04.01.2021

Falschparken im Ausland – Diese Regeln und Strafen gelten

Gelb, Blau oder Weiß: Bunte Farbmarkierungen am Bordstein im Urlaubsland rufen bei parkplatzsuchenden Autofahrern zuweilen Verwirrung hervor. Das Potential zum Falschparken im Ausland ist groß, denn es gibt keine einheitlichen Regelungen zum Halten und Parken. Was die farbigen Markierungen am Straßenrand bedeuten, welche Parkregeln im Ausland gelten und welche Strafen für das Falschparken im Ausland drohen, erläutert dieser Artikel. 

Falschparken im Ausland vermeiden: Was gilt wo?

Folgende Auflistung gibt einen Überblick zu den gängigen Parkregeln im Ausland anhand ausgewählter Beispiele: 
 

Straßenmarkierungen

  • Blau: In den blauen Zonen, meist durch gestrichelte blaue Markierungen erkennbare, ist das Parken zeitlich begrenzt möglich.
  • Gelb: Eine durchgezogene gelbe Linie auf der Straße oder dem Bürgersteig weisen auf ein Haltverbot hin.


Beschilderung 

Das Verkehrszeichen „axe rouge“ markiert stark befahrene Straßen. Auf ihnen gilt Halteverbot während des Berufsverkehrs, genauer zwischen 7 und 7:30 Uhr sowie zwischen 16 und 18 Uhr. Zusätzlich kann ein weiteres Schild diesen Zeitraum anders definieren bzw. erweitern. Halteverbotsschilder für bestimmte Tage im Monat sind ebenfalls üblich.

Weitere Info

Grundsätzlich gilt: Von Haltestellen und Bahnübergängen sollte ein Abstand von mindestens 15 Meter eingehalten werden. 

Straßenmarkierungen

  • Blau: In den so genannten blauen Zonen, die mit blauen Linien am Straßenrand gekennzeichnet sind, ist das kostenlose Parken von Montag bis Samstag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 14 bzw. 14.30 bis 19 Uhr für die Dauer von einer Stunde erlaubt. Sonntags kann man außerhalb dieser Zeiten auch länger als eine Stunde parken. Hinweis: Eine Parkscheibe sollte gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.
  • Gelb: Eine durchgezogene gelbe Linie am Bordstein signalisiert absolutes Halteverbot, eine gestrichelte gelbe Linie bedeutet hingegen Parkverbot.
  • Weiß: Weiß gestrichelte Linien zeigen gebührenpflichtige Parkplätze an.


Beschilderung 

In Frankreich gibt es zahlreiche Beschilderungen, die das Parken je nach Zone der Stadt, Tageszeit, Wochentag oder geradem bzw. ungeradem Datum einschränken: Das Schild „Stationnement alterné semi-mensuel“ beispielsweise zeigt an, dass das Parken in der ersten Monatshälfte (1. bis 15. eines Monats) nur auf der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern gestattet ist und in der zweiten Monatshälfte (ab dem 16. eines Monats) auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern. Die Straßenseite, auf der geparkt wird, kann auch wöchentlich oder täglich wechseln. Parken an geraden oder ungeraden Tagen etwa wird mit dem Schild „Coté stationnement – Jours Pairs / Jours Impairs“ angezeigt.

Weitere Info

Ist das Parken nicht erlaubt, ist dies mit dem Schild „Stationnement interdit“ (durchgestrichenes P) gekennzeichnet. Das Parken quer zur Fahrbahn ist in Frankreich nicht erlaubt. Es ist nicht gestattet, sein Auto länger als 7 Tage am Stück zu parken. Das Parken auf dem Bürgersteig ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Straßenmarkierungen

  • Blau: Blaue Linien parallel zum Bordstein markieren, dass das Parken zahlungspflichtig mit Parkschein oder mittels Parkscheibe möglich ist. Parkscheine gibt es am Parkscheinautomaten oder im nahegelegenen „Tabacchi“ oder Kiosk. Achtung: Bei einigen Parkscheinautomaten muss zunächst das PKW Kennzeichen eingegeben werden, bevor der Parkschein mit Münzen gelöst wird.
  • Gelb: Gelbe Linien zeigen Parkverbot an. Die Plätze können auch für Anwohner reserviert sein oder einen Behindertenparkplatz markieren. Busse oder Taxis dürfen hier halten.
  • Gelb-Schwarz: Diese Markierung zeigt ein absolutes Halteverbot an.
  • Rosa: Diese Plätze sind für werdende Mütter oder Eltern mit Kleinkindern vorgesehen.
  • Weiß: Kostenfreies Parken, gegebenenfalls ist aber auf eine zeitliche Begrenzung zu achten. 

    
Beschilderung

In vielen italienischen Städten existiert die sogenannte "zona traffico limitato" (ZTL). Diese darf ausschließlich von Fahrzeugen mit einer Sondergenehmigung oder nur zu bestimmten Zeiten befahren werden und wird durch eine entsprechende Beschilderung angezeigt. Gängig ist auch - das inzwischen veraltete - runde Verkehrsschild, welches das Parken verbietet. Es ist gekennzeichnet durch ein schwarzes „P“ auf weißem Grund, dass von  einem roten Strich gekreuzt wird.

Weitere Info

Eine eingepackte Parkuhr zeigt an, dass keine Parkgebühr mehr zu zahlen ist. Dies ist häufig in der Nachsaison der Fall. Parkplätze für andere zu reservieren oder in der zweiten Reihe zu halten - obwohl verboten -  wird in Italien vielerorts praktiziert.

Straßenmarkierungen

  • Gelbe oder schwarz-weiße Markierungen an der Bordsteinkante signalisieren Parkverbot. In einer blauen Zone darf entlang der blauen Bordsteinkante geparkt werden. Die Benutzung einer blauen Parkscheibe ist hier verpflichtend. Zumeist ist die Parkdauer auf maximal zwei Stunden begrenzt.


Beschilderung

Die Beschilderungen weisen hin auf:

  • Parken nur für PKW
  • Parken nur für Fahrräder
  • Parken für Fahrräder und Mopeds


Daneben gibt es reservierte Parkplätze für Anwohner und Fahrgemeinschaften, die jeweils entsprechend beschildert sind. 

Weitere Info

Auch in den Niederlanden gibt es inzwischen das kennzeichenbasierte Parken oder auch: Kentekenparkeren, bei dem am Parkautomat zunächst das Autokennzeichen eingegeben werden muss.

Straßenmarkierungen

  • Gelb: Eine durchgezogene gelbe Linie am Bordstein signalisiert absolutes Halteverbot, eine gestrichelte gelbe Linie bedeutet hingegen Parkverbot. Auch eine gelbe Zickzack-Linie signalisiert Parkverbot.
  • Blau: Eine blaue Markierung weist auf eine Kurzparkzone hin, in der das Parken zwischen 30 Minuten und drei Stunden in der Regel kostenpflichtig ist und entsprechend ein Parkticket gelöst werden muss. 


Beschilderung

Kurzparkzonen sind in der Regel durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet. Üblich sind außerdem Beschilderungen, die Ausnahmen von Halte- und Parkverboten für bestimmte Berechtigte ausweisen wie Anrainerparkplätze (Anwohnerparken), Kiss&Ride-Zonen, Ladezonen für E-Fahrzeuge etc.

Weitere Info

Die Verwendung der blauen Parkscheibe – wie in Deutschland üblich - ist in Österreich nicht erlaubt, da sie nicht den Vorgaben der österreichischen Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung entspricht.

Für Parkscheiben zur Verwendung in Österreich gilt:

  • Das Ziffernblatt muss einen Kontrast aufweisen und mind. 10 cm betragen. 
  • Die Ankunft muss auf eine Viertelstunde genau angezeigt werden. Es darf hierbei auf eine Viertelstunde aufgerundet werden. 
  • Bei Verwendung einer alten Parkscheibe mit 2 Zeigern, muss der schwarze Zeiger auf die Ankunftszeit eingestellt werden, der rote Zeiger bleibt ohne Bedeutung.
  • Automatische Parkuhren sind aktuell nicht erlaubt.

Straßenmarkierungen

  • Blau: Von Montag bis Samstag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr kann mit der blauen Parkscheibe für eine Stunde kostenlos geparkt werden. Achtung: Wer zwischen 11.30 bis 13.29 Uhr ankommt, darf bis 14.30 Uhr stehen bleiben (Mittagspausen-Verlängerung). 
  • Gelb: Privat oder für Firmen reserviert, es gilt Halte- und Parkverbot für nicht Berechtigte. Gelbe Zickzacke (z.B. ÖV-Haltestellen), durch Kreuze unterbrochene gelbe Linien oder gelbe Felder mit gelbem diagonalem Kreuz (z.B. Taxi-Stände) signalisieren Parkverbot.
  • Weiß: Gebührenpflichtiges Parken via Parkautomat.


Weitere Info

In den meisten Fällen ist das Parken in der Schweiz kostenpflichtig. An älteren Parkuhren muss mit Schweizer Münzen gezahlt werden, neuere bieten das Zahlen per Debit-/Kreditkarte oder per App an. Wichtig: Steht das Auto nicht innerhalb der Markierung, kann ein Bußgeld erteilt werden. Parken an Hauptstraßen ist außerorts grundsätzlich verboten.

Straßenmarkierungen

  • Blau: Eine blaue Markierung, häufig eine blau gestrichelte Linie, verweist auf gebührenpflichtiges Parken mit Bezahlung via Parkautomat. 
  • Gelb: Eine gelbe durchgezogene Fahrbahnmarkierung weist auf ein Park- und Halteverbot hin, bei dem zusätzliche, vorübergehende Einschränkungen durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet sind. Eine gelbe Bordsteinkante hingegen verweist auf ein absolutes Halteverbot.
  • Grün: Eine grün gestrichelte Markierung verweist auf Anwohnerparken mit entsprechendem Parkausweis.


Beschilderung

Zu unterscheiden sind folgende Halteverbotsschilder:

  • Durchgestrichene „I“ bedeutet: Eingeschränktes Halteverbot an ungeraden Tagen des Monats
  • Durchgestrichene „II“ bedeutet: Eingeschränktes Halteverbot an geraden Tagen des Monats
  • Eingeschränktes Halteverbotsschild mit kleinen Zahlen, entweder 1-15 oder 16-31, zeigen die jeweiligen Monatshälften an, zu denen das Halteverbot gilt


Weitere Info

Üblich ist das Parken in zweiter Reihe mit blinkenden Warnblinkern.

Bußgeld für das Falschparken im Ausland – Vollstreckung und Verjährung

Seit dem Jahr 2010 können gemäß dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) EU-Bußgelder über 70 Euro in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen eingetrieben werden (Ausgenommen Österreich: bereits ab 25 Euro). Wer sein Auto demnach falsch parkt, muss je nach Reiseland mit einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland rechnen.

Doch auch, wenn die Strafe unter die sogenannte Bagatellgrenze fällt, sollte das Knöllchen für das Falschparken im Ausland bezahlt werden, denn: wer den Strafzettel aus dem Ausland nicht begleicht, riskiert bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland neben der rückwirkenden Vollstreckung überdies weitere Sanktionen. So können hohe Geldstrafen, Zwangsmittel und im Extremfall sogar Freiheitsstrafen drohen. Ist die Strafe noch nicht verjährt, kann auch eine Wiedereinreise ins Reiseland verweigert werden. Dabei gelten die Verjährungsfristen des jeweiligen Landes.

Tipp: Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden sollten Betroffene einen juristischen Beistand zu Rate ziehen.  Der Verkehrsrechtsschutz der DEURAG hilft bei der Suche nach einem kompetenten Fachanwalt und vermittelt deutschsprachige Anwälte weltweit.

Bußgeld für Parkverstöße im Ausland – Einige Beispiele

LandVerwarngeld/Bußgeld in Euro
Belgienab 55
Dänemarkab 70
Frankreichab 15
Großbritannienab 45
Irlandab 40
Italienab 40
Kroatienab 40
Niederlandeab 95
Norwegenab 80
Österreichab 20
Polenab 25
Portugalab 30
Schweizab 35
Spanienbis 200
Tschechienab 60

Info: In einigen Ländern, Spanien zum Beispiel, kann man das Knöllchen direkt am Parkautomaten bezahlen. In anderen Ländern, Italien zum Beispiel, ist die Begleichung des Bußgelds beim Postamt oder im Tabacchi möglich.

Tipps zum Parken im Ausland

Vorab über Parkregeln informieren

Um beim Parken im Ausland keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten sich Reisende vorab über die Verkehrsregeln im Urlaubsland informieren. Auskünfte erteilen das jeweils zuständige Fremdenverkehrsamt, aber auch Automobilclubs, Reisebüros oder Mietwagenanbieter können oftmals weiterhelfen.

Örtliche Gepflogenheiten berücksichtigen

Wer in Frankreich parkt, muss damit rechnen, dass das abgestellte Auto regelrecht eingeparkt und gegebenenfalls sogar bewegt wird: So ist es besonders in Paris üblich, die Handbremse nicht anzuziehen, damit das Auto leicht nach vorne oder hinten angeschoben werden kann, um einen der rar gesäten und heiß begehrten Parkplätze zu ergattern. Auf das rücksichtslose einparken, sollte man dagegen in Großbritannien verzichten. Gefährlich geparkte Fahrzeuge werden dort durch die Polizei abgeschleppt oder mit Radsperren (Parkkralle) versehen.

Historische Stadtzentren meiden und am Ortsrand parken

Farbige Parkzonen, überhöhte Parkgebühren in touristischen Zentren oder Parkplätze, die nur an geraden oder ungeraden Tagen oder während einer bestimmten Zeit genutzt werden dürfen – das Falschparken im Ausland ist da schnell passiert. Günstiger und einfacher parkt es sich etwas außerhalb der Stadtzentren. 


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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