25.03.2019 – zuletzt aktualisiert am: 05.07.2023

Studienplatzklage – Voraussetzungen, Kosten, Erfolgsquote

Die perfekte Universität ist gefunden und man bewirbt sich auf den Traum-Studiengang. Allerdings kann es vorkommen, dass aufgrund von Zulassungsbeschränkungen der Wunschstudienplatz nicht verfügbar ist. In solchen Fällen kann eine Studienplatzklage eine Option sein.

Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine solche Klage einzureichen? Wie läuft das Verfahren ab und wie stehen die Chancen auf Erfolg, um doch noch einen Studienplatz zu erhalten? In diesem Beitrag erhält man alle Antworten rund um das Thema Studienplatzklage.

Studienplatz einklagen: Das Wichtigste in Kürze

  • Um einen Studienplatz einzuklagen, müssen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein, z. B. das Abitur oder die Fachhochschulreife.
  • Man muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, um einen Studienplatz einzuklagen.
  • Eine fristgerechte und formgerechte Bewerbung für den Wunschstudiengang an der Hochschule muss erfolgt und von der Hochschule abgelehnt worden sein.
  • Es ist empfehlenswert, sich von einer Fachkanzlei für Hochschulrecht beraten zu lassen und nicht zu versuchen, selbst zu klagen.
  • Für eine Klage zum Sommer- oder Wintersemester gibt es bestimmte Fristen.
    Mehr erfahren zum Vorgehen bei einer Studienplatzklage
  • Die Kosten für eine Studienplatzklage können hoch sein und reichen von einigen hundert Euro bis zu mehreren zehntausend Euro, je nachdem, ob man einen Rechtsbeistand einschaltet und wie viele Hochschulen verklagt werden.
    Details zu den Kosten einer Studienplatzklage nachlesen

Ins Studium einklagen: Wie vorgehen?

Man kann eine Studienplatzklage selbst durchführen, allerdings wird allgemein davon abgeraten, da das Hochschulsystem in Deutschland ausgesprochen komplex, bürokratisch und uneinheitlich ist. Sinnvoller ist es, einen Rechtsbeistand mit Spezialisierung im Hochschulrecht hinzuzuziehen. Dieser informiert ausführlich über die weitere Vorgehensweise und kann früh sagen, ob die Studienplatzklage Erfolgsaussichten hat.

Folgende Fristen gelten in der Regel für die Klage:

  • Für das Sommersemester ist der 15.01. als Frist festgesetzt.
  • Für das Wintersemester ist der 15.07. als Frist festgesetzt.

Sollte man sich dazu entschließen, die Studienplatzklage selbst einzureichen, gibt es online Muster für die Studienplatzklage. In der Regel wird eine Studienplatzklage wie folgt abgewickelt:

  1. Der Rechtsbeistand legt zuerst schriftlich Widerspruch gegen die Ablehnung bei dem Absender des Bescheids ein. Achtung: In manchen Bundesländern wird dieser an das Verwaltungsgericht geschickt.
  2. Danach wird direkt an die jeweilige Hochschule (noch im außergerichtlichen Verfahren) ein Antrag auf die Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der Kapazität gestellt. Für den sogenannten AKA, den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung, sind je nach Bundesland besondere Fristen zu beachten.
  3. Nachdem diese beiden Schritte durchgeführt wurden, wird vor Gericht der Eilantrag gestellt, mit dem die eigentliche Studienplatzklage beginnt.
  4. Das Verwaltungsgericht prüft nun, ob die Universität über die angegebene Kapazität an Studienplätzen hinaus weitere anbieten beziehungsweise schaffen kann.
  5. Kommt das Gericht nach der Prüfung zu dem Schluss, dass dieses möglich ist, ordnet es die Vergabe dieser zusätzlichen Studienplätze an.
  6. Da oftmals mehrere Personen auf einen Studienplatz klagen, entscheidet unter allen Klägern das Los.

Tipp: Jetzt auch über die BAföG-Erhöhung informieren!

Studienplatzklage: Kosten für die Klage

Für eine Studienplatzklage setzen sich die Kosten aus folgenden Elementen zusammen:

  • Gerichtskosten
  • Kosten für den eigenen Rechtsbeistand
  • Kosten für den Rechtsbeistand der Gegenseite, sofern die Hochschule einen beauftragt
  • Auslagen, die von der Hochschule getragen werden müssen.

 

Bei einer Studienplatzklage ohne Rechtsbeistand muss man mit etwa 300 Euro an Verwaltungskosten rechnen. Kommt es nach beiden vorgerichtlichen Schritten bereits zu einem Vergleich zwischen der klagenden Person und der Hochschule, können die Kosten niedriger sein. Fallen außerdem Gerichtskosten an, kann man Prozesskostenhilfe beantragen.

Wer für die Studienplatzklage einen Rechtsbeistand hinzuzieht, muss mit deutlich höheren Kosten von 1.000 bis zu 10.000 Euro rechnen. Allerdings ist die Grenze nach oben offen – richtet sich die Klage beispielsweise gegen mehrere Hochschulen oder geht sie über viele gerichtliche Verfahrensschritte, kann schnell eine fünfstellige Summe zusammenkommen.

Info: Die Zahl der Studienplatzklagen ist in den letzten Jahren geradezu explodiert. Viele Rechtsschutzversicherungen tragen die Kosten einer Studienplatzklage nicht. Der Premium-Rechtsschutz der DEURAG in der Produktlinie FREE bietet jedoch die Möglichkeit einer rechtlichen Absicherung über den Baustein Verwaltungs-RS für Studienplatzklagen. Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Sie erreichen uns gebührenfrei unter 0800 / 0338724.

Für eine persönliche Beratung stehen Ihnen auch unsere Vermittler vor Ort zur Verfügung. Einen Berater in der Nähe finden Sie online über unsere Makler- und Vermittlersuche.  

Unser Tipp

Viele Rechtsschutzversicherungen tragen die Kosten einer Studienplatzklage nicht. Der Premium-Rechtsschutz der DEURAG in der Produktlinie FREE bietet jedoch die Möglichkeit einer rechtlichen Absicherung über den Baustein Verwaltungs-RS für Studienplatzklagen. Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Sie erreichen uns gebührenfrei unter 0800 / 0338724.

Für eine persönliche Beratung stehen Ihnen auch unsere Vermittler vor Ort zur Verfügung. Einen Berater in der Nähe finden Sie online über unsere Makler- und Vermittlersuche.  

Studienplatzklage: Chancen auf Erfolg

Die durchschnittliche Erfolgsquote von 90% in nichtmedizinischen Studiengängen macht deutlich, dass bei einer Studienplatzklage sehr gute Aussichten bestehen. Lässt man sich von einem Rechtsbeistand vertreten, kann dieser aufgrund seiner Erfahrung bereits vor der Einleitung des Verfahrens sagen, wie die Erfolgschancen einer Studienplatzklage bei einzelnen Hochschulen aussehen.

Folgendes ist außerdem zu bedenken: Bei mehreren klagenden Personen entscheidet das Gericht per Losverfahren über die Studienplatzvergabe – und da kann es passieren, dass man, obwohl man gewonnen hat, keinen Studienplatz erhält, aber trotzdem die Kosten des Verfahrens tragen muss.

Wie funktioniert studieren im Alter? Alle Infos findet man im Beitrag über das Seniorenstudium!


Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

Rechtsschutz online abschließen

Sichern Sie sich gegen rechtliche Streitigkeiten ab mit dem zuverlässigen DEURAG Rechtsschutz! Ihre Optionen:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Mieter
  • Rechtschutz für Vermieter
Icon Online Rechner