19.10.2020 – zuletzt aktualisiert am: 08.05.2023

Flexirente: So gestalten Sie den Übergang in die Altersrente

Am 01. Januar 2023 gab es Änderungen im Flexirentengesetz. Die Flexirente soll Arbeitnehmern mehr Entscheidungsfreiheit beim Renteneintritt bringen. Doch welche Regelungen beinhaltet das Gesetz im Detail? Welche Optionen haben Früh- sowie Altersrentner und wie lassen sich mit der Flexirente Steuern sparen? Dieser Artikel fasst alles Wissenswerte zusammen.

Was ist die Flexirente?

Die Flexirente ermöglicht älteren Beschäftigten auf Grundlage des Flexirentengesetzes einen flexibleren Übergang in die Rente. Sie sorgt dafür, dass sich Rente und Arbeit besser miteinander verbinden lassen. Wer bisher vorzeitig in Altersrente ging, musste hohe Abschläge in Kauf nehmen. Seit der Flexirente lassen sich Rente und Hinzuverdienst flexibel miteinander kombinieren. Ab 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze und Personen im Ruhestand können unabhängig von ihrem Hinzuverdienst ihre Altersrente beziehen.

Optionen der Flexirente: Das ist neu

Die Flexirente bietet Interessierten folgende Optionen:

Die Zahlung freiwilliger Beiträge

Wer vor der Regelaltersgrenze seine Rente in Anspruch nehmen möchte, muss mit Rentenabschlägen rechnen. Jeder Monat vorgezogene Rente wird mit einem Abschlag von 0,3 Prozent berechnet. Zum Ausgleich dieses Abschlags bietet die Flexirente die Möglichkeit, ab dem 50. Lebensjahr freiwillige Sonderzahlungen in die Rentenkasse zu leisten. Die notwendige Höhe der Sonderzahlungen kann bei der zuständigen Rentenkasse erfragt werden.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer möchte zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Seine Rente beträgt 1.000 Euro brutto. Demnach würde sich die monatliche Rente um 7,2 Prozent verringern. Durch die Zahlung freiwilliger Rentenbeträge i.H.v. 17.000 Euro können diese Abschläge kompensiert werden.

Arbeiten im Rentenalter

Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten möchte, kann einen Rentenantrag stellen und zusätzlich arbeiten. Dabei kann frei entschieden werden, ob trotz Rente weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt werden soll oder nicht.

Alternativ kann auf den Rentenantrag verzichtet werden. Auf diese Weise erhöht sich die spätere Rentenzahlung um 0,5 Prozent für jeden Monat, um welchen der Rentenantrag später gestellt wird. Wer seine Rente beispielsweise zwei Jahre nach der Regelaltersgrenze beantragt, erhält einen Rentenaufschlag von 12 Prozent.

Hinzuverdienst zur Frührente

Arbeitnehmer, die mindestens 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, dürfen 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Damit ist allerdings ein Abzug von bis zu 14,4 Prozent verbunden: für jeden Monat, den der Arbeitnehmer vorzeitig in Rente geht, werden ihm 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Der abschlagsfreie Eintritt in die Frührente ist ab 45 Beitragsjahren möglich, ansonsten wird für jeden Monat Frührente ein Rentenabschlag von 0,3 Prozent vorgenommen. Hinzuverdienste sind möglich. Die Hinzuverdienstgrenze wurde zu 2023 aufgelöst.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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