13.02.2020 – zuletzt aktualisiert am: 05.07.2023
Ladungssicherung PKW - Das gibt es zu beachten
Eine vorschriftsmäßige Ladungssicherung ist auch bei kurzen Fahrten mit dem PKW Pflicht, denn schon ein vermeintlich leichtes Smartphone kann im Falle eines Unfalls zu einer Gefahr werden. Wie Ladung sicher transportiert wird, welche gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung beachtet werden müssen und welche Bußgelder bei einem Verstoß drohen, klärt dieser Artikel.
FAQ: Ladungssicherung
Wie kann die Ladung eines Fahrzeugs ordnungsgemäß gesichert werden?
Gemäß § 22 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss die Ladung so verstaut und gesichert werden, dass sie bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutscht, um- oder herabfällt oder umherrollt. Dafür können Hilfsmittel wie Spanngurte, Sicherheitsnetze oder Antirutschmatten sowie Polstermaterial genutzt werden.
Welche Möglichkeiten von Ladungssicherung gibt es in einem PKW?
Es gibt zwei Arten der Ladungssicherung: die formschlüssige und die kraftschlüssige Ladungssicherung. Bei der formschlüssigen Ladungssicherung sollte die Ladung möglichst lückenlos verstaut, Leerräume mit Hilfsmitteln ausgefüllt und alles mit Gurten und Sicherheitsnetzen fixiert werden. Bei der kraftschlüssigen Ladungssicherung wird die Ladung mithilfe von Zurrgurten auf den (rutschfesten) Untergrund gepresst. Mit unserer Checkliste gelingt die richtige Ladungssicherung.
Wer ist für die Ladungssicherung verantwortlich?
Gemäß StVO ist zunächst einmal die fahrzeugführende Person für die richtige Ladungssicherung verantwortlich. Bei der Ladung eines LKW tragen jedoch auch andere Personen Verantwortung, wie zum Beispiel der Verladende, die Frachtführenden und die Fahrzeughaltenden.
Ladungssicherung im Auto: Darum ist sie so wichtig
Die Risiken, die von einer unzureichend gesicherten Ladung ausgehen, werden von vielen unterschätzt. Auch kleine Gegenstände können bei plötzlichen Brems- und Lenkmanövern in Bewegung geraten und zur Gefahr werden.
Zudem ist es möglich, dass eine nicht gesicherte Ladung während der Fahrt in das Sichtfeld des Fahrers rutscht und auf diese Weise für eine gefährliche Ablenkung sorgt. Dies stellt einen strafbaren Verstoß gegen § 23 StVO dar.
Auch für die Stabilität des Fahrzeugs ist eine fachgerecht gesicherte Ladung essentiell. Eine ungleichmäßige oder zu hohe Beladung erhöht die Schleudergefahr. Elektronische Stabilitätsprogramme und Sicherheitssysteme büßen bereits bei einer Überbeladung von einigen Kilogramm einen beachtlichen Teil ihrer Effektivität ein.
Wann gelten Ladungssicherung-Vorschriften?
Die Vorgaben zur Ladungssicherung sind in § 22 Abs. 1 StVO zu finden. Darin heißt es:
„Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
Die Regel sagt aber nicht, ab welcher Menge eine Ladung zu sichern ist.
Als Faustformel gilt: Eine Gepäcksicherung im Interieur ist dann zwingend erforderlich, wenn die Höhe der Ladung die Lehne des Rücksitzes überragt. Ladung, die im Kofferraum oder auf dem Dach des PKW transportiert wird, ist grundsätzlich gegen Verrutschen und Herabfallen zu sichern.
Gemäß § 32 Abs. 1 S. 5 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) darf ein beladener PKW eine Gesamtbreite von 2,55 m und eine Höhe von 4 m nicht überschreiten. Hinweis: Gesetzliche Regelungen zu überstehender Ladung jetzt bei DEURAG nachlesen!
Bei jeder Form der Beladung ist das zulässige Gesamtgewicht des PKW zu beachten. Dieses darf in keinem Fall überschritten werden. Auch die maximale Achslast sowie die Dachlast sind zwingend einzuhalten. Eine Überbeladung führt zu einer mangelhaften Stabilität sowie zu veränderten Fahreigenschaften des PKW und somit zu einer erhöhten Unfallgefahr.
Der Begriff „Ladung“ wurde vom Gesetzgeber nicht konkret definiert. Zwar enthält § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) gesetzliche Vorgaben zur Ladungssicherung, nicht jedoch zur Ladung selbst. Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied in einem Urteil vom 07.05.1999, dass der Begriff der Ladung nach dem Beförderungszweck zu bestimmen ist. Als Ladung i.S.d. § 22 StVO gilt demnach jedes für den Transport aufgenommenes Gut.
Das bedeutet konkret: Jeder Gegenstand, der nicht zur Fahrzeugausrüstung gehört oder für den typischen Einsatzzweck des Fahrzeuges erforderlich ist, ist als Ladung anzusehen. Dies umfasst auch Tiere und kleine Gegenstände wie Schlüssel, Handtaschen oder Smartphones.
Sonderfall Tiertransportverordnung
Tiere gelten strenggenommen als Ladung, welche StVO-konform zu sichern ist. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro. Wer also beispielsweise seinen Hund im Auto transportieren möchte, muss diesen per Gesetz ordnungsgemäß gegen ein „Verrutschen“ und „Umfallen“ sichern. Am besten gelingt das mithilfe einer Transportbox.
Wissenswert: Für einen Transport von Tieren mit wirtschaftlichem Nutzen über eine Strecke von mehr als 65 Kilometern ist ein Befähigungsnachweis – der sogenannte Tiertransportschein – erforderlich.
Wer ist für die Ladungssicherung am Fahrzeug verantwortlich?
Geht es beispielsweise in den gemeinsamen Urlaub und im PKW finden mehrere Urlaubsreisende für die Anreise Platz, so kann es dazu kommen, dass ein PKW von mehreren Personen beladen wird. Dabei ist die fahrende Person nicht allein für die Ladungssicherung verantwortlich, sondern auch alle, die beim Verladen des Gepäcks dabei sind.
Checkliste Ladungssicherung: Richtige Ladungssicherung im Innenraum
Mit unseren Tipps gelingt die richtige Ladungssicherung:
- Ladung möglichst lückenlos anordnen und Ladungssicherungsnetze und Spanngurte für eine formschlüssige Ladungssicherung nutzen
- Ladung sollte nicht in den Frontbereich des PKWs ragen, damit Fahrende nicht behindert werden
- Gepäcknetze für kleinere Teile verwenden, die sonst durch das Auto katapultiert werden könnten
- Rückbänke können als schützende Trennwände verwendet werden
- Schwere Gegenstände für die richtige Gewichtsverteilung am besten im Fußraum deponieren
- Zerbrechliche Gegenstände nicht offen hinlegen, sondern in Kartons verpacken oder in Decken einwickeln
- Beim Befestigen der Spanngurte auf eine gleichmäßige Spannung achten, damit die Ladung nicht verrutschen kann
- Autolicht anpassen
- Auf das Gesamtgewicht des Autos achten
Ladungssicherung Kofferraum
Um eine richtige Ladungssicherung im Kofferraum zu gewährleisten, gelten die Punkte der obigen Checkliste. Dazu kommen:
- Hutablage nicht beladen
- Warndreieck und Verbandskasten müssen leicht zugänglich bleiben
- Kofferraum wenn möglich immer schließen
Ladungssicherung Dachträger
Wenn ein zusätzlicher Stauraum für Gepäck benötigt wird, kann ein Dachgepäckträger eine gute Lösung sein. Es gibt einige wichtige Dinge zu beachten, bevor man sich für einen entscheidet:
- Sicherstellung, dass das Fahrzeug mit einem Dachgepäckträger ausgestattet werden kann.
- Die zulässige Dachlast nicht überschreiten. Diese findet man in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges.
- Gesamtgewicht des Autos beachten. Dieses findet man in der Zulassung unter der Ziffer F.2.
Ladungssicherung: Strafe bei Missachten der Vorschriften
Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog hat für eine mangelhafte Ladungssicherung folgende Sanktionen definiert:
Vergehen | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
Unzureichend gesicherte Ladung | 35 € | - |
Gefährdung durch unzureichend gesicherte Ladung | 60 € | 1 |
Unfall durch unzureichend gesicherte Ladung | 75 € | 1 |
Ladung bei einem Lkw oder Bus nicht gesichert | 60 € | 1 |
... mit Gefährdung | 75 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
Vermeidbarer Lärm aufgrund von Ladung | 10 € | - |
Ladung ragt unzulässig nach vorne hinaus | 20 € | - |
Überschreiten der max. Gesamthöhe und Breite des PKW | 20 € | - |
Ladung war höher als 4,20 m | 60 € | 1 |
Die Autobahn wurde benutzt, obwohl die Ladung des Fahrzeugs höher als 4 Meter war (aber noch unter 4,20 Meter) oder die zulässige Breite überschritten wurde. | 20 € | - |
Zu hohe Ladung auf der Autobahn vor einem Tunnel führt dazu, dass die Höhenkontrolle ausgelöst wird und der betreffende Fahrstreifen vollständig gesperrt werden muss. | 240 € | - |
Autobahn benutzt, obwohl die Ladung des Kfz höher als 4,20 m war | 70 € | 1 |
Unser Tipp: Bei einer Polizeikontrolle ist eine konkrete Gefährdung häufig nur schwer nachweisbar. Betroffene sollten im Fall der Fälle, bevor Angaben gemacht werden, einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden. Eine zuverlässige Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einem fachkundigen juristischen Beistand.
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