15.04.2019

Rechtsschutzversicherung – Für wen lohnt sie sich?

Sie bestellen und bezahlen etwas im Internet, doch die Ware kommt niemals an. Oder Sie haben eine Reise gebucht, doch das Hotel wird gerade umgebaut und der Pool steht Ihnen nicht zur Verfügung. In diesen Fällen sind Sie gut beraten, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Was diese leistet und welche verschiedenen Arten es gibt, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll oder überflüssig?

Geht es um Streitfälle in Ihrem privaten Bereich, greift die Privat-Rechtsschutzversicherung. Sie hilft Ihnen bei rechtlichen Problemen im Alltag, aber auch Streitigkeiten im Vertrags- und Steuerrecht gehören dazu. In aller Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die notwendigen Kosten, die anfallen, damit Sie mittels einer Klage Ihre Ansprüche gegenüber Dritten geltend machen können. Ebenso zahlt sie zur Abwehr einer Klage. Neben den eigenen Anwaltskosten übernimmt die Versicherung Gerichtskosten, Sachverständigen-Kosten und entschädigte Zeugen. Sollte der Prozess verloren gehen, kommen sogar noch die erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite hinzu.

Rechtsschutzversicherung – was ist versichert?

Bei Vertragsabschluss ist auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten, damit Sie gut abgesichert sind. Zu den Standardleistungen einer guten Rechtsschutzversicherung sollte grundsätzlich gehören, dass sie den Anwalt bezahlt, der Ihre eigenen Interessen vor Gericht vertritt und natürlich die Gerichtskosten übernimmt. Auch Kosten für Beratungsgespräche, die bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten im Vorfeld stattfinden, sollten übernommen werden.

Generell sind durch eine Rechtsschutzversicherung alle im Haushalt lebenden Personen abgesichert – bei Kindern gelten Sonderregelungen, z. B. bezüglich des Alters oder ob sie bereits dauerhaft berufstätig sind. Hier kann sich die Rechtsschutzversicherung wirklich lohnen. Ein Single schließt in der Regel die Versicherung nur für sich allein ab – hier gibt es jedoch passende Sondertarife.

Rechtsschutzversicherung – Arten

Meist lässt sich die Privat-Rechtsschutzversicherung durch zusätzliche Versicherungen erweitern, damit sie mehr Risikofälle abdeckt. Fahren Sie viel mit dem Auto, ist das Risiko, bei einem Verkehrsunfall in einen Rechtsstreit zu geraten, relativ hoch. Hier sollten Sie über die Ergänzung von Verkehrsrechtsschutz nachdenken. Der Zusatz einer Berufsrechtsschutzversicherung macht durchaus Sinn, wenn Sie in einem Bereich tätig sind, in dem es schnell zu einem Arbeitsplatzverlust kommen kann. Auch im Fall von Mietstreitigkeiten bezüglich Ihrer Miet- oder Eigentumswohnung ist eine kombinierte Mietrechtsschutzversicherung empfehlenswert – besonders, wenn Ihnen bekannt ist, dass es in der Vergangenheit bereits zu Streitereien mit dem Vermieter bzw. anderen Eigentümern kam.

Die Frage: Rechtsschutzversicherung – ja oder nein lässt sich nicht so einfach beantworten und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gehören Sie zu den oben beschriebenen Risikogruppen, sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Die kombinierte Rechtsschutzversicherung

Um Kosten zu sparen und einen günstigen Rundumschutz für den Fall der Fälle zu erlangen, lassen sich viele Rechtsschutzversicherungen im Baukastensystem kombinieren. Je nachdem, wie wichtig Ihnen die Abdeckung verschiedener Risikobereiche ist, können Sie z. B. die Verkehrsrechtsschutz mit der Privatrechtsschutz kombinieren. Da die Kosten für beide Versicherungen nicht einfach addiert werden, sondern ein Sonderpreis zum Tragen kommt, reduziert sich Ihre Ausgabe und Ihr Schutz steigt.

Es wird davon abgeraten, eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Bei einer kleinen Eigenbeteiligung reduziert sich der Jahresbeitrag bereits spürbar. Es gibt auch Versicherungen, die Ihnen, sollten Sie über einen bestimmten Zeitraum Ihre Rechtsschutzversicherung nicht in Anspruch genommen haben, als Bonus die Eigenbeteiligung für einen Rechtsstreit erlassen.

Wartezeit und Kündigung der Rechtsschutzversicherung

Grundsätzlich können Sie nicht davon ausgehen, dass eine Rechtsschutzversicherung nach dem Abschluss sofort greift. Besonders dann nicht, wenn Ihre Streitigkeiten mit Dritten schon vorher bestanden. Im Allgemeinen gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Es gibt aber auch Ausnahmen, z. B. wenn der Versicherungsfall bei Abschluss noch nicht eingetreten bzw. absehbar war.

Möchten Sie Ihre Rechtschutzversicherung wieder kündigen, gelten die im Vertrag geregelten Kündigungsfristen.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei Alege auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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