26.07.2021

Bonitätsprüfung: Was Selbstständige und Unternehmer wissen sollten

Die sogenannte Bonität spielt in verschiedenen Lebensbereichen eine Rolle. Sei es, um einen Kredit zu beantragen oder eine Wohnung zu mieten. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff? Wie wird die Bonität berechnet und was wird bei der Bonitätsprüfung geprüft?

Bonitätsprüfung: Was ist das?

Der Begriff „Bonität“ ist gleichbedeutend mit der Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit einer Privatperson oder eines Betriebes. Sie spielt vor allem dann eine Rolle, wenn eine Privatperson einen Kredit aufnehmen, oder ein Unternehmen die Zahlungsfähigkeit eines potenziellen Geschäftspartners überprüfen möchte.

Mithilfe einer Bonitätsüberprüfung (auch als Bonitätsauskunft bezeichnet) wird sichergestellt, dass der Vertragspartner zahlungsfähig ist bzw. wie es um seine Zahlungsmoral bestellt ist.

AuskunftPLUS

Die Serviceleistung AuskunftPlus stellt DEURAG Kunden durch professionelle Wirtschaftsauskünfte Informationen zur Bonität von Geschäftspartnern/Mietern zur Verfügung.

Zu den Details

Firmenrechtsschutz

Ein Rechtsstreit kann dem Unternehmen schaden. Der Firmenrechtsschutz der DEURAG bietet Firmen und Selbstständigen einen optimalen Rundumschutz: denn wir versichern nicht nur Ihr Unternehmen, sondern auch Ihre Familie in nur einem Tarif.

Mehr erfahren

Kreditwürdigkeit prüfen: Wann und von wem wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt?

Banken sind gesetzlich verpflichtet, eine Bonitätsprüfung durchzuführen, bevor sie einen Kredit vergeben. Aus diesem Grund verlangen Kreditinstitute bei einer Kreditanfrage aktuelle Nachweise zum Einkommen, Auskünfte über regelmäßige Zahlungsverpflichtungen sowie Informationen zu etwaigen Vermögenswerten des Antragstellers.

Auch Unternehmen, die mit ihren Leistungen oder Lieferungen gegenüber ihrem Kunden in Vorleistung treten, dürfen eine Bonitätsauskunft einholen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Leasingfirmen
  • Telekommunikationsanbieter
  • Energieversorger
  • Versicherungsunternehmen


Diese und ähnliche Firmen erhalten Auskünfte über die Bonität ihrer Kunden von Wirtschaftsauskunfteien oder Banken. Eine der bekanntesten Informationsquellen für die Kreditwürdigkeit ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa. Die Schufa-Datenbank umfasst knapp 860 Millionen Einzeldaten von über 60 Millionen natürlichen Personen und ca. 5 Millionen Unternehmen. Vertragspartner der Schufa erfahren beispielsweise, ob potentielle Kunden zahlungsfähig sind und wie viele Mahnbescheide bereits gegen sie erwirkt wurden.

Mehr zum Thema: Was Vermieter über die Bonität ihrer Mieter in Erfahrung bringen dürfen, erläutert der Artikel „Mieterauskunft – Was darf gefragt werden?“.

Bonitätsscoring: Was bedeutet das?

Im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit fällt immer wieder der Begriff „Bonitätsscoring“ oder „Bonitätsscore“. Doch was genau verbirgt sich dahinter?

Auf Grundlage gesammelter Daten berechnen Wirtschaftsauskunfteien, Kreditinstitute und Schufa einen Indexwert, den sogenannten Bonitätsscore. Dieser zeigt auf, ob eine Privatperson oder ein Unternehmen der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen zuverlässig nachkommen kann.

Welche konkreten Formeln für die Errechnung des Bonitätsscore verwendet werden, ist ein gut gehütetes Geheimnis. Diese Informationen müssen die jeweiligen Institute nicht offenlegen (vgl. BGH-Urteil, Az.: VI ZR 156/13). Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt lediglich vor, dass zur Berechnung ein wissenschaftlich anerkanntes mathematisch-statistisches Verfahren anzuwenden ist (§ 31 BDSG).

Exkurs: Welche Merkmale beeinflussen den Bonitätsscore positiv?

Verbraucher und Unternehmen können ihren Score Wert verbessern, indem sie:

  • Raten pünktlich zahlen,
  • überzogene Konten ausgleichen,
  • auf Kleinkredite verzichten,
  • häufige Wohnort- und Kontenwechsel vermeiden und
  • nicht mehrere Girokonten eröffnen.


Wichtig: Negativen Einfluss auf den Bonitätsscore haben beispielsweise abgemahnte, nicht beglichene Forderungen sowie Vollstreckungsbescheide und Zwangsvollstreckungen. Auch Haftbefehle zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und Verbraucherinsolvenzverfahren verschlechtern den Score Wert.

Kreditwürdigkeit prüfen: Einmal pro Jahr kostenfreie Selbstauskunft

Winkt ein neuer Großauftrag, stellen sich viele Unternehmen die Frage nach der Bonität ihres zukünftigen Geschäftspartners. Doch wie prüft man die Bonität eines Kunden?

Entsprechende Auskünfte erteilt die Hausbank – jedoch nur unter Nachweis eines berechtigten Interesses. Dieses ist vor allem dann gegeben, wenn für das anfragende Unternehmen ein finanzielles Ausfallrisiko besteht. Bei Lieferungen auf Rechnung oder größeren Aufträgen ohne Vorkasse wird ein berechtigtes Interesse von der aktuellen Rechtsprechung regelmäßig bejaht. Allerdings hält die Hausbank die angeforderten Informationen allgemein. Detaillierte Informationen über die Bonität eines potenziellen Geschäftspartners erhalten Unternehmen lediglich bei Wirtschaftsauskunfteien. Diese übermitteln zum Beispiel die Rechtsform, Bankverbindung sowie Details zum Zahlungsverhalten des zukünftigen Kunden.

Bonitätsprüfung für Privatpersonen

Was gilt für Privatpersonen? Gemäß § 34 BDSG hat jede Person das Recht, Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu verlangen. Wer seine eigene Bonität in Erfahrung bringen möchte, stellt beim entsprechenden Institut – beispielsweise der Schufa – einen Antrag auf Selbstauskunft. Pro Jahr können Personen eine Selbstauskunft kostenfrei anfordern. Jede weitere Einsicht ist kostenpflichtig.

Bonität verbessern: Was tun bei fehlerhafter Kreditwürdigkeit?

Fehlende Einträge oder falsche Datensätze können – vor allem für Unternehmen – Folgen haben. Was also ist zu tun, wenn der erhaltene Bonitätscheck Fehler enthält? Beispielsweise bereits getilgte Kredite, die nicht als solche gekennzeichnet sind?

Grundsätzlich sind Auskunfteien dazu verpflichtet, falsche Daten zu korrigieren (§ 35 Abs. 1 BDSG i.V.m. Art. 16 DSGVO). Wer beispielsweise Informationen über eine angeblich nicht bezahlte, jedoch bereits getilgte Kreditrate erhält, sollte sich an den Gläubiger wenden. Dieser muss den aktuellen Stand – zum Beispiel eine Tilgung der Kreditrate – an die Auskunfteien weiterleiten (Art. 19 DSGVO). Zusätzlich ist empfehlenswert, die Auskunftei im Anschluss nochmals zu kontaktieren, nachdem der Gläubiger die Tilgung der Kreditrate bestätigt hat.

Wichtig: Bis der Sachverhalt endgültig geklärt ist, kann der Antragsteller die eingeschränkte Verarbeitung der Daten verlangen (Art. 18 DSGVO). Das bedeutet: Die Daten sind erst nach Abschluss des Vorgangs wieder für Dritte verfügbar.

Rechtsschutz-Tipp rund um die selbstständige Tätigkeit

Firmenrechtsschutz

Ein Rechtsstreit kann dem Unternehmen schaden. Mit der Firmenrechtsschutz der DEURAG sind Sie optimal geschützt, denn wir versichern nicht nur Ihr Unternehmen, sondern auch Ihre Familie.

Mehr erfahren

Telefonische Rechtsberatung

Im besten Fall lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Lassen Sie sich direkt von einem unabhängigen Anwalt am Telefon beraten. Kompetent, schnell, kostenlos und ohne Mehrbeitrag. 

0800 000 7884


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

Rechtsschutz online abschließen

Sichern Sie sich gegen rechtliche Streitigkeiten ab mit dem zuverlässigen DEURAG Rechtsschutz! Ihre Optionen:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Mieter
  • Rechtschutz für Vermieter
Icon Online Rechner