02.09.2021

Rechtsfahrgebot in Deutschland: Wissenswertes, Strafe und Ausnahmen

Fast jeder Autofahrer kennt die Situation: Freie Autobahn, zügige Geschwindigkeit – man kommt gut voran. Wäre da nicht der langsame Verkehrsteilnehmer, der aufgrund seiner geringen Geschwindigkeit die mittlere Spur blockiert und auf diese Weise den Verkehrsfluss behindert. Viele Autofahrer fragen sich „Ist das erlaubt?“. Warum Fahrzeuge in der Regel den rechten Fahrstreifen nutzen müssen, welche Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot es gibt und welche Strafen bei Missachtung drohen, erläutert dieser Artikel.

Rechtsfahrgebot: Die aktuelle Rechtslage

Das Rechtsfahrgebot ist in § 2 Abs. 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) definiert. Darin heißt es:

Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.“

und weiter:

„Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholvorgang, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“

Kurz gesagt: Autofahrer müssen sich stets bemühen, so weit wie möglich rechts zu fahren. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Rechtsfahrgebot: Ausnahmen auf der Autobahn

Auch wenn das Rechtsfahrgebot grundsätzlich gilt, gibt es dennoch Ausnahmen. Diese sind in der Straßenverkehrsordnung (§ 7 StVO) geregelt. Hauptgrund für die Ausnahmen ist eine hohe Verkehrsdichte:

„(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.“

Verfügt eine Autobahn über drei Fahrstreifen für eine Richtung und sind diese mit dem Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge den mittleren Fahrstreifen durchgängig befahren. Jedoch nur, sofern auf dem rechten Fahrstreifen hin und wieder ein Fahrzeug fährt. Was unter „hin und wieder“ zu verstehen ist, definiert die StVO nicht. Als Faustformel gilt: Ist die Autobahn leer und das nächste Auto erst am Horizont zu sehen, sollte die rechte Spur verwendet werden. Für Lkw ist der linke Fahrstreifen gänzlich tabu. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und Gespanne dürfen ausschließlich den mittleren und rechten Fahrstreifen benutzen.

Unabhängig von diesen Ausnahmen dürfen jedoch auch hier keinesfalls andere Verkehrsteilnehmer oder man selbst gefährdet werden.

Was ist das Zeichen 340?

Doch was genau ist eigentlich das Zeichen 340? Der Begriff „Zeichen“ ist in diesem Zusammenhang irreführend. Tatsächlich handelt es sich bei dem Zeichen 340 nicht um ein Verkehrszeichen, sondern um weiße, gleich lange Streifen auf den Straßen. Diese markieren die Fahrbahnbegrenzung und dürfen nur überfahren werden, wenn eine Verkehrsgefährdung ausgeschlossen ist.

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Rechtsfahrgebot: Innerorts gilt freie Fahrstreifenwahl

Auch für geschlossene Ortschaften gibt es Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen gilt auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen eine freie Fahrstreifenwahl (§ 7 Abs. 3 StVO).

Aber Achtung: Das bedeutet nicht, dass Autofahrer innerorts rechts überholen dürfen. Gemäß § 5 StVO muss – bis auf wenige Ausnahmen – auch in der Stadt grundsätzlich links überholt werden.

Rechtsfahrgebot missachtet: Diese Strafen drohen

Wer das Rechtsfahrgebot missachtet, riskiert ein Bußgeld und Punkte im Verkehrszentralregister. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes.

Tatbestand

Bußgeld in Euro

Punkte

Rechtsfahrgebot missachtet mit Gefährdung anderer

80

1

… und Unfall verursacht

100

1

Rechtsfahrgebot in einer Kurve missachtet und andere gefährdet

80

1

Rechtsfahrgebot bei Gegenverkehr missachtet und andere gefährdet

80

1

Mehr zum Thema Bußgelder: Unser Artikel „Strafe bei Geschwindigkeitsüberschreitung“ gibt einen Überblick über die aktuell geltenden Tempolimits, Punkte und Bußgelder.

Gibt es eine Strafe für Mittelspurschleicher?

Trotz Rechtsfahrgebot gibt es auf Autobahnen immer wieder Verkehrsteilnehmer, welche aufgrund ihrer langsamen Fahrweise die mittlere Spur blockieren. Sogenannte Mittelspurschleicher sind ein echtes Ärgernis – vor allem dann, wenn die rechte Fahrspur frei ist. Was viele Autofahrer nicht wissen: Wer auf der Autobahn dauerhaft und grundlos den linken oder mittleren Fahrstreifen befährt, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Anderer Verkehrsteilnehmer missachtet das Rechtsfahrgebot – was tun?

Wer einen anderen Verkehrsteilnehmer bei der Missachtung des Rechtsfahrgebotes beobachtet, sollte vor allem eines tun: Ruhe bewahren. Es gilt, sich durch den aufkommenden Ärger nicht zu einem Fehlverhalten hinreißen zu lassen. Wer aus Frust drängelt, rechts überholt oder vorschriftswidrig die Lichthupe einsetzt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld.

Geht vom Fahrer jedoch eine Gefährdung aus, kann Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Dazu ist es wichtig, das Kennzeichen zu notieren. Auch eine möglichst präzise Personenbeschreibung ist hilfreich. Mitfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer, welche die gefährliche Situation bezeugen können, unterstützen Behörden bei der Identifizierung der betreffenden Person.

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Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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