
15.07.2024
THC-Grenzwerte und Auto fahren: Das gilt für Cannabis am Steuer
Seit dem 1. April 2024 sind Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährige legal. Doch welche Auswirkungen hat das neue Gesetz auf den THC-Grenzwert im Straßenverkehr? Ist Cannabis am Steuer erlaubt oder droht doch eine MPU wegen Cannabis-Konsum? Dieser Artikel fasst die aktuelle Rechtslage zusammen.
THC-Grenzwert im Straßenverkehr: Was gilt seit der Legalisierung?
Im Zuge der Legalisierung hat der Bundestag im Juni 2024 einen konkreten THC-Grenzwert im Straßenverkehr definiert. Wer zukünftig mit 3,5 ng/ml oder mehr erwischt wird, riskiert bei erstmaliger Überschreitung ein Bußgeld i.H.v. 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. In Kraft treten soll der neue Grenzwert voraussichtlich im Sommer 2024.
Doch auch vor der Legalisierung des Cannabis-Konsums existierte in Deutschland ein THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Bis 2004 musste jede Kraftfahrerin und jeder Kraftfahrer, die/der mit Cannabis am Steuer erwischt wurde, mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Dabei spielte es keine Rolle, wie hoch die nachgewiesene Menge war. 2002 legte die Grenzwertkommission den THC-Grenzwert im Auto auf 1,0 Nanogramm pro Milliliter (kurz: ng/ml) fest. Dieser wurde 2004 schließlich vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, jedoch nicht gesetzlich festgeschrieben.
THC-Grenzwert Anhebung geplant
Vorgeschlagen wurde eine Konzentration von 3,5 ng/ml. Am 28. März 2024 teilte das Bundesverkehrsministerium mit:
„Wird dieser Wert erreicht, ist nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend.“
Nach Ansicht der Kommission sei dieser Wert in etwa vergleichbar mit einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille. Deutlich strenger zeigte sich die Expertenkommission in Bezug auf Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. Die konkrete Empfehlung lautet, für Cannabis-Konsumierende einen gleichzeitigen Alkohol-Grenzwert von 0,0 Promille einzuführen. Das würde bedeuten: Das Autofahren nach Mischkonsum wäre verboten.
Für die Einführung der empfohlenen Regelungen ist eine Gesetzesänderung durch den Bundestag erforderlich. Ob und wann diese kommt, ist zum aktuellen Zeitpunkt unklar (Stand: Mai 2024).
Experten-Empfehlung: Kein Cannabis am Steuer!
Nach einer Einschätzung des ADAC hat die Expertenkommission die Grenzen des Vertretbaren ausgeschöpft. Grundsätzlich sollten Personen nach dem Konsum kein Auto fahren, so der Automobilclub.
Hintergrund: Der Cannabis-Konsum ist mit Einschränkungen hinsichtlich Aufmerksamkeit und Konzentration sowie einer Verlängerung der Reaktionszeit verbunden. Das kann bereits bei geringem Konsum zu Folgen im Straßenverkehr führen.
Darüber hinaus empfehlen Experten die Überprüfung möglicher weiterer Messverfahren, wie beispielsweise der Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die akute Beeinträchtigung durch den Cannabis-Konsum in zeitlicher Nähe zur Teilnahme am Straßenverkehr umfassend bewertet und nachgewiesen werden kann.
Cannabis am Steuer: Welche Strafen drohen?
Das Fahren unter THC-Einfluss stellt gemäß § 24a Abs. 2 StVG eine Ordnungswidrigkeit dar. Für Cannabis am Steuer drohen folgende Strafen:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
1. Verstoß | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
2. Verstoß | 1.000 Euro | 2 | 3 Monate |
3. Verstoß | 1.500 Euro | 2 | 3 Monate |
Wird aufgrund des Cannabis-Konsums eine Gefährdung des Straßenverkehrs nachgewiesen, droht darüber hinaus eine strafrechtliche Verurteilung nach § 316 StGB oder § 315c StGB. Bei einer Erstverurteilung ist mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 40 Tagessätzen zu rechnen, zudem wird bei einer Strafverurteilung regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet.
Weiterführende Informationen: Der Führerscheinentzug und seine Folgen
Aufgrund der aktuell unkonkreten Gesetzeslage entscheidet sich das Strafmaß nach den Umständen im Einzelfall.
Wann droht eine MPU wegen Cannabiskonsums?
Vor der Cannabis-Legalisierung führten sowohl der Besitz als auch der Konsum von Cannabis häufig zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz: MPU).
Mit Einführung des neuen § 13a der Fahrerlaubnisverordnung (kurz: FEV) ist eine MPU zukünftig nur noch in folgenden Fällen vorgesehen:
- keine Abhängigkeit, jedoch Anzeige für Cannabismissbrauch
- wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabis-Einfluss
- bereits erfolgter Fahrerlaubnis-Entzug aus den oben genannten Gründen
- erforderliche Überprüfung, ob ein früherer Cannabis-Missbrauch oder eine frühere Abhängigkeit nicht mehr vorliegen.
In diesem Zusammenhang interessant: Führerschein weg – Was gilt für die Wiedererteilung?
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