
17.02.2025
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, ist durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) finanziell abgesichert. Doch wann zahlt eine BU – und wann nicht? Und vor allem: Wie lange zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
In welchen Fällen zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, sofern eine versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Die Leistungspflicht ist jedoch an eine gewisse Schwere der Berufsunfähigkeit gebunden, dem sogenannten BU-Grad. Erst, wenn dieser 50 Prozent beträgt, leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die gesundheitliche Einschränkung muss ärztlich bestätigt werden.
Dauer der Beeinträchtigung: Der Prognosezeitraum
Darüber hinaus zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung erst ab einer gewissen Dauer der Beeinträchtigung. Wer sich beispielsweise ein Bein bricht, ist zwar kurzzeitig stark eingeschränkt, kann seine berufliche Tätigkeit nach Genesung jedoch meist wieder aufnehmen. Folglich zahlt eine BU nicht.
Bei einer komplizierten Fraktur kann dies anders sein. Dauert der Heilungsverlauf länger als üblich und kann die berufliche Tätigkeit in diesem Zeitraum nur zu maximal 50 Prozent ausübt werden, liegt eine Berufsunfähigkeit vor. Die BU zahlt.
In den meisten Versicherungspolicen ist geregelt, dass Versicherte dann einen Anspruch auf Leistung haben, sofern sie ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate nicht mehr nachgehen können.Dieser Zeitraum wird als Prognosezeitraum bezeichnet und dient als Grundlage für den Leistungsanspruch. Bei der Prognose wird durch ein ärztliches Gutachten eingeschätzt, ob die Beeinträchtigung des Versicherten mindestens sechs Monate andauern wird.
Dadurch ist gewährleistet, dass die Versicherung nur für langfristige und schwerwiegende Einschränkungen leistet, während vorübergehende und leichtere gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht abgedeckt sind.
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Ablauf der Leistungsbeantragung
Das Beantragen von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt in mehreren Schritten:
1. Kontaktaufnahme mit der Versicherung
Sobald eine Berufsunfähigkeit eintritt oder absehbar ist, sollte die Versicherung informiert werden. Dabei kann ein Antragsformular für die Leistungsbeantragung angefordert werden.
2. Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
Für die Prüfung des Antrags benötigt die Versicherung verschiedene Nachweise:
- Ärztliche Gutachten: Berichte über Diagnose, Krankheitsverlauf und die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit.
- Berufsbeschreibung: Angaben zu den Anforderungen der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.
- Einkommensnachweise: Zum Beispiel Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide.
- Krankheitsverlauf: Eine Übersicht über behandelnde Ärzte, Therapien und Kliniken.
3. Ausfüllen und Einreichen des Antrags
Das Antragsformular muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Alle erforderlichen Unterlagen sollten sorgfältig beigefügt werden.
Unser Tipp: Mit dem Service BU-AntragsCheck unterstützt die DEURAG Versicherte bei der Erstellung eines Leistungsantrags aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
4. Ärztliche Untersuchung
Oft wird eine zusätzliche Untersuchung durch einen unabhängigen Arzt angeordnet. Außerdem können weitere Gutachten von behandelnden Ärzten angefordert werden.
5. Prüfung durch die Versicherung
Die eingereichten Unterlagen werden von der Versicherung geprüft. Dieser Prozess kann je nach Komplexität einige Zeit in Anspruch nehmen und dauert ca. 6 Monate.
6. Entscheidung der Versicherung
Nach Abschluss der Prüfung erfolgt eine Entscheidung. Bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit werden die vereinbarten Leistungen ausgezahlt. Eine Ablehnung wird schriftlich begründet.
Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Erwerbsminderung?
Für die Beantwortung dieser Frage ist ein Blick auf die jeweiligen Bezugsbedingungen notwendig. Eine Erwerbsminderungsrente erhält, wer keine drei Stunden täglich mehr arbeiten kann, unabhängig vom bisher ausgeübten Beruf. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, sofern der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann.
Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Ein Pilot erleidet eine dauerhafte Verletzung der Augen und darf kein Flugzeug mehr steuern. Er ist berufsunfähig, da er seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Erwerbsunfähig ist er jedoch nicht, schließlich könnte er eine andere berufliche Tätigkeit aufnehmen.
Die staatlichen Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente bestehen folglich parallel zum Leistungsanspruch aus einer privaten BU-Versicherung. In der Konsequenz können Versicherungsanbieter die Zahlung einer BU-Rente nicht mit dem Verweis auf eine bereits bezogene Erwerbsminderungsrente verweigern.
Ab wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wie lange es dauert, bis eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Von wesentlicher Bedeutung ist der Umfang bzw. die Dauer der Leistungsprüfung. Hier stellt der Versicherungsanbieter sicher, dass tatsächlich ein Zahlungsanspruch besteht.
Bis über den Antrag entschieden ist, erhalten Angestellte üblicherweise Krankengeld. Wurde der Antrag bewilligt, werden die Leistung für die Monate, die seit der Antragstellung vergangen sind, nachgezahlt.
Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die konkrete Dauer der Zahlungen ist in den Vertragsbindungen geregelt. Grundsätzlich erhalten Versicherte so lange eine BU-Rente, wie sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind. Wichtig zu wissen ist, dass Versicherungsanbieter regelmäßig überprüfen dürfen, ob die gesundheitlichen Einschränkungen auch tatsächlich noch bestehen.
Die vertraglich festgelegte Leistungsdauer ist ebenfalls relevant. Wer sich beispielsweise nur bis zum Beginn der gesetzlichen Altersrente abgesichert hat, erhält auch nur bis zu diesem Zeitpunkt eine BU-Rente.
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht?
Es gibt zwei wesentliche Gründe, weshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt.
Einige Anbieter berufen sich auf eine sogenannte abstrakte Verweisbarkeit. Das bedeutet: Der Anbieter verweist darauf, dass Versicherte trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen in der Theorie eine andere berufliche Tätigkeit als zuvor ausüben könnten. Diese muss den Kenntnissen, Fähigkeiten und der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Findet der Versicherungsanbieter eine derartige Tätigkeit, kann er die Zahlung einer BU-Rente verweigern.
Darüber hinaus ist eine Verweigerung der Leistung zulässig, sofern Versicherte Gesundheitsfragen im mehrseitigen Antragsformular falsch beantworten. Diese stellt unter Umständen eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht dar. In schwerwiegenden Fällen kann sogar der Fortbestand des gesamten Vertrags gefährdet sein. Aus diesem Grund ist es ratsam, alle Formulare gemeinsam mit Fachärzt*innen auszufüllen.
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt trotz Anspruch nicht
Zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz eines Leistungsanspruches nicht, sollten Versicherte umgehend anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Eine zuverlässige Privat-Rechtsschutzversicherung vermittelt eine anwaltliche Erstberatung und unterstützt bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.
Unser Tipp: Mit dem Service BU-AntragsCheck unterstützt die DEURAG Versicherte bei der Erstellung eines Leistungsantrags aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
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