26.07.2021 – zuletzt aktualisiert am: 20.03.2026

Bonitätsprüfung für Selbstständige & Unternehmen

Die Zahlungsfähigkeit eines Vertragspartners spielt in der Wirtschaft eine entscheidende Rolle. Gerade wer selbstständig tätig ist oder ein Unternehmen führt, kommt immer wieder mit dem Thema Bonität in Berührung. Ob es um die Vergabe eines Kredits, die Einschätzung eines neuen Geschäftspartners oder die Miete von Geschäftsräumen geht – die sogenannte Bonitätsprüfung ist ein wichtiges Instrument zur Risikobewertung.

Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Und welche Rechte und Pflichten haben Selbstständige sowie Unternehmen in diesem Zusammenhang? Dieser Beitrag beleuchtet das Wichtigste rund um die Bonitätsprüfung.

Was bedeutet Bonität?

Der Begriff „Bonität“ wird synonym mit Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit verwendet und beschreibt die Fähigkeit einer Privatperson oder eines Betriebes, zukünftigen Zahlungsverpflichtungen zuverlässig und fristgerecht nachzukommen.

Mithilfe einer Bonitätsprüfung (auch als Bonitätsauskunft bezeichnet) wird die wirtschaftliche Zuverlässigkeit eines potenziellen Vertragspartners ermittelt. Das ist relevant, wenn beispielsweise:

  • eine Privatperson einen Kredit aufnehmen möchte,
  • eine Firma in Vorleistung tritt (z. B. bei Lieferungen auf Rechnung) und wissen will, ob der Vertragspartner kreditwürdig ist,
  • ein Vermieter die Zahlungsfähigkeit von Mieterinnen und Mietern einschätzt, um sich vor Mietausfall zu schützen, oder
  • ein Unternehmen die finanzielle Stabilität eines potenziellen Geschäftspartners überprüfen möchte.

Tipp für Geschäftskunden: Die Serviceleistung AuskunftPLUS der DEURAG bietet Versicherten professionelle Wirtschaftsauskünfte. Mit diesen Informationen zur Bonität von Geschäftspartnern oder Mieterinnen und Mietern lässt sich das Risiko im Geschäftsalltag frühzeitig einschätzen.

Wann und von wem wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt?

Wer größere finanzielle Verpflichtungen eingeht, wird fast immer mit der Bonitätsprüfung konfrontiert. Doch in welchen Situationen ist eine solche Überprüfung notwendig und wer darf sie überhaupt durchführen?

Die gesetzliche Pflicht für Banken

Für Kredit- und Finanzierungsinstitute ist die Durchführung einer Bonitätsprüfung vor der Vergabe eines Kredits gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei geht es darum, eine Überschuldung der Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen zu verhindern und das eigene Ausfallrisiko zu begrenzen.

Banken fordern bei einer Kreditanfrage in der Regel aktuelle Nachweise zum Einkommen, Auskünfte über regelmäßige Zahlungsverpflichtungen sowie Informationen zu eventuellen Vermögenswerten von Antragstellenden.

Prüfung bei Vorleistung

Auch Unternehmen, die Leistungen oder Lieferungen erbringen, bevor diese bezahlt wurden, haben ein berechtigtes Interesse an einer Bonitätsauskunft. Dazu zählen beispielsweise:

  • Leasingfirmen
  • Telekommunikationsanbieter
  • Energieversorger
  • Versicherungsunternehmen
     

Diese Firmen erhalten Informationen zur Kreditwürdigkeit ihrer Kundschaft von sogenannten Wirtschaftsauskunfteien oder Banken. Die bekannteste Informationsquelle für Kreditwürdigkeit ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa.

Bonitätsprüfung für Selbstständige und Unternehmen

Steht ein neuer Großauftrag an oder soll ein langfristiger Vertrag mit einem Lieferanten geschlossen werden, ist die Frage nach der Bonität des zukünftigen Geschäftspartners legitim. Doch wie prüft man die Bonität von Kundinnen und Kunden oder Geschäftspartnern?

  1. Auskunft durch die Hausbank: Die eigene Hausbank erteilt unter Nachweis eines berechtigten Interesses Auskünfte über Geschäftspartner. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn für das anfragende Unternehmen ein finanzielles Ausfallrisiko besteht. Dies wird bei Lieferungen auf Rechnung oder größeren Aufträgen ohne Vorkasse regelmäßig bejaht. Die von der Bank erteilten Informationen sind oft allgemein gehalten.

  2. Auskunft durch Wirtschaftsauskunfteien: Detailliertere Informationen erhalten Unternehmen von Wirtschaftsauskunfteien. Diese übermitteln beispielsweise die Rechtsform, die Bankverbindung sowie Details zum Zahlungsverhalten.

  3. Spezialisierte Dienstleister nutzen: Im Rahmen einer DEURAG Gewerbe- oder Vermieter-Rechtsschutzversicherung können Versicherte dank der Serviceleistung AuskunftPLUS einen umfassenden Überblick über die Bonität von Geschäftspartnern oder potenziellen Mieterinnen und Mietern erhalten. Diese professionellen Wirtschaftsauskünfte bieten eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den Abschluss neuer Verträge und Geschäfte und helfen dabei, das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren.

Wie wird die Bonität ermittelt?

Der Bonitätsscore ist ein Indikator dafür, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Privatperson oder ein Unternehmen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen zuverlässig nachkommen wird. Ein höherer Score signalisiert eine bessere Bonität.

Der Wert entspricht einem Indexwert, den Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditinstitute auf Grundlage gesammelter Daten berechnen. Die konkreten Formeln für die Berechnung des Scores sind Betriebsgeheimnisse und müssen von den jeweiligen Instituten nicht offengelegt werden. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt lediglich vor, dass zur Berechnung ein wissenschaftlich anerkanntes mathematisch-statistisches Verfahren angewandt werden muss.

Nach dem Auskunftsrecht laut Art. 15 DSGVO hat jede natürliche und juristische Person das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen:

  • Für Privatpersonen: Einmal pro Jahr kann eine kostenfreie Datenkopie bei Auskunfteien wie der Schufa angefordert werden.
  • Für Unternehmen: Unternehmen können ihre eigene Bonität prüfen, indem sie bei Auskunfteien eine kostenlose Selbstauskunft anfordern oder kostenpflichtige Abo-Services nutzen. Wer über den aktuellen eigenen Score informiert ist, kann dies für bessere Verhandlungen und eine optimierte Kommunikation mit Finanzpartnern nutzen.

Welche Merkmale beeinflussen den Bonitätsscore?

Ob für die Finanzierung des Unternehmens oder einen privaten Mietvertrag: Der Bonitätsscore ist ein entscheidender Faktor. Doch welche Verhaltensweisen tragen dazu bei, dass dieser Wert steigt oder fällt, und was kann man aktiv tun, um ihn zu verbessern?

Folgende Faktoren wirken sich positiv aus:

  • Pünktliche Zahlung von Rechnungen und Raten.
  • Vermeidung von überzogenen Konten oder deren schneller Ausgleich.
  • Verzicht auf unnötige Kleinkredite.
  • Stabile Verhältnisse: Vermeidung häufiger Wohnort- und Kontenwechsel.
  • Besonnenheit bei Girokonten: Nicht mehrere Girokonten gleichzeitig eröffnen.


Negativen Einfluss haben beispielsweise:

  • Abgemahnte, nicht beglichene Forderungen.
  • Vollstreckungsbescheide und Zwangsvollstreckungen.
  • Haftbefehle zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
  • Verbraucherinsolvenzverfahren.

Aktives Bonitätsmanagement: 6 konkrete Schritte für Unternehmen

Fällt die Bonitätsprüfung eines Unternehmens unzureichend aus, bedeutet das noch nicht das Aus für das Geschäft oder die Kreditwürdigkeit – denn die Bonität ist kein statischer Wert, sondern ein dynamisches Ergebnis der Geschäftstätigkeit. Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer können ihre Kreditwürdigkeit verbessern, um bessere Konditionen bei Banken zu erhalten und das Vertrauen von Geschäftspartnern zu stärken.

Hier sind sechs konkrete Schritte für ein proaktives Bonitätsmanagement:

1. Regelmäßig Selbstauskunft einholen

Das Recht auf kostenlose Selbstauskunft bei allen relevanten Auskunfteien sollte mindestens einmal jährlich genutzt werden. Nur wer die eigenen Daten kennt, kann Fehler korrigieren und die Vollständigkeit prüfen.

2. Datenpflege bei Auskunfteien

Unternehmensdaten (Name, Adresse, Rechtsform) müssen bei allen Auskunfteien stets aktuell und identisch sein. Inkonsistenzen können zu Verwirrung führen und den Score unnötig senken.

3. Konsequente Zahlungsmoral

Rechnungen und Kreditraten sind stets pünktlich zu begleichen, denn die Zahlungshistorie ist der wichtigste Faktor im Scoring. Die Einrichtung automatischer Zahlungen schützt davor, eine Zahlungsfrist zu versäumen.

4. Vermeidung von Kleinkrediten und Ratenzahlungen

Häufige Anfragen und die Nutzung vieler kleiner Kredite oder Ratenzahlungsmodelle können als Indikator für eine angespannte Liquidität gewertet werden. Finanzierungen sollten, wenn möglich, gebündelt werden.

5. Vorsicht bei Bürgschaften

Bestehende Bürgschaften, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wurden, können die eigene Kreditlinie belasten und die Bonität negativ beeinflussen.

6. Optimierung der Bilanzstruktur

Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) spielt die Bilanz eine zentrale Rolle. Eine gesunde Eigenkapitalquote und eine geringe Verschuldung wirken sich positiv auf das Rating aus. Eine enge Zusammenarbeit mit der Steuerberaterin oder dem Steuerberater ist ratsam, um die Bilanz aktiv zu steuern.

Was tun bei fehlerhaften Einträgen?

Fehlerhafte oder veraltete Einträge in der Bonitätsauskunft können die Kreditwürdigkeit von Unternehmen oder Selbstständigen massiv beeinträchtigen. Wer feststellt, dass beispielsweise eine bereits getilgte Forderung noch als offen geführt wird, sollte daher umgehend handeln:

  1. Kontakt mit dem Gläubiger: Wer fehlerhafte Informationen entdeckt, sollte sich unverzüglich an den Gläubiger wenden. Dieser muss den aktuellen Stand – zum Beispiel die Tilgung einer Kreditrate – an die Auskunfteien melden (Art. 19 DSGVO).

  2. Kontakt mit der Auskunftei: Auskunfteien sind zur Korrektur unrichtiger Daten verpflichtet (Art. 16 DSGVO). Bis der Sachverhalt endgültig geklärt ist, können Betroffene außerdem die eingeschränkte Verarbeitung der Daten verlangen (Art. 18 DSGVO). Das bedeutet: Die Daten sind erst nach Abschluss des Vorgangs wieder für Dritte verfügbar.

Die Korrektur fehlerhafter Daten kann jedoch zu einem langwierigen Prozess werden, der nicht selten in einem Rechtsstreit endet.

Übrigens: Auch Privatpersonen können einen Schufa-Eintrag löschen lassen.

Wenn die Korrektur fehlerhafter Bonitätsdaten verweigert wird oder ein Geschäftspartner den Forderungen nicht nachkommt, kann dies die Existenz des Unternehmens gefährden. Der JurChoice Gewerbe-Rechtsschutz bietet Unternehmen und Selbstständigen einen umfassenden Schutz bei Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit: Er unterstützt bei der Suche nach qualifiziertem Rechtsbeistand und übernimmt im versicherten Leistungsfall die Kosten eines Gerichtsprozesses.

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Häufige Fragen & Antworten zum Thema Bonitätsprüfung

Kann eine Ablehnung aufgrund eines schlechten Bonitätsscores gerichtlich angefochten werden?

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit. Wenn eine Bank oder ein Geschäftspartner einen Vertrag aufgrund eines schlechten Bonitätsscores ablehnt, ist dies im Regelfall nicht direkt gerichtlich anfechtbar. Wer von einer Ablehnung betroffen ist, sollte jedoch zunächst die eigene Bonitätsauskunft überprüfen. Wenn die Ablehnung auf fehlerhaften Daten basiert, können Versicherte mithilfe ihres Rechtsschutzes gegen die Auskunftei vorgehen, um eine Korrektur zu erreichen.

Unterscheidet sich die Bonitätsprüfung für Selbstständige von der für Privatpersonen?

Ja, die Prüfung unterscheidet sich in ihrem Umfang. Bei Selbstständigen und Unternehmen fließen neben den persönlichen Daten auch betriebswirtschaftliche Kennzahlen in die Bewertung ein. Dazu gehören die Analyse von Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die allgemeine wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens. Die Bonitätsprüfung von Unternehmen stützt sich daher auf eine breitere Datenbasis, die von spezialisierten Wirtschaftsauskunfteien bereitgestellt wird.

Was genau erfährt mein Geschäftspartner, wenn er meine Unternehmensbonität prüft?

Über eine Auskunftei erhält man in der Regel detailliertere Informationen zur wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens als über eine Bank. Zu den übermittelten Daten können beispielsweise gehören: die Rechtsform, das Gründungsdatum, die handelnden Personen, die Bankverbindung, eine Einschätzung des Zahlungsverhaltens sowie gegebenenfalls Einträge zu Mahnverfahren oder Insolvenzverfahren. Die Bonitätsauskunft dient dem Prüfenden dazu, das Risiko eines Zahlungsausfalls einzuschätzen, bevor Lieferungen oder Leistungen erbracht werden.

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Weiterführende Quellen:

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag ausschließlich der allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Die hier geteilten Inhalte können eine individuelle und verbindliche rechtliche Prüfung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle nicht ersetzen.

Der eingestellte Blogbeitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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