24.04.2024

Reisepass beantragen: Alles Wissenswerte

Ob USA, Asien oder die Malediven: Wer außerhalb der EU verreisen möchte, benötigt einen Reisepass. Doch wo genau muss dieser beantragt werden? Wie lange dauert es, bis der Reisepass fertig ist und was kostet das Ausweisdokument? Dieser Artikel fasst die wichtigsten Informationen zusammen.

Wo muss man den Reisepass beantragen?

Um einen Reisepass zu bekommen, ist der Gang zum Bürgeramt des Wohnortes notwendig. Wer über mehrere Wohnsitze verfügt, beantragt den Reisepass im Bürgeramt des Hauptwohnsitzes.

Es besteht die Möglichkeit, den Reisepass auch in einem anderen Bürgeramt zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Antragstellende einen wichtigen Grund dafür haben und dieser vom Bürgeramt anerkannt wird.

Ein solcher Grund kann beispielsweise sein, dass das eigentlich zuständige Bürgeramt keine verfügbaren Kapazitäten hat oder eine Terminvereinbarung erst in mehreren Wochen möglich ist.

Ebenfalls wichtig zu wissen: Wo kann ein Visum beantragt werden?

Welche Unterlagen braucht man, um einen Reisepass zu beantragen?

Für die Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis)
  • ein biometrisches Passfoto mit einer Mindestgröße von 35 x 45 mm
  • eine Personenstandsurkunde (sofern noch nie ein Reisepass beantragt wurde oder sich der Personenstand geändert hat) oder
  • der alte Reisepass, auch wenn dieser ungültig ist

 

Lesenswerter Exkurs: Existiert in Deutschland eine Mitführpflicht des Personalausweises?

Reisepass beantragen: Die Kosten

Gemäß § 15 Passverordnung wird für die Ausstellung eines Reisepasses eine Grundgebühr erhoben:

  • Personen ab 24 Jahren: 70,00 Euro (Gültigkeit: 10 Jahre)
  • Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro (Gültigkeit: 6 Jahre)
  • Verlängerung des Reisepasses: 6,00 Euro
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro bzw. 44,00 Euro bei Wohnsitz im Ausland

 

Darüber hinaus können im Einzelfall folgende Zusatzgebühren anfallen:

  • Express-Bestellverfahren: 32,00 Euro
  • Ausstellung beim nicht örtlich zuständigen Bürgeramt: doppelte Grundgebühr
  • Reisepass mit 48 statt 32 Seiten: 22,00 Euro
  • Beantragung bei Wohnsitz im Ausland: 31,00 Euro

Wie lange dauert es, einen Reisepass zu beantragen?

Der nächste Urlaub sollte im Idealfall noch etwas auf sich warten lassen. Denn wurde ein neuer Reisepass beantragt, dauert es in der Regel 3-5 Wochen, bis das Dokument abgeholt werden kann. Über die voraussichtliche Dauer der Fertigstellung informiert in der Regel die Webseite des zuständigen Bürgeramtes.

Wer kurzfristig einen Reisepass beantragen muss, sollte das Express-Bestellverfahren nutzen. Wird der Antrag bis 12:00 Uhr an die Bundesdruckerei übermittelt, liegt der Reisepass innerhalb der nächsten drei Werktage abholbereit im Bürgeramt vor. Bei einer Antragstellung im Ausland gilt: Liegt die Bestellung bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei vor, wird der fertige Reisepass innerhalb der nächsten drei Werktage an die Kurierstelle des Auswärtigen Amtes weitergeleitet. Von dort erfolgt die Zustellung per Kurier an die jeweilige Auslandsvertretung.

Wird erst kurz vor Urlaubsantritt bemerkt, dass ein neuer Reisepass erforderlich ist, kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Dieser wird sofort ausgestellt, hat jedoch eine maximale Gültigkeitsdauer von drei Monaten und wird aufgrund seiner fehlenden elektronischen Funktionen nicht in allen Ländern (z.B. den USA) anerkannt.

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Reisepass beantragen mit Vollmacht: Ist das möglich?

Grundsätzlich ist es möglich, Dritte mit der Beantragung eines Reisepasses zu beauftragen. Hierfür ist eine Vollmacht erforderlich. Bevollmächtige müssen sich bei der Antragstellung ausweisen können.

Beispieltext für die Vollmacht zum Reisepass beantragen

Vollmacht zur Beantragung eines Reisepasses

Hiermit bvollmächtige ich, Herr/Frau __________ die Person Herr/Frau _________ einen Reisepass für mich zu beantragen. Mein eigener Personalausweis/Reisepass ist zum Unterschriftsvergleich (in Kopie) beigefügt.

_________ (Ort, Datum) _________ Unterschrift

Kinderreisepass abgeschafft: Was gilt jetzt?

Der sogenannte Kinderreisepass wurde zum Ende des Jahres 2023 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können jedoch bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Fortan benötigen Kinder für Auslandsreisen entweder einen Personalausweis (bei Reisen innerhalb der EU) bzw. einen elektronischen Reisepass (bei Reisen außerhalb der EU).

Um einen neuen Reisepass für Kinder zu beantragen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Ein Passantrag auf den Namen des Kindes
  • Unterschrift beider Eltern (sofern beide das Sorgerecht besitzen) / Unterschrift von dem Elternteil, der das Sorgerecht hat (bei Alleinsorge)
  • aktuelles Ausweisdokument der Eltern
  • biometrisches Passfoto des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsurkunde der Mutter (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Personalausweis oder bisheriger (Kinder-)Reisepass des Kindes

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