08.08.2022

Wildcampen in Deutschland und Europa: Was ist wo erlaubt?

Einfach losziehen und die Welt entdecken: Mit dem Zelt, Auto oder Wohnwagen und am besten mitten in der Natur übernachten. Das ist für viele Abenteuerlustige der wahre Traumurlaub. Doch ganz so einfach ist es nicht, denn das Wildcampen in Deutschland und Europa ist nicht überall erlaubt.

Inhalt

Was ist eigentlich Wildcamping?

Der Begriff des „Wildcamping“ ist in Deutschland nicht einheitlich definiert. Im Allgemeinen wird das Übernachten von Personen in mobilen Unterkünften – wie beispielsweise Zelten, Autos oder Wohnwagen – als Wildcamping bezeichnet. Im Falle eines Fahrzeugs jedoch nur dann, wenn vor dem Fahrzeug Campingmöbel aufgestellt oder sich anderweitig häuslich eingerichtet wird. Eine bloße Übernachtung im Auto oder Wohnmobil zum Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist grundsätzlich gestattet.

Mehr zu dieser Thematik: „Reisen mit dem Wohnmobil

Abzugrenzen ist das Wildcampen vom sogenannten Biwakieren, also dem Schlafen unter freiem Himmel ohne Zelt. Beispielsweise mit Isomatte und Schlafsack oder einem selbst gebauten (nicht festen) Unterstand. Denn während die Gesetzestexte zum Wildcamping einschlägige Regelungen enthalten, finden sich zum Biwakieren keine entsprechenden Paragraphen.

Wo ist Wildcamping in Europa erlaubt?

In Europa existieren ganz unterschiedliche Regelungen zum Thema Wildcamping.

Für das Wildcamping in der Schweiz und fast allen skandinavischen Ländern gilt das sogenannte Jedermannsrecht. Es erlaubt grundsätzlich das wilde Campen außerhalb von Schutzgebieten – sofern die Campenden ihren Müll mitnehmen und pfleglich mit der Natur umgehen. Ausnahme bildet das Wildcamping in Dänemark. Hier ist das wilde Campen nur auf rund 300 ausgewiesenen Flächen erlaubt. Wer außerhalb nächtigt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro.

Ähnlich großzügig präsentieren sich Albanien und Rumänien. In diesen Ländern ist das wilde Campen erlaubt und kann fast ohne Einschränkungen betrieben werden. Zu meiden sind aber Naturschutzgebiete und Bereiche, in denen andere Personen durch das Wildcamping belästigt werden könnten.

In Frankreich ist das Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen für eine Nacht gestattet. Wer länger bleibt und erwischt wird, zahlt bis zu 600 Euro.

In den Niederlanden, Italien, Portugal, Spanien und Polen ist das wilde Campen hingegen verboten und wird mit Geldbußen von bis zu 1.000 Euro bestraft. Gleiches gilt für Griechenland und Kroatien.

Wo ist Wildcamping in Deutschland erlaubt?

In Deutschland ist Personen das „ Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zwecke der Erholung“ gestattet (§ 59 Bundesnaturschutzgesetz). Da der Schlaf auch unter den Begriff der Erholung fällt, ist ein mehrstündiges Dösen unter einem Baum – auch in der Nacht – grundsätzlich gestattet.

Hier ist das Wildcampen verboten

Problematisch wird es jedoch, wenn die Übernachtung unter Zuhilfenahme von Zelten oder Fahrzeugen stattfindet. Denn dann wird aus dem „Lagern“ bzw. „Biwakieren“ schnell ein „Campen“. Und das ist in Deutschland in folgenden Gebieten grundsätzlich verboten:

  • in Naturschutzgebieten
  • in Naturreservaten und Nationalparks
  • in Landschaftsschutzgebieten und
  • auf landwirtschaftlichen Nutzflächen

Darüber hinaus enthalten die Landes-Naturschutzgesetze der einzelnen Bundesländer konkrete Regelungen zum Wildcamping.

Bundesland

Regelungen

Baden-Württemberg

Wildcamping explizit verboten. Darunter fällt auch die Übernachtung in einem Fahrzeug

Bayern

Übernachtung in Wohnmobil oder Zelt verboten

Berlin

Für eine Übernachtung in der freien Natur ist eine Genehmigung durch die örtliche Behörde oder den Eigentümer erforderlich

Brandenburg

Fuß-, Reit- und Wasserwandernde dürfen ihr Zelt abseits privater Flächen aufstellen

Bremen

Für eine Übernachtung in der freien Natur ist eine Genehmigung durch die örtliche Behörde oder den Eigentümer erforderlich

Hamburg

Das Zelten und das längere Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern ist nur mit besonderer Erlaubnis des Grundstückseigentümers gestattet

Hessen

Das Zelten und Abstellen von Wohnwagen und anderen fahrbaren Unterkünften bedarf der Zustimmung des Waldeigentümers

Mecklenburg-Vorpommern

Im Wald: Wildcamping grundsätzlich verboten. In der freien Natur: Nicht motorisierte Wandernde dürfen für eine Nacht lang campen.

Niedersachsen

Wildcamping grundsätzlich verboten, Ausnahmen nur in Absprache mit Grundstückseigentümern

Nordrhein-Westfalen

Wildcamping grundsätzlich verboten

Rheinland-Pfalz

Für das Wildcamping ist die Genehmigung des Grundstückseigentümers erforderlich

Saarland

Wildcamping grundsätzlich verboten, Ausnahmen nur in Absprache mit den Grundstückseigentümern

Sachsen

Im Wald: Zustimmung des Waldeigentümers erforderlich. In der freien Natur: Wildcamping grundsätzlich verboten.

Sachsen-Anhalt

Siehe Sachsen

Schleswig-Holstein

Übernachtungen in der Natur in motorisierten Fahrzeugen verboten

Thüringen

Für das Wildcamping ist die Genehmigung des Grundstückseigentümers erforderlich

Unter welchen Voraussetzungen kann Wildcamping erlaubt sein?

In einigen Bundesländern ist das wilde Campen folglich nicht per se verboten. Dazu zählen:

  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern und
  • Schleswig-Holstein.

 

Diese Bundesländer gestatten entweder bestimmten Personen (z.B. Wandernden) das wilde Campen oder legen eine Genehmigung als Voraussetzung für das legale Wildcamping fest

Unerlaubtes Wildcamping: Diese Strafen drohen

Das wilde Campen wird in Deutschland als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld – üblicherweise in Höhe von bis zu 200 Euro. Das Bußgeld kann von Bundesland zu Bundesland jedoch unterschiedlich hoch ausfallen. So wird das Aufstellen eines Zeltes in Bayern mit einer Strafe i.H.v. bis zu 500 Euro geahndet, während der gleiche Tatbestand in Baden-Württemberg mit bis zu 1.500 Euro bestraft wird.

Die Höhe der Geldbuße hängt vor allem von der Dauer des unerlaubten Camping-Aufenthaltes ab. Ebenfalls spielt eine Rolle, ob auf normalen freien Flächen oder einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet campiert wurde.


Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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