22.08.2022

Lastenfahrrad: Diese Rechte gelten bei der Nutzung von Transporträdern

Sie sind umweltfreundlich, entlasten den Verkehr und sind deutlich günstiger als ein Auto: Lastenfahrräder liegen im Trend. Denn wer den Großeinkauf und das eigene Kind per Rad transportieren möchte, steht bei einem herkömmlichen Fahrrad schnell vor einem Platzproblem. Lastenräder schaffen Abhilfe und gehören – vor allem in Großstädten – längst zum Straßenbild. Was ist beim Kauf zu beachten und welche rechtlichen Aspekte gelten bei Fahrten mit dem Lastenfahrrad?

Inhalt

Was ist ein Lastenrad?

Als Lastenfahrräder werden Fahrräder bezeichnet, die aufgrund ihrer besonderen Ausstattung den Transport von größeren Mengen von Lasten oder zusätzlicher Personen ermöglichen. Sie haben – je nach Modell – ein Ladevermögen von bis zu 150 Kilogramm. Allerdings gibt es auch Lastenräder, die eine deutlich höhere Last transportieren können.

Transporträder lassen sich grob in drei Lastenrad-Arten einteilen:

  1. Bäckerräder: Verfügen über einen großen Korb über dem Vorderrad, in welchem die Last befördert wird.
  2. Long-John-Räder: Sind vergleichsweise lang. Die Ladefläche befindet sich zwischen der Lenksäule und dem Vorderrad.
  3. Christiana-Bikes: Verfügen über eine zweirädrige Vorderachse, auf welcher die Ladefläche in Form eines Kastens aufliegt.

Einige Lastenräder sind mit einer Tretunterstützung ausgestattet. Erreicht diese eine Spitzengeschwindigkeit von bis zu 25 km/h, wird das E-Lastenrad als „Pedelec“ bezeichnet. E-Lastenbikes, deren Tretunterstützung bis zu 45 km/h erreicht, zählen zu den sogenannten Speed-Pedelecs (kurz: S-Pedelec).

Lese-Tipp: Hier gibt es umfangreiche Informationen zum Thema Pedelecs und S-Pedelecs.

Was sollte man bei der Anschaffung beachten?

Vor dem Kauf eines Lastenrades sind einige Aspekte zu beachten:

Wer größtenteils in der Stadt unterwegs ist, sollte Wert auf kompakte Abmessungen legen. Denn nur so ist ein Vorankommen auf den häufig engen Radwegen – vorbei an parkenden Autos – gewährleistet.

Familien profitieren von einem Lastenrad mit hoher Zuladung und großer Ladefläche, die idealerweise über eingebaute Sitze verfügt. Auf diese Weise lässt sich auch der Nachwuchs sicher von A nach B befördern.

Wer regelmäßig große Lasten über längere Strecken transportieren möchte, entscheidet sich für ein Lastenrad mit Tretunterstützung, das Pedelec. Der elektrische Antrieb bietet vor allem bei hügeligem Gelände eine wertvolle Unterstützung und sorgt dafür für ein vergleichsweise entspanntes Ankommen.

Lastenrad: Staatliche Förderungen beachten

Der Kauf eines Lastenrades wird in vielen Fällen vom Staat gefördert. Seit dem 01. März 2021 wird der Erwerb von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung mit einer Prämie von 25 Prozent (max. 2.500 Euro) bezuschusst. Dies gilt jedoch nur für E-Lastenfahrräder, die

  • fabrikneu und serienmäßig sind,
  • eine Nutzlast von mehr als 120 kg aufweisen,
  • über Transportmöglichkeiten verfügen, die unlösbar mit dem Rad verbunden sind.

 

Ein entsprechender Förderantrag kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.

Aber Achtung: Antragsberechtigt sind ausschließlich private Unternehmen, Kommunen, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Vereine und Verbände – nicht jedoch Privatpersonen.

Straße oder Fahrradweg: Wo darf man mit Transporträdern fahren?

Lastenräder und E-Lastenfahrräder gelten gem. § 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (kurz: StVG) verkehrsrechtlich als Fahrrad und müssen demzufolge auf Radwegen gefahren werden – sofern deren Nutzung vorgeschrieben ist. Fehlt eine entsprechende Beschilderung oder ist das Rad zu breit für den Fahrradweg, darf die Straße genutzt werden. Eine Helmpflicht besteht dabei nicht, auch ist kein gesonderter Führerschein erforderlich.

S-Pedelecs hingegen werden verkehrsrechtlich als Leichtkrafträder eingestuft. Sie dürfen nur mit einem Rollerführerschein (Klasse AM oder B) und ausschließlich auf der Straße gefahren werden. Zusätzlich sind eine Versicherung sowie ein Kennzeichen erforderlich.

Was darf mit dem Lastenrad transportiert werden?

Auf Lastenfahrrädern dürfen grundsätzlich alle Arten von Gütern transportiert werden. Zu beachten ist dabei jedoch stets die Ladungssicherung. Gepäck ist so zu verstauen und zu sichern, dass es selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Lenkbewegungen nicht verrutscht, um- oder herabfällt oder hin- und her rollen kann.

Besonderheiten gilt es beim Lastenrad-Transport von Personen zu beachten. So ist eine Personenbeförderung mit dem Transportrad nur dann zulässig, wenn das Rad für eben diese gebaut und eingerichtet wurde. Das ist dann der Fall, wenn das Lastenfahrrad über entsprechende Sitzplätze, Haltegriffe oder Trittbretter verfügt.

Das gilt für die Mitnahme von Kindern im Lastenrad

Seit der StVO-Novelle im Jahr 2020 dürfen auch Kinder unter 7 Jahren im Lastenrad befördert werden. Die gesetzliche Grundlage bildet § 21 Abs. 3 StVO. Hier gelten jedoch drei Voraussetzungen:

  • die das Lastenrad fahrende Person ist mindestens 16 Jahre alt
  • es ist ein Kindersitz mit integrierten Gurten vorhanden
  • durch die Radverkleidung selbst oder gleich wirksame Vorrichtungen ist dafür gesorgt, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können

Was passiert bei einem Unfall mit dem Lastenrad, was gilt bei Schäden?

Bei einem Unfall mit einem Lastenfahrrad gelten die gleichen Verhaltensweisen wie bei einem Unfall mit einem herkömmlichen Fahrrad.

  1. Unfallstelle absichern
  2. die Polizei informieren
  3. Fotos der beteiligten Fahrzeuge und der entstandenen Schäden machen
  4. die Unfallstelle unverzüglich räumen (bei kleinen Schäden)
  5. Namen, Anschrift und Kontaktdaten etwaiger Zeugen notieren

Wer als fahrende Person eines Lastenrades einen Unfall und damit Schäden verursacht hat, kann diese bei seiner Privathaftpflicht einreichen. Bei einem Wegeunfall ist zusätzlich die gesetzliche Unfallversicherung zu informieren.

Unser Tipp: Um im Falle eines Unfalls gut abgesichert zu sein, sollte die Absicherung mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung in Betracht gezogen werden. Diese unterstützt beispielsweise dabei, Schadenersatzansprüche nach einem Fahrradunfall durchzusetzen.

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