12.06.2023
Leinenpflicht für Hunde: Wann gilt Leinenzwang?
Die Sonne scheint, die Vögel zwitschern – für viele Menschen mit Hund ein willkommener Anlass für eine ausgiebige Gassirunde. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, denn in vielen Bundesländern müssen die Vierbeiner an der Leine geführt werden. Wo eine solche Leinenpflicht besteht und welche Strafen bei Verstößen zu erwarten sind, klärt dieser Artikel. Ebenfalls interessant: Welche Regelungen gelten für Listenhunde?
Leinenpflicht in Deutschland und in den Bundesländern
In Deutschland existiert keine allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Allerdings haben die einzelnen Bundesländer besondere Regelungen zur Leinenpflicht für Hunde erlassen:
- keine allgemeine Leinenpflicht, allerdings Sonderregelungen in einigen Gemeinden
- Stuttgart: Hunde müssen in öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen, Haltestellen und auf dem „Neckardamm“ an der kurzen Leine (max. 1,5 m) geführt werden.
- keine allgemeine Leinenpflicht, allerdings Sonderregelungen in einigen Gemeinden
- Gemeinden dürfen bei großen Hunden sowie Listenhunden selbstständig über die Leinenpflicht entscheiden (Art. 18 LStVG).
- allgemeine Leinenpflicht für Hunde in der Innenstadt
- Pflicht zur kurzen Leine (max. 1 m) in Fußgängerzonen, Geschäften, öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie auf Bahnhöfen
- Leinenlänge von max. 2 m in Parks, Grünanlagen und Kleingärten
- allgemeinen Leinenpflicht für Hunde in Fußgängerzonen, Einkaufszentren, Verwaltungsgebäuden und Verkehrsmitteln
- maximale Leinenlänge: 2 m
- weiterführende Informationen auf der Seite vom Landesrecht Brandenburg
- Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit (15. März bis 15. Juli)
- ganzjährige Leinenpflicht in Fußgängerzonen, Parkanlagen, Geschäften und Verkehrsmitteln sowie bei öffentlichen Veranstaltungen
- weiterführende Informationen gibt es auf der Seite der Freien Hansestadt Bremen
- allgemeine Leinenpflicht für Hunde außerhalb des eigenen Grundstücks bzw. Gebäudes
- maximale Leinenlänge von 2 m in Fußgängerzonen, Einkaufszentren, geschäftigen Straße Plätzen sowie in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen
- weiterführende Informationen gibt es auf der Seite vom Landesrecht Hamburg
- allgemeine Leinenpflicht bei Versammlungen und Veranstaltungen mit hohem Menschenaufkommen sowie in Gaststätten und Verkehrsmitteln
- in Parks und auf öffentlichen Freiflächen ist auf die Beschilderung zu achten
- generelle Leinenpflicht bei Veranstaltungen, Umzügen, Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen sowie in Verkehrsmitteln und Verkaufsstätten
- an Stränden keine generelle Leinenpflicht, es ist auf die Beschilderung zu achten
- generelle Leinenpflicht in freien Landschaften vom 1. April bis 15. Juli
- Gemeinden dürfen eigene Verordnungen erlassen und diesen Zeitraum erweitern
- weiterführende Informationen gibt es auf der Seite vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- generelle Leinenpflicht in Fußgängerzonen, Einkaufsbereichen, Parks, Grünanlagen, sowie auf Straßen und Plätzen mit hohem Menschenaufkommen
- generelle Leinenpflicht in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten
- weiterführende Informationen gibt es auf der Seite des Ministerium des Innern von Nordrhein-Westfalen
- keine generelle Leinenpflicht, Kommunen können eigene Vorschriften erlassen
- in Mainz und Koblenz: Leinenpflicht in öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen und Naturschutzgebieten
- keine generelle Leinenpflicht
- Leinenzwang vom 1. März bis 30. Juni
- Sonderregelungen in Naturschutzgebieten und einzelnen Gemeinden
Auch interessant: Was es zu beachten gilt beim Fliegen mit Hund.
Hunde-Anleinpflicht: Was gilt für Listenhunde?
Für sogenannte Listenhunde gilt in Deutschland eine generelle Anleinpflicht. Zu den Listenhunden zählen Hunde, die per Gesetz als potenziell gefährlich eingestuft werden und für die eine gesonderte Gefahrenabwehr gilt. Die gesetzliche Grundlage bildet das „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“. Als Listenhund gelten beispielsweise:
- Staffordshire
- Bullterrier
- American Pit Bull Terrier sowie
- Bullmastiff
Verstoß gegen Leinenpflicht: Welches Bußgeld droht?
Aufgrund des Fehlens einer bundeseinheitlichen Regelung zur Leinenpflicht für Hunde in Deutschland lässt sich keine pauschale Aussage zur Ahndung von Verstößen treffen. Sie werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Die Höhe eines möglichen Bußgeldes variiert stark von Bundesland zu Bundesland. Wer beispielsweise in Baden-Württemberg ohne Leine erwischt wird, zahlt 150 Euro. In Niedersachsen droht eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro. Zudem darf die Jägerschaft in Niedersachsen wildernde Hunde töten, sofern sich die Person, die den Hund hält, zu weit entfernt befindet. Eine entsprechende Regelung findet sich etwa auch in § 25 Abs. 4 Nr. 2 LJG-NRW oder Art. 45 Abs. 1 Nr. 2 BayJG. Es sollte sich diesbezüglich eingehend über die jeweilige Lage innerhalb des Bundeslandes informiert werden.
In Rheinland-Pfalz können Verstöße gegen die Anleinpflicht sogar mit bis zu 20.000 Euro geahndet werden.
Leinenzwang bei Hunden: Was tun, wenn man wegen Verstoß gegen die Leinenpflicht angezeigt wird?
Wer einen Verstoß eines Mitmenschen gegen die Leinenpflicht bemerkt, kann diesen beim örtlichen Ordnungsamt anzeigen. Es prüft den Tatbestand und verhängt ggf. eine Strafe. Diese kann von einer Geldstrafe bis hin zu einem Hundeentzug reichen.
Wer wegen eines Verstoßes gegen die Anleinpflicht angezeigt wurde, sollte sich zeitnah an einen Rechtsbeistand wenden. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und bei der zuständigen Behörde eine Stellungnahme einreichen.
Gebissen von einem nicht angeleinten Hund: Was steht Betroffenen zu?
Personen, die aufgrund eines Hundebisses durch einen nicht angeleinten Hund verletzt wurden, haben Anspruch auf Schadenersatz. Wer einen Hund hält, muss für alle Schäden aufkommen, die das Tier verursacht, ob an der Leine oder nicht.
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzung. So hielt das AG Berlin-Tiergarten bei einem Hundebiss ins Gesicht ein Schmerzensgeld i.H.v. 2.000 Euro für zulässig (Az.: 606 C 67/12), das OLG Frankfurt/Main sprach einer radfahrenden Person, die von einem Hund gebissen wurde, sogar ein Schmerzensgeld i.H.v. 7.000 Euro zu (Az.: 11 U 89/21). Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen bietet eine zuverlässige Privatrechtsschutzversicherung.
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