05.10.2020

Mitführpflicht des Personalausweises – Das regelt die Ausweispflicht

Beim Einkaufen, Autofahren und bei Reisen ins Ausland: Zahlreiche Deutsche führen ihre Ausweisdokumente in Form von Personalausweis oder Reisepass stets mit sich. „So will es das Gesetz“, denken viele Bundesbürger. Doch stimmt das überhaupt? Muss ein Personalausweis immer dabei sein oder reicht es, diesen zu besitzen? Welche Regelungen gelten bei Auslandsreisen und was ist zu tun, wenn Personalausweis oder Reisepass verloren gehen? Dieser Artikel fasst die wichtigsten Informationen zur Ausweispflicht in Deutschland zusammen.

Ausweispflicht in Deutschland: Die aktuelle Gesetzeslage

Gemäß § 1 Personalausweisgesetz (kurz: PAuswG) ist jeder Deutsche über 16 Jahre verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Darin heißt es:

„Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.“

Wer entgegen dieser Regelung keinen Personalausweis oder Reisepass besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Ausweispflicht: Sind Ausnahmen möglich?

Ja. Pflegebedürftige Personen oder Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen, können eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragen. Der entsprechende Antrag ist formlos bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen. Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • ein Nachweis des Pflegedienstes, Pflegeheims, Krankenhauses oder Hausarztes
  • das bisherige Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

 

Hinweis: Wird der Antrag durch einen Dritten – beispielsweise einen Angehörigen – gestellt, muss dieser sein eigenes Ausweisdokument sowie eine Vollmacht vorlegen, welche ihn zur Antragstellung berechtigt.

Personalausweis mitführen: Ist das Pflicht?

Nein. Die Pflicht, ein Ausweisdokument zu besitzen, ist nicht zu verwechseln mit der Pflicht zum Mitführen des Dokumentes. Das bedeutet: Jeder Deutsche ist dazu berechtigt, sich innerhalb des Landes frei zu bewegen, ohne ein Identifikationspapier mit sich führen zu müssen.

Doch dies ist sinnvoll, denn das Gesetz fordert, dass jeder Deutsche den Personalausweis oder Reisepass auf Verlangen einer berechtigten Behörde vorzulegen hat. Wer beispielsweise an einer Demonstration teilnimmt oder mit dem Auto unterwegs ist und von der Polizei kontrolliert wird, riskiert, zur Identitätsfeststellung mit auf die Wache genommen zu werden, sofern der Ausweis nicht zur Hand ist (vgl. VGW Baden-Württemberg, Az.: 1 S 338/10).

Verschärfte Ausweispflicht beachten!

In bestimmten Fällen besteht eine sogenannte verschärfte Ausweispflicht. Sie gilt beispielsweise für Personen, welche in einer Branche arbeiten, in der es häufig zu einer illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit) kommt. Gem. § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz besteht für diese Personen eine Ausweispflicht während der Arbeitszeit. Zu den im Gesetz definierten Branchen zählen unter anderem das:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Gebäudereinigungsgewerbe

 

Ebenfalls zum Mitführen eines Ausweisdokumentes sind Waffenträger verpflichtet (§ 38 Waffengesetz).

Auch, wer als Zuschauer einer Gerichtsverhandlung bewohnen möchte, sollte seinen Ausweis mit sich führen. Ein entsprechendes Urteil hat der Bundesgerichtshof am 06.10.1976 gefällt (Az.: 3 StR 291/76).

Ausweis mitführen: Was gilt bei Auslandsreisen?

Wer ins Ausland reist, sollte stets einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Hier ist auf die jeweiligen Einreisebestimmungen zu achten, da einige Länder eine Mindestgültigkeit des Ausweises oder gar eine Reisepasspflicht voraussetzen. In einigen Ländern gilt eine Ausweispflicht, welche vorschreibt, dass der Ausweis zu jeder Zeit mitzuführen ist. Dies ist beispielsweise in Italien, den Niederlanden und Portugal der Fall.

Hinweis: Kinder, welche ins Ausland reisen, müssen zwingend ein eigenes Ausweisdokument besitzen – unabhängig von ihrem Alter. Zulässige Ausweisdokumente sind ein Personalausweis, ein Kinderreisepass oder ein elektronischer Reisepass.

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Personalausweis oder Reisepass verloren: Was nun?

Bei Verlust des Personalausweises oder Reisepasses sollte das Dokument umgehend gesperrt werden. Dies ist wahlweise über die Online-Funktion des elektronischen Personalausweises oder mithilfe des Sperr-Notrufes unter der Rufnummer 116 116 möglich. Wurde das Ausweisdokument gestohlen, ist dies zwingend bei der Polizei anzuzeigen.

Die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes ist im zuständigen Bürgeramt möglich. Folgende Dokumente werden benötigt:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • ein Identitätsdokument (alter Personalausweis/Reisepass, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
  • bei Jugendlichen unter 16 Jahren: Antrag des Erziehungsberechtigten

 

In besonders eiligen Fällen stellt die Behörde einen vorläufigen Personalausweis/Reisepass aus. Dieser ist bis zu drei Monate (Personalausweis) bzw. einem Jahr (Reisepass) gültig.

Die Kosten für einen Personalausweis betragen 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahre und 28,80 Euro für Personen über 24 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10 Euro.

Die Kosten für einen Reisepass liegen – je nach Alter, Seitenzahl im Pass und Bearbeitungsdauer – zwischen 37,50 und 114 Euro.

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Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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