20.10.2021

Transfergesellschaft: Das sind die Vor- und Nachteile

Wenn Unternehmen aufgrund schlechter Zahlen oder sinkender Aufträge Stellen abbauen müssen, droht vielen Mitarbeitern die Arbeitslosigkeit. Durch die Gründung einer sogenannten Transfergesellschaft (auch als Auffanggesellschaft bezeichnet) lassen sich Massenentlassungen vermeiden. Doch wie genau funktioniert dieses Konstrukt? Welche Vor- und Nachteile hat eine Transfergesellschaft für Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer? Und was müssen Arbeitnehmer bzgl. Gehalt und Arbeitslosengeld wissen?

Was ist eine Transfergesellschaft?

Eine Transfergesellschaft (kurz: TG) ist für Unternehmen eine Alternative zur betriebsbedingten Kündigung. Sie bietet Betrieben die Möglichkeit, Mitarbeiter oder Mitarbeitergruppen, die von einer Arbeitslosigkeit bedroht sind, im Rahmen einer befristeten Beschäftigung in der TG in neue Arbeitsverhältnisse zu vermitteln.

Dabei agiert eine TG als eigenständige juristische Person, beispielsweise als GmbH. Tatsächlich arbeiten müssen die Arbeitnehmer in der Transfergesellschaft jedoch nicht. Sie können an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen und werden auf diese Weise auf die Wiedereingliederung in den Beruf vorbereitet.

Wie funktioniert eine Transfergesellschaft?

Kann ein Unternehmen Massenentlassungen nicht mehr vermeiden, wird zunächst – in Abstimmung mit der Personalvertretung und ggf. einem Insolvenzverwalter – eine Transfergesellschaft gegründet. Die alten Arbeitsverträge der Mitarbeiter werden aufgehoben, im Anschluss schließen diese Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag mit der TG. Die Anstellung ist stets befristet. Üblicherweise sind die Mitarbeiter bei der TG mindestens einen Monat länger angestellt, als ihre vertraglich vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist beträgt. Finden Mitarbeiter innerhalb ihrer Anstellung bei der TG einen neuen Arbeitsplatz, wird der Vertrag mit der Transfergesellschaft gekündigt.

Wissenswert: Der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages mit der Transfergesellschaft ist freiwillig. Wer das Angebot zur Übernahme ablehnt, erhält üblicherweise eine Kündigung. Diese ist jedoch nur dann zulässig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Haben Arbeitnehmer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung, sollten Sie einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen. Eine zuverlässige Berufs-Rechtsschutzversicherung hilft Betroffenen bei der Suche nach einem kompetenten Anwalt.

Die Vor- und Nachteile einer Transfergesellschaft in der Kurzübersicht

Für Arbeitgeber

Für Unternehmen, die mehreren Mitarbeitern kündigen müssen, bietet die Transfergesellschaft vor allem den Vorteil der Planungssicherheit. Denn: Die Arbeitsverträge werden zu einem festgelegten Stichtag aufgehoben. Gleichzeitig sinken die Kosten für den Verwaltungsaufwand, diese werden von der TG übernommen. Darüber hinaus ist mit einer TG ein sozialverträglicher und rechtssicherer Stellenabbau gewährleistet. Dem gegenüber stehen jedoch höhere Kosten – beispielsweise für die Beauftragung und Gründung der Transfergesellschaft.

Für Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer profitieren von einer Transfergesellschaft. Sie werden vorerst nicht arbeitslos und haben weiterhin Anspruch auf Gehalt und Sozialversicherung. Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen erleichtert zudem den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Es gibt jedoch auch Nachteile. So wird der ursprüngliche Arbeitsvertrag unwiderruflich beendet und Arbeitnehmer haben keine Möglichkeit, gerichtlich gegen den neuen Arbeitsvertrag mit der TG vorzugehen.

Gehalt und Arbeitslosengeld in einer Transfergesellschaft

Arbeitnehmer, die von einer Transfergesellschaft übernommen werden, erhalten ein sogenanntes Transferkurzarbeitergeld. Dieses beträgt in der Regel 60 Prozent des vorherigen Nettolohns. Einige Arbeitgeber stocken diesen Betrag noch einmal auf. Das Transferkurzarbeitergeld wird für maximal 12 Monate von der Agentur für Arbeit gezahlt.

Findet ein Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus der TG keinen neuen Job, erhält er das Arbeitslosengeld I (ALG I). Eine Sperrzeit existiert – anders als bei Aufhebungsverträgen ohne TG – nicht. Eine etwaige Abfindung wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wichtig: Die Höhe des ALG I richtet sich grundsätzlich nach den letzten Verdiensten. Da das Gehalt in der Transfergesellschaft unter dem Verdienst am ursprünglichen Arbeitsplatz liegt, fällt das ALG üblicherweise geringer aus.

Transfergesellschaft: Abfindung ist möglich

Im Rahmen des Sozialplans einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat bei Kündigungen häufig auf Abfindungszahlungen. Die Kriterien für dessen Höhe sind:

  • die Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • das Lebensalter
  • der Verdienst des betroffenen Arbeitnehmers


Die Abfindungszahlung darf nicht davon abhängig sein, ob der Arbeitnehmer dem Wechsel in die TG zustimmt. Allerdings ist es im Einzelfall zulässig, die Höhe der Abfindung zu reduzieren.

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Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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