02.06.2022 – zuletzt aktualisiert am: 18.10.2023

Überstehende Ladung im PKW: Kennzeichnung & erlaubte Maße

Beim Möbelkauf, Umzug oder auch im Urlaub: Manchmal muss man im Auto sehr große Dinge transportieren. Gerade als Privatperson kommt da schnell die Frage auf: Was ist beim Auto-Transport erlaubt? Darf die Heckklappe bei der großen Waschmaschine offen bleiben? Wie weit darf ein Gegenstand aus dem Auto herausragen?

Welche Regelungen der Gesetzgeber für überstehende Ladung trifft und was bei überstehender Ladung beachtet werden sollte, klärt dieser Artikel.

Überstehende Ladung PKW: Das gilt laut StVO

In §22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgelegt, dass die Ladung eines Fahrzeugs so verstaut und gesichert sein muss, dass sie sich bei Brems- oder Ausweichmanövern nicht bewegt oder herunterfällt.

Die Verkehrssicherheit steht hierbei im Vordergrund.

Gemäß StVO gelten Maximalmaße für Fahrzeug und Ladung. Die Breite darf insgesamt höchstens 2,55 m betragen, die Höhe 4 m.

Es ist in der StVO auch geregelt, auf welche Art und Weise die Ladung überstehen darf:

  • Nach vorne hin darf die Ladung bis zu einer Höhe von 2,50 m überhaupt nicht über das Fahrzeug hinausragen. In einer Höhe über 2,50 m darf die Ladung um bis zu 50 cm vorne hinausragen.
  • Nach hinten darf die Ladung um bis zu 1,50 m hinausragen.
    Wenn die Transportstrecke jedoch weniger als 100 km beträgt, darf die Ladung bis zu 3 m überstehen.
  • Die überstehende Ladung darf insgesamt zusammen mit dem Fahrzeug oder Zug nicht länger als 20,75 m sein

 

§ 22 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass schlecht erkennbare Gegenstände wie waagerecht liegende Platten, einzelne Stangen oder Pfähle nicht seitlich über das Fahrzeug hinausragen dürfen.

Hinweis: Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen breiter sein, höchstens jedoch 3 m. Diese Fahrzeuge dürfen auch höher als 4 m sein, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen sind. Für Kühlfahrzeuge gelten besondere Vorschriften. Sie dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.

Ab wann muss überstehende Ladung gekennzeichnet werden?

Wenn die Ladung eines Fahrzeugs mehr als 1 Meter über die Rückstrahler hinausragt, muss sie durch eine Kennzeichnung mit einer mindestens 30 x 30 cm großen roten Fahne, eines hellroten Schildes gleicher Größe oder eines zylindrischen Körpers gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von 35 cm sichtbar gemacht werden. Dabei dürfen Fahne, Sicherheitsschild oder Leuchte grundsätzlich nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht sein.
Das Gleiche gilt, wenn die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten hinausragt.

Ladung seitlicher Überstand

Steht die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugscheinwerfer heraus, muss sie in manchen Fällen gekennzeichnet werden. Ob eine solche Kennzeichnung nötig ist, hängt also von den Sichtverhältnissen ab und wird im Einzelfall entschieden.

Gemäß § 17 Abs. 1 StVO müssen Beleuchtungseinrichtungen benutzt werden, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, etwa bei Dämmerung, Dunkelheit oder anderen ungünstigen Bedingungen. Allgemein gilt: Wenn die Ladung nicht deutlich erkennbar ist und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten, ist die Kennzeichnung notwendig.

Überstehende Ladung kennzeichnen: Das richtige Vorgehen

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass überstehende Ladung ordnungsgemäß gekennzeichnet werden muss, um die überstehende Ladung zu sichern.  Dafür gibt es folgende zugelassene Kennzeichnungen für überstehende Ladung:

  • Eine hellrote Fahne, die mindestens 30 x 30 cm groß ist und durch eine Querstange offengehalten wird
  • ein hellrotes Schild, mindestens 30 x 30 cm, das quer zur Fahrtrichtung pendelt
  • ein hellroter zylindrischer Körper mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm., der senkrecht angebracht wird
  • Bei der Kennzeichnung seitlich überstehender Ladung darf die Leuchte höchstens 40 cm vom Rand angebracht werden.


All diese Kennzeichnungen müssen so angebracht werden, dass sie nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn liegen. Falls nötig, müssen auch ein rotes Licht sowie ein roter Rückstrahler in einer Höhe von maximal 90 cm angebracht werden. Eine gute Sichtbarkeit ist hierbei entscheidend, da überstehende Ladung andernfalls zu einer großen Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende werden kann.

Überstehende Ladung: Anhänger nutzen

Reicht der Platz im Auto nicht aus, stellt der Transport mit Anhänger eine Alternative dar. Wer einen PKW-Führerschein der Klasse B besitzt, darf:

  • einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg
  • einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns maximal 3.500 kg beträgt,


ziehen. Mit der Erweiterung der B-Führerscheinklasse mit der Schlüsselzahl 96 erhöht sich die zulässige Gesamtmasse des Gespanns auf 4.250 kg. Die entsprechenden Kenntnisse können im Rahmen eines 7-stündigen Seminars in einer Fahrschule erworben werden.

Bei einem Transport mit Anhänger ist hinsichtlich der Ladungssicherung folgendes zu beachten:

  • Die Zuladekapazität des Anhängers ist einzuhalten.
  • Schwere Ladung ist im Bereich der Achse(n) zu platzieren.
  • Bei Wegstrecken unter 100 km darf Ladung 3 m nach hinten überstehen
  • Anhänger Überstand nach hinten: Überstehende Ladung muss gekennzeichnet werden, sofern sie mehr als 1,0 m über den Rückstrahler hinausragt.
  • Die Gesamtlänge des Gespanns darf 20,75 m nicht überschreiten.

Checkliste & Tipps: Transport mit PKW

1. Maximale Zuladung beachten
Vor dem Auto-Transport von großen Gegenständen sind zunächst das zulässige Gesamtgewicht, die mögliche Zuladung sowie Dach- und Anhängelasten zu beachten. Entsprechende Informationen finden sich im Fahrzeugschein.

2. Abmessungen beachten
Bei überstehender Ladung dürfen die maximale Breite (2,55 m) und die maximale Höhe (4 m) nicht überschritten werden. Darüber hinaus darf die Ladung nach vorne nicht (bei Fahrzeugen mit einer Höhe von < 2,5 m) oder lediglich bis zu 50 cm (bei Fahrzeugen mit einer Höhe > 2,5 m) herausragen.

3. Ladung sichern und kennzeichnen
Grundsätzlich ist jede Ladung gemäß der Straßenverkehrsordnung gegen Verrutschen, Umfallen sowie hin und her rollen zu sichern. Bei überstehender Ladung sorgen Spann- und Zurrgurte für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung. Ab einem Überstand von 1 Meter muss die Ladung mit einem roten Schild oder einem roten Licht gekennzeichnet werden.

Hier erfahren: Wie sichert man Ladung richitg im PKW?

Welche Gegenstände dürfen mit dem Auto transportiert werden?

Konkrete Sachgegenstände, die für den Auto-Transport zulässig sind, benennt die StVO nicht. Daraus folgt: Es darf nahezu jede Art von Ladung transportiert werden, sofern diese nach den Regeln der StVO zur Ladungssicherung gesichert wird. Für einige Stoffe gilt jedoch eine Mengenbegrenzung:

  • Farben, Lacke und Säuren: 333 Liter
  • Gasflaschen und Spraydosen: 333 Liter
  • Spraydosen mit giftigem Inhalt: 20 Kilogramm
  • Benzin und Diesel: 20 Liter
  • Feuerwerkskörper: 1 Kilogramm Explosivmasse

Alle Jahre wieder: Tipps für den Weihnachtsbaum-Transport

Alle Jahre wieder: Tipps für den Weihnachtsbaum-Transport

Alljährlich stellt sich im Winter für viele die Frage: Wie wird der Weihnachtsbaum sicher mit dem Auto nach Hause transportiert? Für den Auto-Transport des Weihnachtsbaumes gelten die gleichen Richtlinien wie für andere Ladung: Der Baum muss korrekt gesichert und bei Überstand markiert werden, sonst droht ein Bußgeld. 

Unsere Tipps für den sicheren Transport des Weihnachtsbaums:

  • Der Baum sollte mit der Schnittkante des Stamms (dem unteren Ende) nach vorn positioniert werden
  • Wird der Baum im Innenraum transportiert, mindert ein Holzbrett zwischen Stamm und Rückenlehne die Verletzungsgefahr
  • Ist der Baum zu groß und wird auf die Reling geschnallt, sollte man drei Gurte benutzen: einer vorn, einer in der Mitte, einer hinten

     

     

    Überstehende Ladung: Was droht bei Verstößen?

    Nicht selten kommt es vor, dass (überstehende) Ladung nicht oder nur unzureichend gesichert wird. Hierfür sieht das Gesetz folgende Sanktionen vor:

    Verstoß

    Bußgeld

    Punkte

    Zulässige Höhe/Breite der Ladung überschritten

    20 Euro

     

    Ladung wurde nicht ausreichend gesichert

    25 Euro

     

    Ladung wurde nicht verkehrssicher gepackt

    35 Euro

     

    … mit Gefährdung

    60 Euro

    1

    … mit Unfall

    75 Euro

    1

    Wer darüber hinaus noch das Fahrzeug über das zulässige Gesamtgewicht überlädt, riskiert folgende Strafen:

    Verstoß

    Bußgeld

    Punkte

    Überladung über 15 Prozent

    35 Euro

     

    Überladung über 20 Prozent

    95 Euro

    1

    Überladung über 25 Prozent

    140 Euro

    1

     

    Mangelhafte Ladungskennzeichnung: Zahlt die Versicherung bei Schäden?

    Wenn es beim Umzug oder Möbeltransport kracht, übernimmt eine Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Kosten für den Schaden am Auto der anderen Unfallpartei. Dies gilt jedoch nur, wenn die Fracht ordnungsgemäß gesichert und gekennzeichnet war.

    Hat der Autofahrer oder die Autofahrerin jedoch nachweislich gegen die Vorschriften zur Ladungssicherung verstoßen und hatte dieser Verstoß die Beschädigung einer dritten Partei zur Folge, kann die Versicherung die Zahlung (teilweise oder ganz) verweigern.

    Unser Tipp: Eine zuverlässige Verkehrsrechtsschutzversicherung steht Betroffenen im Falle eines Rechtsstreits beratend zur Seite und übernimmt im versicherten Leistungsfall Anwalts- und Gerichtskosten sowie eventuell anfallende Kosten für einen Sachverständigen.

    Rechtsschutz-Tipp für den Verkehr

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    Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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