15.05.2025

Zollfreigrenzen und Reisefreimengen: Was gilt?

Das Mitbringen von Souvenirs oder Delikatessen rundet für viele Reisende den Urlaub ab. Doch bei einer Zollkontrolle am Flughafen kann ein teures Erwachen drohen. Nicht jedes Mitbringsel darf ohne weiteres eingeführt werden. Welche Einfuhrbestimmungen in Deutschland gelten und welche Reisefreimengen zu beachten sind, klärt dieser Artikel.

Einfuhrbestimmungen in Deutschland

Wer aus einem anderen Land nach Deutschland zurückkehrt, muss bei der Rückkehr die deutschen Einfuhrbestimmungen beachten. Die gesetzliche Grundlage bildet das Zollverwaltungsgesetz, kurz ZollVG. Von Bedeutung sind vor allem die sogenannten Zoll Reisefreimengen. Sie legen fest, welche Waren bis zu welcher Menge zollfrei eingeführt werden dürfen – und ab wann eine Anmeldung beim Zoll erforderlich ist.

Reisefreimengen in der EU

Waren aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union müssen – unabhängig von deren Wert - grundsätzlich erst einmal nicht beim Zoll deklariert werden. Der Grund: Ein- und Ausfuhrzölle zwischen den EU-Mitgliedsstaaten sind durch das Europarecht verboten. Allerdings definieren die Zoll-Einfuhrbestimmungen für bestimmte Warengruppen Reisefreimengen, die bei einer Zollkontrolle relevant werden können.

Tabak, Alkohol und Kaffee sind bis wann zollfrei?

Die zollfreie Einfuhr von Tabakwaren:

  • 800 Zigaretten und
  • 400 Zigarillos und
  • 200 Zigarren und
  • 1 kg Rauchtabak und
  • 800 Stück/Portionen erhitzter Tabak (z.B. Inhalationssticks) und
  • 1 Liter Substitute (z.B. E-Zigaretten-Liquid)

 

Die zollfreie Einfuhr von Alkohol:

  • 10 Liter Spirituosen (z.B. Wodka, Whiskey) und
  • 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Likörweine) und
  • 60 Liter Schaumwein (z.B. Sekt) und
  • 110 Liter Bier

 

Die zollfreie Einfuhr von Kaffee gilt:

  • 10 kg Kaffee und
  • 10 kg kaffeehaltige Waren (Produkte mit 10 g bis 900 g Kaffee pro kg)

 

Was gilt für die Einfuhr von Kraftstoffen?

Wer sein Fahrzeug im Ausland betankt, muss bei der Rückreise keine zusätzlichen Zölle oder Steuern bezahlen. Auch die Einfuhr von Benzin und Diesel in Reservekanistern ist erlaubt, sofern die Menge weniger als 20 Liter beträgt. Erst bei größeren Mengen ist eine Anmeldung erforderlich.

Was gilt für die Warenausfuhr von Genussmitteln in andere EU-Staaten?

Möchten Reisende in ein anderes EU-Land reisen und für ihren Urlaub Genussmittel mitnehmen, müssen sie sich im Vorwege über die Regeln des Landes informieren, in das sie einreisen möchten. Denn: Jeder EU-Mitgliedsstaat kann eigene Zoll-Freigrenzen festlegen.

So dürfen beispielsweise nach Schweden 90 Liter Wein zollfrei eingeführt werden, nach Norwegen hingegen sind es lediglich 1,5 Liter.

Detaillierte Informationen über die Einfuhrbestimmungen aller EU-Länder liefert die Homepage der Europäischen Kommission.

Einfuhrbestimmungen in Deutschland aus nicht EU-Ländern

Wer aus einem Nicht-EU-Land (Drittland) nach Deutschland einreist, muss bei der Wareneinfuhr die sogenannten Wertgrenzen beachten. Anders als bei der Einreise aus einem EU-Land ist bei einer Zollkontrolle nicht nur die Warenmenge, sondern auch der Warenwert relevant.

So dürfen allgemeine Waren (z.B. Kleidung, Souvenirs) bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro zollfrei aus einem Drittland eingeführt werden. Bei Flug- und Seereisen liegt die Grenze bei 430 Euro. Für Personen unter 15 Jahren beträgt die Wertgrenze 175 Euro.

Wertgrenzen gelten pro Person und können nicht addiert werden.

Besonderheiten zu Flug- und Seeverkehr

Die erhöhte Freigrenze für Flugreisende, die es erlaubt, Waren im Gesamtwert von bis zu 430 Euro abgabenfrei nach Deutschland einzuführen, gilt ausschließlich für Passagiere, die mit einem gewerblichen Flugzeug einreisen. Reisende, die mit einem privaten Flugzeug ankommen, können diese höhere Wertgrenze nicht nutzen.

Die Abgabenfreiheit im Seeverkehr hängt davon ab, ob das Schiff aus einem Hafen außerhalb der EU ausgelaufen ist und ob Reisende im deutschen Hafen erstmals in der EU von Bord gehen. Vor allem letzteres ist im Konfliktfall mit dem Zoll häufig schwer nachzuweisen.

Schon gewusst? Der spezielle Reise-Rechtsschutz der DEURAG unterstützt bei rechtlichen Problemen im Urlaub. Der Vorteil: Der Rechtsschutz bietet Sicherheit auf allen Reisen für bis zu 45 Tage im Jahr und umfasst einen weltweiten Schutz für DEURAG Kunden und deren mitreisende Familienangehörige. Die DEURAG vermittelt weltweit deutschsprachige Anwälte – so können im Streitfall hohe Anwaltskosten vermieden werden.

Deutschland: Reisefreimengen bei Einreise aus Drittland

Für Tabakwaren gelten in Deutschland folgende Zollgrenzen für Personen ab 17 Jahren:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

 

Für Alkohol gilt:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder
  • 2 Liter Alkohol oder alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent und
  • 4 Liter nicht schäumende Weine und
  • 16 Liter Bier

 

Für Kraftstoffe gilt:

  • die im Tank befindliche Menge und
  • bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter (z.B. Reservekanister)

 

Doch Vorsicht: Für bestimmte Personengruppen gelten abweichende Mengen-, bzw. Wertgrenzen. So dürfen beispielsweise Anwohnende einer grenznahen Gemeinde (15 km Luftlinie) und Grenzarbeitnehmer lediglich 40 anstatt 200 Zigaretten zollfrei einführen. Die Einfuhr von Alkohol ist stets anzumelden, unabhängig von der Einfuhrmenge.

Nachgefragt: Unser Rechtsexperte antwortet

„Über die Zollfreigrenzen sollte man sich vor dem Urlaub erkundigen, um teure Überraschungen am Ende zu vermeiden!“

Roland Kirsten, ALEGOS Rechtsanwälte

Für welche Gebiete innerhalb der EU gibt es Sonderregelungen?

Einige Gebiete innerhalb der Europäischen Union gehören zwar zum Staatsgebiet eines EU-Landes, sind jedoch nicht Teil des EU-Zollgebiets. Dies betrifft beispielsweise die Färöer-Inseln, Grönland und Gibraltar. Wer aus einem solchen Gebiet nach Deutschland einreist, unterliegt den Einfuhrbestimmungen aus einem Nicht-EU Land.

Auch für die Wareneinfuhr von Helgoland gelten Besonderheiten. Werden Reisefreimengen überschritten oder unterliegen die eingeführten Waren Verboten bzw. Beschränkungen, müssen sie zwingend vor dem Verbringen auf das Festland beim Zollamt Helgoland angemeldet werden.

Einfuhrbestimmungen für Medikamente

Ob Ein- oder Ausfuhr: Medikamente dürfen nicht in unbegrenzter Menge mitgeführt werden. Erlaubt ist das Mitführen des Bedarfs für maximal 3 Monate je Arzneimittel. Um Unklarheiten bei einer Zollkontrolle am Flughafen vorzubeugen, sollte stets ein ärztliches Attest mitgeführt werden.

Zollkontrolle am Flughafen von Duty-Free Waren

Bei Reisen innerhalb der EU müssen ausnahmslos alle in einem Duty-Free-Shop gekauften Waren beim Zoll angemeldet werden. Es sind Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuer zu entrichten. Reisefreimengen gibt es nicht.

Anders sieht es bei einer Einreise aus einem Nicht-EU-Land aus. Hier dürfen im Duty-Free-Shop erworbene Waren im Rahmen der EU-Reisefreimengen abgabenfrei eingeführt werden. Wichtig: Die Gesamtmenge von Duty-Free-Waren und Reisemitbringseln darf die Reisefreimenge nicht überschreiten. Andernfalls sind Einfuhrabgaben zu entrichten.

Welche Strafen drohen bei Nichtanmeldung

Wer in Deutschland die Einfuhrbestimmungen missachtet und Reisefreimenge überschreitet, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen.

Waren mit geringem Wert werden zunächst inkl. eines Zollzuschlags nachverzollt. Hinzu kann ein Bußgeld i.H.v. bis zu 50.000 Euro kommen.

Die unangemeldete Einfuhr von Waren mit einem Gesamtwert von mehr als 700 Euro zieht ein Strafverfahren nach sich. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

Empfehlenswerter Artikel zum Weiterlesen: Welche Konsequenzen drohen beim Kauf von Markenfälschungen?

Reise-Tipp

Reise-Rechtsschutz

Ob Erholungsurlaub am Strand, Städtetrip oder Aktivurlaub in den Bergen: Auch unterwegs können Sie in Streitigkeiten verwickelt werden. Gut, wenn Sie im Urlaub einen Reise-Rechtsschutz mit im Gepäck haben.

Reise-Rechtsschutz entdecken

Telefonische Rechtsberatung

Im besten Fall lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Lassen Sie sich direkt von einem unabhängigen Anwalt am Telefon beraten. Kompetent, schnell, kostenlos und ohne Mehrbeitrag. 

0800 000 7884 anrufen


Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

Rechtsschutz online abschließen

Sichern Sie sich gegen rechtliche Streitigkeiten ab mit dem zuverlässigen DEURAG Rechtsschutz! Ihre Optionen:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Mieter
  • Rechtschutz für Vermieter