsparteien zu unterschreiben. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass sowohl der Auszubildende als auch der Ausbildungsbetrieb vom ersten Arbeitstag an über ihre Rechte und Pflichten informiert sind.

Ausbildungsvertrag unterschreiben: Das müssen Sie beachten

Der Ausbildungsvertrag muss gemäß §11 Berufsbildungsgesetz spätestens vor Beginn der Ausbildung vom Auszubildenden sowie von Ihnen als Ausbildungsbetrieb unterschrieben werden. Bei minderjährigen Auszubildenden ist zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Nichtige Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag

Im §12 BBiG ist festgelegt, dass bestimmte Vereinbarungen nicht in einem Ausbildungsvertrag stehen dürfen. Dazu zählen Inhalte, welche:

  • den Auszubildenden nach Beendigung der Ausbildung verpflichten, weiterhin im Ausbildungsbetrieb zu arbeiten.
  • dem Auszubildenden verbieten, den erlernten Beruf ganz oder eingeschränkt auszuüben.
  • vom Auszubildenden eine Zahlung als Entschädigung für die Ausbildung fordern.
  • den Auszubildenden zur Zahlung von Vertragsstrafen verpflichten.

 

Sollte sich einer dieser Punkte oder ein ähnlicher Inhalt im Ausbildungsvertrag befinden, sind diese Abschnitte nichtig. Im Falle eines Rechtsstreits hilft Ihnen eine zuverlässige Berufs-Rechtsschutzversicherung dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei Alege auf rechtliche Korrektheit überprüft.

Rechtsschutz online abschließen

Sichern Sie sich gegen rechtliche Streitigkeiten ab mit dem zuverlässigen DEURAG Rechtsschutz! Ihre Optionen:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Mieter
  • Rechtschutz für Vermieter
Icon Online Rechner