14.09.2020
Hund an Bord – Was gilt für das Fliegen mit Hund?
Das Fliegen mit Hund stellt eine Herausforderung für Mensch und Tier dar und bedeutet für Hunde meistens eines: Stress. Daher sollten Hundebesitzer die Entscheidung für das Transportmittel Flugzeug gut abwägen und sich im Vorfeld einer Reise mit Hund über die geltenden Reisebestimmungen für Hunde und die Transportmodalitäten der Fluggesellschaften informieren. Eine gute Reisevorbereitung ist darüber hinaus das „A&O“, damit der Flug mit Hund möglichst reibungslos gelingt.
Transportbestimmungen für den Flug mit Hund: Was ist zu beachten?
Grundsätzlich können Hunde im Handgepäck oder im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden. Für beide Varianten gelten bestimmte Voraussetzungen, die sich von Airline zu Airline jedoch unterscheiden können. Vierbeiner sollten frühestmöglich für einen geplanten Flug angemeldet werden, da zumeist nur eine begrenzte Anzahl von Tieren mit an Bord darf. Außerdem sind non-stop und Kurz- oder Mittelstreckenflüge zu bevorzugen sowie die klimatischen Verhältnisse bei der Wahl des Reiseziels zu bedenken. Auch die Frage, ob der Hund aus medizinischer und charakterlicher Sicht flugtauglich ist oder zum Beispiel zu Reiseübelkeit neigt, sollte berücksichtigt werden.
Übrigens: Die Preise für das Fliegen mit Hund richten sich je nach Größe des Hundes, der betreffenden Flugzone, der Mitnahme als Handgepäck oder Sperrgut sowie der Airline. Die Kosten belaufen sich je nachdem auf 35 Euro bis circa 300 Euro. Blinden- oder Behinderten-Begleithunde (Assiztenzhunde) dürfen meist kostenlos und in der Kabine mitfliegen.
Hunde im Flugzeug als Handgepäck
Wer einen kleinen Hund besitzt, der kann gemeinsam mit Bello in den Flieger steigen und den Hund als Handgepäck mitnehmen. Das Fliegen mit Hund in der Kabine ist in der Regel mit einem Gewicht bis acht Kilogramm möglich. Die Größe der Transportbox oder -tasche darf dabei die geltenden Handgepäcks-Bestimmungen zu maximal zulässigem Gewicht und Maßen nicht überschreiten. Das Transportbehältnis muss außerdem ausreichend luftdurchlässig und wasserdicht sein. Im Flugzeug muss der Hund über die gesamt Dauer des Fluges in der Transportbox verbleiben und wird unter dem Vordersitz im Fußraum positioniert. Tiere sind in der Regel nicht im Freigepäck enthalten, so dass zusätzliche Kosten für das Fliegen mit Hund anfallen.
Tipp: Flüge an Wochentagen sind meist weniger stark gebucht, wodurch für Hund und Herrchen/Frauchen der Stressfaktor am Flughafen und im Flieger reduziert wird und lange Wartezeiten entfallen.
Fliegen mit Hund im Frachtraum
Größere oder schwerere Hunde müssen in speziellen Flugboxen im Frachtraum transportiert werden. Das bedeutet, der Hund gilt als Frachtgut und muss als Sperrgepäck angemeldet werden. Die Übergabe am Flughafen erfolgt entsprechend am Sperrgutschalter.
Die Hundebox sollte eine gute Luftzirkulation gewährleisten und außerdem bissfest, wasserundurchlässig und fest verschließbar sein. Die Transportbox muss aus Metall, Holz oder Hartplastik gefertigt sein und Biegedruck standhalten können. Darüber hinaus orientieren sich die Fluggesellschaften an den Vorschriften der International Air Transport Association (IATA). Demnach muss die Hundebox so groß sein, dass sich der Hund ohne Probleme drehen und in natürlicher Haltung liegen sowie aufrecht stehen kann. Ist die Hundebox zu klein, kann der Transport von Seiten der Airline verweigert werden. Als Orientierung zur Ermittlung der richtigen Größe der Hundebox können folgende Berechnungen herangezogen werden:
- Länge: Messung von der Nase bis Rutenwurzel zzgl. ca. 10 bis 20 cm
- Breite: Schulterblattbreite des Hundes x 2
- Höhe: Kopfhöhe des Hundes zzgl. 15 cm
Tipp: Eine spezielle Betreuung von Tieren bei Flugreisen bietet beispielsweise die Frankfurt Animal Lounge der Lufthansa Cargo.
Damit das Fliegen mit Hund im Frachtraum klappt, sollten Hundebesitzer ihre Hunde frühzeitig an die Transportbox gewöhnen. Außerdem sollten die Transportboxen entsprechend gekennzeichnet und ausgestattet sein.
Kennzeichnung:
- Die Box sollte mit einem Aufkleber „Live Animals“ gekennzeichnet sein und erkennbar machen, wo oben ist.
- Außen angebracht werden sollten - verpackt in Klarsichtfolie – alle wichtigen persönlichen Angaben und Dokumente:
- Name, Adresse, Telefonnummer des Halters
- Abflug- und Zielflughafen
- Fotokopien des Impfnachweises/Heimtierausweises
- Foto des Hundes, ggf. mit dem Halter zusammen
- Sollte der Hund unplanmäßig aus der Box geholt werden müssen, empfiehlt sich, eine Ersatzleine mit Klebeband an der Box zu befestigen.
- Optional kann eine persönliche Nachricht ggf. in mehreren Sprachen angebracht werden, z.B.: Hallo, ich bin [Name], [Anzahl] Jahre alt und ein [Rasse]. Bitte gib gut auf mich Acht.
Innenausstattung:
- Saugstarke Unterlage, am besten mit doppelseitigem Klebeband am Boden befestigt
- Decke gegen Kälte und für vertraute Gerüche
- Wasserbehälter, ggf. gefüllt mir Eiswürfeln statt Wasser
Info: Die letzte Mahlzeit sollte 12 Stunden vor dem Flug gegeben werden, damit dem Hund während der Flugreise nicht übel wird und er sich nicht erbricht. Ein langer Spaziergang am Abflugtag schafft einen Ausgleich für die folgende Flugzeit im Transportbehältnis.
Welche Hunde sollten, welche Hunde dürfen nicht mit in den Flieger?
Es gibt Hunderassen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht fliegen sollten. Dazu zählen beispielswiese Boxer, Französische Bulldoggen, Pekinesen und Shih Tzus. Die Fluguntauglichkeit liegt in zuchtbedingten körperlichen Merkmalen wie der platten oder stumpfen Hundenase begründet, wodurch die Luftwege verengt sind. Ein Flug kann für diese Hunde aufgrund der Temperaturbedingungen und des Stresses mitunter lebensgefährlich werden und zu Atemnot führen.
Es gibt aber auch Hunderassen, die von einigen Fluggesellschaften zur Mitnahme verboten sind. Dazu zählen sogenannte „Kampfhunde“, also beispielsweise Hunde, die nach den deutschen Rasselisten als gefährlich eingestuft wurden wie etwa Pitbull Terrier oder Bullterrier. Weiterführende Informationen hierzu sind bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu finden.
Reisebestimmungen für Hunde
Wer als Privatperson innerhalb der EU mit Hund, Katze oder Frettchen verreisen möchte, darf höchstens fünf Heimtiere pro Person transportieren. Außerdem muss für jedes mitreisende Tier gemäß Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 ein Heimtierausweis (PetPassport) mitgeführt werden. Heimtiere müssen zur eindeutigen Identifikation elektronisch über einen Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet und die Kennzeichnungsnummer muss im Ausweisdokument eingetragen sein. Seit 03. Juli 2011 ist die Kennzeichnung mit einem Mikrochip für neu gekennzeichnete Tiere verpflichtend.
Die für Reisen innerhalb der EU notwendige Tollwutimpfung darf erst nach der Kennzeichnung des Haustieres erfolgen und muss im Heimtierausweis eingetragen werden. Die Impfung hat mindestens 21 Tage vor der geplanten Reise zu erfolgen, um die Wirksamkeit des Impfschutzes zu garantieren. Welpen dürfen frühestens ab einem Alter von 15 Wochen mitreisen. Verschärfte Regelungen im Hinblick auf antiparasitäre Behandlungen (zum Beispiel gegen Bandwürmer) gelten überdies in Irland, Malta, Finnland und Großbritannien.
Bei der Einreise aus Andorra, der Schweiz, den Färöer Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion, den Kanarischen Inseln, den Azoren, Madeira und Vatikanstadt gelten die Bestimmungen vergleichbar mit der Reise innerhalb der EU. Es genügen die Vorlage des Heimtierausweises zur Identifikation und der Nachweis einer Tollwutimpfung.
Bei einer Einreise oder Wiedereinreise aus einem anderen Nicht-EU-Staat wird grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt. Dazu muss das Tier beim Zoll angemeldet und entsprechende Dokumente vorgelegt werden: eine Tiergesundheitsbescheinigung, Impfausweis / Ergebnis Tollwut-Antikörper-Bluttest und eine schriftliche Erklärung, dass das Tier nicht zum Zwecke des Verkaufs oder Besitzerwechsels mitgeführt wird. Darüber hinaus gelten für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung von Tollwut. Welpen dürfen frühestens mit 15 Wochen einreisen, aus einem nicht-gelisteten Drittland ist die Einreise erst ab sieben Monaten möglich. Für die Heimtiereinfuhr aus nicht-gelisteten Drittländern gelten überdies weitere Bedingungen.
Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.
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