10.06.2021

Führerschein zurück ohne MPU: Diese Möglichkeiten gibt es

Fahren unter Alkoholeinfluss, ein volles Punktekonto oder körperliche Einschränkungen: Gründe für einen Führerscheinentzug gibt es viele. Doch einige haben nicht nur den Verlust der Fahrerlaubnis, sondern auch eine MPU-Anordnung zur Folge. Doch: Muss man an einer MPU teilnehmen? Wie läuft sie ab und welche Möglichkeiten gibt es, die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug ohne MPU zu erlangen?

MPU: Was ist das und wann wird sie angeordnet?

Die Abkürzung „MPU“ steht für „medizinisch-psychologische Untersuchung“. Eine MPU wird immer dann angeordnet, wenn die Führerscheinstelle Zweifel hat, ob ein Autofahrer körperlich und charakterlich zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Diese muss der betroffene Autofahrer durch ein MPU-Gutachten aus dem Weg räumen.

Eignungszweifel sind unter anderem im Straßenverkehrsgesetz (kurz: StVG) definiert. Demnach liegen sie vor, wenn der betroffene Autofahrer acht Punkte im Flensburger Zentralregister hat und dadurch der Führerschein entzogen wurde. Auch medizinisch-bedingte Eignungszweifel – wie beispielsweise durch eine körperliche oder seelische Krankheit verursacht – können eine MPU-Anordnung zur Folge haben.

Üblicherweise wird eine MPU erst bei einem wiederholten Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet. Ausnahme: Wer mit mehr als 1,6 Promille Blutalkohol am Steuer erwischt wird, dem droht eine MPU bereits beim ersten Verstoß.

Wie läuft eine MPU ab?

Vor der eigentlichen Untersuchung erhält jeder Teilnehmer einen Fragebogen. Dieser enthält Fragen zu verschiedenen Themen wie:

  • Arztbesuche
  • Medikamenteneinnahme
  • Trinkgewohnheiten und Drogenkonsum
  • Fahrverhalten
  • Ursachen des Führerscheinentzugs


Anschließend erfolgen im Rahmen der Untersuchung ein Reaktionstest, eine ärztliche Begutachtung und (bei Alkohol- oder Drogenverstößen) eine Blutabnahme. Danach muss der Teilnehmer ein rund einstündiges Gespräch mit einem Psychologen führen. Dies entscheidet über die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges.

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Führerschein ohne MPU zurückerlangen: Ist das möglich?

Nicht jeder Führerscheinentzug hat eine MPU-Anordnung zur Folge. Wurde der Führerschein ohne MPU-Anordnung entzogen, kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist beantragt werden. Ging der Führerscheinentzug jedoch mit einer angeordneten MPU einher, ist der Betroffene nicht gezwungen, diese auch zu absolvieren. Die Teilnahme an einer MPU ist stets freiwillig – wer auf seinen Führerschein verzichten möchte, kann dies tun.

Verzichtet ein Betroffener auf die Teilnahme an einer MPU, erhält er seinen Führerschein nach der sogenannten Tilgungsfrist zurück. Die gesetzliche Grundlage bildet § 29 StVG. Demnach gelten alle Vergehen, welche zu einem Fahrerlaubnisentzug geführt haben, nach 10 Jahren als getilgt.

MPU Verjährung: Welche Fristen gelten?

Zu beachten ist, dass die Tilgungsfrist einer MPU nicht immer zeitgleich mit dem Vollzug des Verstoßes bzw. des Urteilsspruches beginnt. So startet die Tilgungsfrist bei verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit erst mit dem Tag, an dem das Urteil rechtskräftig wird und bei einer Entziehung des Führerscheins inkl. Sperrfrist erst mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis – spätestens jedoch 5 Jahre nach dem Verstoß. Wichtig ist hierbei, dass während der Tilgung keine Verwaltungsakte stattgefunden haben, welche die Tilgungsfrist weiter nach hinten verschieben. Wer beispielsweise Punkte als Fußgänger oder Radfahrer sammelt oder zu früh einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellt, unterbricht die Frist – und muss länger auf seinen Führerschein warten.

Sonderfall: EU-Führerschein statt MPU

Vor einigen Jahren verpflichtete sich jedes europäische Land im Rahmen der Vereinheitlichung der Fahrerlaubnis in Europa, die Führerscheine anderer Mitgliedsstaaten zu akzeptieren. In Folge dieser europäischen Verordnung ist eine Fahrerlaubnis aus Polen oder Tschechien in Deutschland ebenso gültig wie ein inländischer Führerschein. Viele machten sich die Verordnung zunutze und erwarben preiswert einen Führerschein in einem osteuropäischen Nachbarland, anstatt die angeordnete MPU zu absolvieren.

Dieses Vorgehen wurde dem europäischen Gerichtshof (kurz: EuGH) vom Bundesverwaltungsgericht zur Bewertung der Legalität vorgelegt (Az.: BVerwG 3 C 20.17). Dieser urteilte: Ausländische Führerscheine sind grundsätzlich zu akzeptieren. Allerdings muss der Wohnsitz des Betroffenen beim Erwerb der Fahrerlaubnis nachweislich mindestens 6 Monate im entsprechenden Land gelegen haben. Zudem muss die Sperrfrist bereits abgelaufen sein. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann eine MPU demzufolge nicht mehr durch den Erwerb eines ausländischen Führerscheins umgehen. Das Dokument ist in Deutschland nicht gültig.

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Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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