
13.02.2020
Ladungssicherung PKW - Das gibt es zu beachten
Im Innenraum, im Kofferraum oder auf dem Dach: Ein PKW bietet viele Möglichkeiten, Ladung zu transportieren. Eine vorschriftsmäßige Ladungssicherung ist auch bei kurzen Fahrten Pflicht, denn schon ein vermeintlich leichtes Smartphone kann im Falle eines Unfalls zu einer Gefahr werden. Wie Ladung sicher transportiert wird, welche gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung beachtet werden müssen und welche Bußgelder bei einem Verstoß drohen, klärt dieser Artikel..
Tiere, Handy und Co.: Was gilt als Ladung?
Der Begriff „Ladung“ wurde vom Gesetzgeber nicht konkret definiert. Zwar enthält § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) gesetzliche Vorgaben zur Ladungssicherung, nicht jedoch zur Ladung selbst. Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied in einem Urteil vom 07.05.1999, dass der Begriff der Ladung nach dem Beförderungszweck zu bestimmen ist. Als Ladung i.S.d. § 22 StVO gilt demnach jedes für den Transport aufgenommenes Gut. Das bedeutet konkret: Jeder Gegenstand, der nicht zur Fahrzeugausrüstung gehört oder für den typischen Einsatzzweck des Fahrzeuges erforderlich ist, ist vom Fahrzeugführer als Ladung anzusehen. Dies umfasst auch Tiere und kleine Gegenstände wie Schlüssel, Handtaschen oder Smartphones.
Unfallgefahr: Aus diesen Gründen ist Ladungssicherung wichtig
Die Unfallgefahren und Verletzungsrisiken, die von einer unzureichend gesicherten Ladung ausgehen, werden von vielen Fahrzeugführern unterschätzt. Auch kleine Gegenstände können bei plötzlichen Brems- und Lenkmanövern in Bewegung geraten und zu gefährlichen Geschossen werden. Ein Beispiel: Eine 700 Gramm schwere Tasche entwickelt ein Aufprallgewicht von bis zu 35 Kilogramm. Zudem ist es möglich, dass eine nicht gesicherte Ladung während der Fahrt in das Sichtfeld des Fahrers rutscht und auf diese Weise für eine gefährliche Ablenkung sorgt. Dies stellt einen strafbaren Verstoß gegen § 23 StVO dar.
Auch für die Stabilität des Fahrzeugs ist eine fachgerecht gesicherte Ladung essentiell. Eine ungleichmäßige oder zu hohe Beladung erhöht die Schleudergefahr. Elektronische Stabilitätsprogramme und Sicherheitssysteme büßen bereits bei einer Überbeladung von einigen Kilogramm einen beachtlichen Teil ihrer Effektivität ein.
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Wann und ab welcher Menge ist Ladung zu sichern?
Die Vorgaben zur Ladungssicherung sind in § 22 Abs. 1 StVO zu finden. Darin heißt es:
„Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
Eine gesetzliche Vorschrift, ab welcher Menge eine Ladung zu sichern ist, existiert demnach nicht. Als Faustformel gilt: Eine Gepäcksicherung im Interieur ist dann zwingend erforderlich, wenn die Höhe der Ladung die Lehne des Rücksitzes überragt. Ladung, die im Kofferraum oder auf dem Dach des PKW transportiert wird, ist grundsätzlich gegen Verrutschen und Herabfallen zu sichern.
Beladungsgrenzen: Höhe und Breite der Ladung beachten!
Gemäß § 32 Abs. 1 S. 5 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) darf ein beladener PKW eine Gesamtbreite von 2,55 m und eine Höhe von 4 m nicht überschreiten. Ladung, die im Kofferraum transportiert wird, darf aus diesem maximal 1,50 m herausragen. Ausnahme: Bei einer Strecke von maximal 100 km sind bis zu 3 m zulässig, sofern die Ladung gem. § 22 Abs. 4 StVO ordnungsgemäß gekennzeichnet wird.
Bei jeder Form der Beladung ist das zulässige Gesamtgewicht des PKW zu beachten. Dieses darf in keinem Fall überschritten werden. Auch die maximale Achslast sowie die Dachlast sind zwingend einzuhalten. Eine Überbeladung führt zu einer mangelhaften Stabilität sowie zu veränderten Fahreigenschaften des PKW und somit zu einer erhöhten Unfallgefahr.
Fehlerhafte Ladungssicherung: Diese Konsequenzen drohen
Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog hat für eine mangelhafte Ladungssicherung folgende Sanktionen definiert:
Vergehen | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
Unzureichend gesicherte Ladung | 35 € | - |
Gefährdung durch unzureichend gesicherte Ladung | 60 € | 1 |
Unfall durch unzureichend gesicherte Ladung | 75 € | 1 |
Vermeidbarer Lärm aufgrund von Ladung | 10 € | - |
Überschreiten der zulässigen Gesamthöhe durch Ladung | 20 € | - |
Überschreiten der max. Gesamthöhe des PKW | 70 € | 1 |
Überschreiten der zulässigen Maximalbreite durch Ladung | 20 € | - |
Unser Tipp: Bei einer Polizeikontrolle ist eine konkrete Gefährdung häufig nur schwer nachweisbar. Betroffene sollten im Fall der Fälle, bevor Sie irgendwelche Angaben machen, einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden. Eine zuverlässige Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einem fachkundigen Anwalt.
Checkliste Ladungssicherung: Was ist bei der Beladung von Fahrzeugen zu beachten?
- Wenn möglich: Geschlossenen Kofferraum zum Transport nutzen
- Ladung so weit wie möglich nach vorne laden
- Schwere Gegenstände unten, leichte Ladung oben platzieren
- Flaschen und andere Kleinteile im Handschuhfach verstauen
- Sportgeräte, wie Skier oder Fahrräder, sollten grundsätzlich nur mit entsprechenden Trägersystemen transportiert werden
- Überstehende Ladung, die im Kofferraum befördert wird, ist mit einer roten Fahne oder einem roten Schild zu kennzeichnen
- Bei schwerer Ladung im Kofferraum: Scheinwerferhöhe anpassen!
Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.