03.05.2018 – zuletzt aktualisiert am: 04.02.2026

Gepäck verloren, verspätet oder beschädigt? – Wie Fluggäste eine Entschädigung erhalten

Ob auf dem Weg in den wohlverdienten Urlaub oder auf Geschäftsreisen – der Moment, an dem der eigene Koffer nicht auf dem Gepäckband auftaucht, ist ein Ärgernis. Manchmal kommt das Gepäck nur mit Verspätungen an, in anderen Fällen ist es verloren und taucht nicht wieder auf. 

Viele Flugreisende wissen in dieser Situation nicht, welche Rechte und Pflichten sie haben und wie sie bei einem Gepäckverlust richtig handeln. Ein rechtlicher Konflikt mit der Airline oder dem Reisebüro kann jedoch nicht nur nervenaufreibend, sondern auch teuer werden. Umso wichtiger ist es, sich vorab über die richtigen Schritte bei einem Gepäckverlust zu informieren.

Typische Rechtsfragen bei Gepäckverlust, Gepäckverspätung & -beschädigung

Die Rechtslage rund um das verlorene Gepäckstück ist komplex und wird durch internationale Abkommen bestimmt. Folgende Regelungen sollten Flugreisende kennen:

Die Haftung der Fluggesellschaften – Das Montrealer Übereinkommen

Das Montrealer Übereinkommen (MÜ) ist die zentrale Rechtsgrundlage und regelt im gesamten EU-Raum und in vielen weiteren Ländern die Haftung für Personen-, Gepäck- und Verspätungsschäden im Flugverkehr. Es bestimmt, dass Fluggesellschaften für Schäden, die durch die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck entstehen, haften. Die Haftung ist dabei jedoch begrenzt.

Das Montrealer Übereinkommen begrenzt die Haftung von Fluggesellschaften bei Gepäckverlust und Gepäckbeschädigung auf eine Haftungshöchstgrenze von ca. 1868 € (Stand 2025), welche den tatsächlichen Schaden oft nicht vollständig abdeckt. Nur wenn Reisende vorab eine sogenannte Wertdeklaration beim Check-in vornehmen (oft gegen Gebühr), kann die Haftung der Airline diesen Höchstbetrag überschreiten.

Beispiel: Ein Reisender verliert einen Koffer, dessen Inhalt (neuer Laptop, hochwertige Kleidung) einen Zeitwert von insgesamt 4.000 Euro hat. Die Fluggesellschaft haftet maximal bis zur Haftungshöchstgrenze von ca. 1.500 Euro, wenn keine Wertdeklaration vorgenommen wurde.

Rechte bei Gepäckverspätung

Kommt das Gepäckstück nicht mit dem eigenen Flug an, wird aber später zugestellt, haben Reisende am Urlaubsziel Anspruch auf Schadensersatz für notwendige Ersatzkäufe. Handelt es sich um eine Gepäckverspätung am Wohnort, entfällt der Anspruch auf Ersatzkäufe, da zu Hause alle benötigten Artikel vorhanden sind.

Wichtig: Der Kauf von Ersatzkleidung oder Hygieneartikeln am Urlaubsort muss unbedingt mit Quittungen belegt werden. Fluggesellschaften erstatten nur angemessene Kosten, wobei die Angemessenheit von der Dauer der Verspätung und dem Zweck der Reise (Urlaub oder Geschäftsreise) abhängt. 

Beträgt der Gepäckverlust z. B. bereits 24 Stunden, sind Ausgaben für Kleidung und Kosmetik angemessen. Bei einer Verspätung von mehreren Tagen ist davon auszugehen, dass weitere Kleidung benötigt wird. Flugreisende sollten sich zunächst nur mit dem Nötigsten ausstatten, um am Ende nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.

Beispiel: Eine Urlauberin kommt ohne ihr Gepäck in Portugal an. Die Gepäckstücke treffen erst nach drei Tagen ein. Sie kauft sich notwendige Hygieneartikel (in der Regel 100 % erstattungsfähig), Unterwäsche, Badesachen und ein T-Shirt (meist bis zu 50 % erstattungsfähig). Das Designer-Abendkleid für eine spontane Gala-Veranstaltung hingegen ist nicht erstattungsfähig. Als geschädigte Person muss sie den Schaden so gering wie möglich halten und darf ihn nicht unnötig vergrößern – hier spricht man von der sogenannten Schadensminderungspflicht.

Fluggastrechte bei Gepäckbeschädigung

Wird das Gepäckstück beschädigt (z. B. Risse im Koffer oder kaputte Rollen), muss dies innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich der Fluggesellschaft gemeldet werden. Die Airline haftet für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Koffers zum Zeitwert. Ist eine Reparatur möglich, muss die Fluggesellschaft diese bezahlen. Bei einem Totalschaden oder wenn die Reparatur unwirtschaftlich ist, wird der Zeitwert ersetzt. Als Entschädigung erhalten Reisende bei manchen Fluggesellschaften auch direkt am Flughafen einen neuen Koffer oder dieser wird nach Hause verschickt.

Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten vor der Gepäckabgabe alle Gepäckstücke fotografiert werden, um im Falle einer Beschädigung beweisen zu können, dass sie nicht bereits vor Reiseantritt beschädigt waren.

Gepäckverlust bei Pauschalreisen

Bei einer Pauschalreise besteht neben dem Anspruch gegen das Luftfahrtunternehmen zusätzlich ein Anspruch auf Reisepreisminderung gegenüber dem Reiseveranstalter, da der Urlaub durch den Verlust des Reisegepäcks mit einem Reisemangel beginnt. In solch einem Fall sollten Urlauberinnen und Urlauber umgehend die Reiseleitung kontaktieren.

Beispiel: Eine Familie bucht eine 7-tägige Pauschalreise. Das Gepäck trifft erst am dritten Tag ein. Neben den Schadensersatzansprüchen für die Ersatzkäufe gegenüber der Airline kann die Familie zusätzlich eine Reisepreisminderung von etwa 15 bis 50 Prozent des Tagesreisepreises für die ersten beiden Tage beim Reiseveranstalter geltend machen.

Was tun, wenn die Schadenshöhe die Haftungshöchstgrenze überschreitet?

Die Haftungshöchstgrenze des Montrealer Übereinkommens deckt den tatsächlichen Schaden am Reisegepäck oft nicht vollständig ab, insbesondere wenn der Koffer mit wertvoller Fracht gefüllt ist und nur der Zeitwert ersetzt wird. Für Reisende mit kostbarem Kofferinhalt kann der restliche Schadenersatzanspruch möglicherweise über eine private Versicherung abgedeckt werden. 

Die Hausratversicherung beinhaltet oft einen sogenannten Außenversicherungsschutz, der Gepäck auf Reisen einschließt. Alternativ kann eine separate Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden. Es ist daher sinnvoll, die eigenen Versicherungen zu prüfen. In manchen Fällen können diese den Schaden ausgleichen, der nach der Erstattung durch die Fluggesellschaft noch offen ist.

7 Tipps: So vermeiden Reisende Konflikte mit Airline & Co. aufgrund von Gepäckverlust

  1. Meldung am Schalter: Ein Gepäckverlust oder die Verspätung sind unverzüglich nach Entdeckung am Schalter der Fluggesellschaft zu melden. Dort muss das sogenannte PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausgefüllt und eine Kopie mit Vorgangsnummer gesichert werden. Mit dieser Vorgangsnummer können Reisende in der Regel den Gepäckstatus über die Gepäckstatusseite der Fluggesellschaft online verfolgen.

  2. Fristen einhalten: Eine Gepäckverspätung muss innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäckstücks schriftlich bei der Airline gemeldet werden. Bei Gepäckbeschädigung beträgt diese Frist 7 Tage. Pauschalreisende müssen den Verlust zudem bei ihrem Reiseveranstalter melden, andernfalls verfällt der Schadensersatzanspruch. Wichtig: Schadensersatzansprüche gegen die Airline verjähren nach zwei Jahren.

  3. Wertsachen ins Handgepäck: Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Medikamente, wichtige Dokumente und technische Geräte gehören immer ins Handgepäck. Die Haftung im Koffer wird für diese Güter von den meisten Fluggesellschaften ausgeschlossen. 

  4. Detaillierte Dokumentation des Zeitwerts: Um den Zeitwert im Verlustfall nachzuweisen, empfiehlt es sich, eine Liste des Kofferinhalts mit Kaufjahr und -preis zu erstellen, um Schadensersatzansprüche zu belegen.

  5. Beweise sichern: Alle reisebezogenen Dokumente müssen aufbewahrt werden: Flugtickets, Boarding-Pässe, Gepäckaufkleber sowie alle Quittungen für Ersatzkäufe. 

  6. Verlustmeldung an die Airline senden: Sobald das Gepäck nach 21 Tagen als verloren gilt, muss die finale Verlustmeldung inklusive Schadensersatzansprüche schriftlich an die Fluggesellschaft übermittelt werden. Dies geschieht am besten per Einschreiben mit Rückschein.

  7. Moderne Tracking-Methoden verwenden: Reisende können Bluetooth- oder GPS-Tracker (z. B. AirTags) im Koffer platzieren, um die Gepäckermittlung zu beschleunigen.

Gepäck verloren, Konflikte mit der Airline? So sichern Sie sich rechtlich ab

Wenn die Fluggesellschaft die Haftung ablehnt, den Schadenersatz nur zögerlich oder unvollständig zahlt, oder wenn die Höhe der Entschädigung bestritten wird, kann der Konflikt für Betroffene langwierig und kostspielig werden. Gut, wenn Reisende in einem solchen Fall auf erfahrene Rechtsschutzprofis zählen können. Mit dem DEURAG Reiserechtsschutz ist für den Ernstfall bestens vorgesorgt und Chancengleichheit gewahrt. Die Versicherung hilft bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und übernimmt im Versicherungsfall die Kosten für Rechtsberatung und Gerichtsverfahren.

Häufige Fragen & Antworten zum Thema Gepäckverlust

Wann gilt Gepäck als verloren?

Nach dem Montrealer Übereinkommen gilt ein Gepäckstück als verloren, wenn es nicht innerhalb von 21 Tagen nach dem Flug bei der reisenden Person eingetroffen ist oder wenn die Fluggesellschaft erklärt, dass das Gepäckstück tatsächlich verloren ist. Ab diesem Zeitpunkt kann der volle Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden.

Wird für den Verlust alter oder gebrauchter Gegenstände im Koffer der Neupreis erstattet?

Nein, die Fluggesellschaften erstatten bei Gepäckverlust oder -beschädigung in der Regel nur den Zeitwert der verlorenen oder beschädigten Gegenstände, nicht den Neupreis. Der Zeitwert wird berechnet, indem vom Neupreis pro Jahr der Nutzung ein Abschlag (meist zwischen 10 % und 30 %) abgezogen wird. Betroffene müssen den Wert des Kofferinhaltes nachweisen, am besten mit Kaufbelegen oder einer detaillierten Inhaltsliste.

Wie hilft der Gepäckaufkleber bei verlorenen Gepäckstücken?

Der Gepäckaufkleber wird am Schalter auf das Gepäckstück geklebt und enthält eine individuelle Vorgangsnummer. Der abziehbare Abschnitt mit dieser Nummer, der sogenannte Baggage Tag, dient als Nachweis dafür, dass das Gepäck aufgegeben wurde und ist wichtig, um eine Schadensmeldung oder Verlustmeldung vorzunehmen. Für alle Flugreisenden gilt: Diesen Abschnitt sorgfältig aufbewahren, da er der zentrale Nachweis für die Gepäckermittlung und Schadensersatzansprüche ist.

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Weiterführende Quellen:

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag ausschließlich der allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Die hier geteilten Inhalte können eine individuelle und verbindliche rechtliche Prüfung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle nicht ersetzen.

Der eingestellte Blogbeitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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