12.08.2021

Markenfälschung gekauft: Welche Konsequenzen drohen Käufer und Verkäufer?

Wer regelmäßig online shoppt oder Marktplätze ferner Länder besucht, hat sie schon gesehen: Günstige Markenprodukte, deren niedriger Preis zum Kauf verlockt. Doch häufig verbergen sich hinter den vermuteten Schnäppchen gefälschte Plagiate. Stellt sich die Frage: Darf man Plagiate kaufen? Ob der Erwerb von Markenfälschungen strafbar ist, mit welchen Folgen Käufer bzw. Verkäufer zu rechnen haben und welche Rechte nichts ahnende Käufer haben, ist in diesem Artikel zu lesen.

Was ist eine Markenfälschung?

Eine „Markenfälschung“ umfasst im Wesentlichen zwei Arten von Produktpiraterie: die Fälschung und das Plagiat.

Bei einer Fälschung wird versucht, ein Originalprodukt möglichst exakt zu kopieren. Verpackung und/oder der Produktname des ursprünglichen Herstellers sind möglichst identisch, Inhaltsstoffe, Materialien in der Regel jedoch minderwertiger als beim Original. Bei einem Plagiat handelt es sich um eine gestohlene Produktidee. Ein Plagiat trägt häufig einen abgeänderten Markennamen, der dem Original auffallend ähnelt.

Eine Markenfälschung liegt immer dann vor, wenn Produkte fälschlicherweise einem – häufig bekannten und beliebten – Urheber zugesprochen werden.

Plagiate verkaufen ist für Verkäufer strafbar

Gemäß § 143 Abs. 1 des Markengesetzes (kurz: MarkenG) liegt eine strafbare Markenfälschung unter anderem vor, wenn im geschäftlichen Verkehr:

  • ein Zeichen benutzt wird, um die Beliebtheit einer bekannten Marke auszunutzen
  • ohne Zustimmung des Rechteinhabers eines seiner Markenzeichen verwendet wird
  • ein dem Original identisches oder ähnliches Zeichen auf Etiketten, Verpackungen o.ä. angebracht wird


Wer in Deutschland gefälschte Waren verkauft, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro oder einem Freiheitsentzug von bis zu 3 Jahren rechnen. Die Haftstrafe kann sich auf bis zu 5 Jahre erhöhen, sofern der Verkäufer die Produktpiraterie gewerbsmäßig betreibt oder sich mit Dritten zu einer Verkaufsgemeinschaft zusammengeschlossen hat.

Plagiate kaufen: Online oder im Ausland – was ist erlaubt?

Eine preiswerte Jeans, ein günstiger Pullover oder erschwingliche Schuhe der Lieblingsmarke: Im Internet finden sich häufig echte Schnäppchen. Doch dürfen diese einfach so im Warenkorb landen? Ja, für Privatpersonen ist es nicht strafbar, eine Markenfälschung zu erwerben, sofern diese für den Eigengebrauch gedacht ist.

Darf man Plagiate aus dem Urlaub mitbringen?

Das gilt auch, wenn Fälschungen im Urlaub gekauft werden. Urlaubsreisende dürfen einige Plagiate für den Eigengebrauch einführen – allerdings in Maßen, nicht in Massen. Darüber hinaus kontrolliert der Zoll bei der Wiedereinreise nach Deutschland, ob die Reisefreigrenze überschritten wurde. Diese beträgt:

  • bei Flug- und Seereisen: 430 Euro pro Person
  • bei einer Reise mit Auto oder Bahn: 300 Euro pro Person
  • bei reisenden Kindern unter 15 Jahren: 175 Euro


Die o.g. Freigrenzen beziehen sich auf die tatsächlichen Preise der Produkte, nicht auf deren Originalpreis. Um Missverständnissen mit dem Zoll vorzubeugen, sollten Reisende das Preisschild oder den Bon aufbewahren.

Aber Achtung: Wer im Internet oder Ausland gefälschte Waren mit der Absicht erwirbt, diese weiterzuverkaufen, macht sich strafbar. Ein solches geschäftliches Interesse wird von der aktuellen Rechtsprechung bereits beim Kauf von 2 oder 3 Fälschungen bejaht.

Unbewusst gefälschte Markenware gekauft: Diese Rechte haben Käufer

Viele Internetnutzer bemerken erst, wenn sie die Lieferung erhalten haben, dass sie versehentlich eine Fälschung erworben haben. In solchen Fällen können Käufer von ihren Gewährleistungsrechten nach § 437 BGB Gebrauch machen. Das bedeutet: Der Käufer hat gegenüber dem Verkäufer im Rahmen der sogenannten Nachbesserung einen Anspruch auf Lieferung des Originalprodukts. Liefert der Verkäufer nicht, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten – und seinen Kaufpreis zurückverlangen.

Mehr erfahren als Verkäufer: Unser Artikel „Mangelhafte Lieferung – Rechte des Verkäufers bei Mängeln“ setzt sich mit den  Rechten und Pflichten ausführlich auseinander.

Ist es illegal gefälschte Sachen zu kaufen?

Der bewusste Kauf von gefälschten Produkten schließt Schadenersatzansprüche aus. Wer trotz Kenntnis von der Fälschung ein Plagiat erwirbt, kann anschließend keine Gewährleistungsrechte geltend machen.

Differenzierter sind Fälle zu betrachten, in denen der Käufer zwar nichts von der Fälschung wusste, diese aber hätte erkennen müssen. Der Gesetzgeber spricht von „fahrlässiger Unkenntnis“. Beispiel: Herr Müller kauft im Internet ein T-Shirt eines namhaften Herstellers zum Preis von 5 Euro. Das Shirt kostet im Handel jedoch 40 Euro. Herr Müller hätte aufgrund des niedrigen Preises misstrauisch werden und ein Plagiat vermuten müssen.

Lediglich, wenn der Verkäufer eine arglistige Täuschung begangen hat, kann Herr Müller seine Gewährleistungsrechte geltend machen. Beispielsweise dann, wenn er vor dem Kauf nach der Echtheit des T-Shirts gefragt und der Verkäufer diese Frage vorsätzlich falsch mit „Ja“ beantwortet hat.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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