04.04.2024

Balkonkraftwerk anmelden: Lohnt es sich?

Strom selbst erzeugen – ein guter Plan in Zeiten steigender Energiepreise. Balkonkraftwerke machen es möglich: Sie sind preiswert in der Anschaffung, leicht zu installieren und bieten ein gewisses Maß an Unabhängigkeit. Was bei der Inbetriebnahme zu beachten ist und welche Regelungen gelten, klärt dieser Artikel.

Balkonkraftwerk: Neues Gesetz soll ab 2024 Bürokratie vereinfachen

Grundlage ist das sogenannte Solarpaket I. Hierbei handelt es sich um ein Gesetzespaket, das vom Bundeskabinett nach einem Konsultationsprozess mit der Solarbranche am 16.8.2023 beschlossen wurde. Es enthält eine Vielzahl an Maßnahmen, um den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen zu entbürokratisieren und zu beschleunigen.

Wann kommt das Solarpaket?

Ursprünglich sollte das Solarpaket I zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Allerdings brachte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Umwidmung der Corona-Hilfen in einen Klimafond diesen Plan ins Stocken. Nach aktuellen Informationen (Stand 01.03.24) soll es am 22. März 2024 auf die Tagesordnung des Bundestages kommen.

Was beinhaltet die Gesetzesänderung?

800-Watt-Einspeisegrenze

Die Einspeisegrenze soll auf 800 Watt (aktuell 600 Watt) angehoben werden. Das bedeutet: PV-Anlagen mit einer Einspeiseleistung von bis zu 800 Watt können in Zukunft vereinfacht angemeldet und selbst angeschlossen werden.

Vereinfachtes Anmeldeverfahren

Das Solarpaket I sieht einen Wegfall der Meldung beim Netzbetreiber sowie eine Vereinfachung der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur vor. Die Anmeldung soll zukünftig flächendeckend online möglich sein.

Übergangsphase für digitale Stromzähler

Der Einbau eines digitalen Stromzählers soll fortan nicht verpflichtend sein. Bisherige Analog-Stecker dürfen übergangsweise weiterhin genutzt werden.

Für Hauseigentümer interessant: Diese Änderungen treten 2024 mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft.

Balkonkraftwerk anmelden: So geht es

Wo muss man ein Balkonkraftwerk anmelden?

Aktuell müssen PV-Anlagen – auch kleine Balkonkraftwerke – bei zwei Stellen angemeldet werden:

  • Netzbetreiber (Anmeldung soll mit dem Solarpaket I entfallen)
  • Bundesnetzagentur

Wichtig zu wissen: Der Netzbetreiber ist nicht identisch mit dem Stromanbieter. Wer nicht weiß, welcher Netzbetreiber zuständig ist, kann entsprechende Informationen beim Stromanbieter erfragen. Häufig wird der Netzbetreiber auch auf dem Stromzähler oder der Stromrechnung ausgewiesen.

Innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme muss eine PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Registrierung ist online auf der Webseite der Bundesnetzagentur möglich.

Kann man ein Balkonkraftwerk online anmelden?

Viele Netzbetreiber bieten ihrer Kundschaft ein Onlineformular für die Anmeldung eines Balkonkraftwerkes an. Ist ein solches nicht vorhanden, kann der Musterbrief der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) verwendet werden.

Ist ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung möglich?

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerkes ist aus vielen Gründen erforderlich. Zum einen schreibt das Gesetz eine Anmeldung vor, zum anderen können Förderprogramme nur mit einer registrierten Anlage in Anspruch genommen werden.

Wer ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung betreibt, riskiert nach § 95 EnWG ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Ebenfalls interessant: Welche Regelungen gelten für Kleinwindkraftanlagen für zu Hause?

Schon gewusst? - Bei vertraglichen Streitigkeiten rund um den Erwerb eines Balkonkraftwerkes zum Beispiel betreffend des Kaufs einer Anlage, die sich als defekt herausstellt, kann eine Privatrechtsschutzversicherung bei der Streitbeilegung unterstützen.

Förderungen für Balkonkraftwerke

Durch den Wegfall der Mehrwertsteuer gibt es in Deutschland eine einheitliche Förderregelung für Balkonkraftwerke. Händler weisen beim Verkauf die Mehrwertsteuer automatisch mit null Prozent aus.

Darüber hinaus fördern einige Bundesländer und Kommunen den Kauf. So zahlt etwa die Stadt Göttingen einen Zuschuss i.H.v. 180 Euro, Berlin bezuschusst den Kauf einer Stecker-PV-Anlage pauschal mit 500 Euro.

Wann lohnt sich ein Balkonkraftwerk?

Wann sich ein Balkonkraftwerk lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  • Standort der PV-Anlage
  • Eigenverbrauchsanteil
  • Anschaffungskosten

 

Vor allem der Eigenverbrauchsanteil ist von Bedeutung, denn ohne Stromspeicher muss der erzeugte Strom zeitgleich mit der Erzeugung verbraucht werden. In der Regel liegt die Eigenverbrauchsquote bei Balkonkraftwerke zwischen 10 und 30 Prozent. Balkonkraftwerke mit Speicher erreichen eine Quote von bis zu 70 Prozent.

Pluspunkt: Aktuell fällt beim Kauf eines Balkonkraftwerkes keine Mehrwertsteuer an.

Ein Beispiel: Familie Müller hat einen jährlichen Stromverbrauch von 2.000 kWh. Bei einem Strompreis von 42 ct/kWh beträgt die Jahresrechnung 840 Euro. Familie Müller kauft nun ein Balkonkraftwerk zum Preis von 650 Euro an. Die Mini-PV-Anlage erzeugt jährlich knapp 600 kWh Strom. Das entspricht einer Ersparnis von ca. 150 Euro pro Jahr, die Amortisationsdauer des Balkonkraftwerks liegt folglich bei knapp über 4 Jahren.

Balkonkraftwerk: Häufig gestellte Fragen

Aktuell sind Balkonkraftwerke mit einer maximalen Leistung von 600 Watt erlaubt. Diese Grenze soll mit dem Solarpaket I auf 800 Watt angehoben werden.

Pro Stromkreis ist ein Balkonkraftwerk erlaubt. Da in jedem Haushalt drei Stromkreise (Phasen) vorhanden sind, ist der theoretische Betrieb von bis zu drei Stecker-PV-Anlagen möglich. Allerdings darf die Einspeiseleistung von insgesamt 600 Watt nicht überschritten werden.

Auch Eigentümergemeinschaften dürfen ein Balkonkraftwerk betreiben. Allerdings muss die Installation von der Eigentümergemeinschaft einstimmig beschlossen werden. Sie stellt eine zustimmungspflichtige bauliche Umgestaltung der Immobilie dar (vgl. Urteil AG Konstanz, Az.: 4 C 425/22 WEG).

Im Übrigen: Kommt es zu nachbarrechtlichen Streitigkeiten, kann eine zuverlässige Rechtsschutzversicherung Eigentümern zur Seite stehen.

Ja, allerdings haben Mietparteien aktuell keinen Anspruch auf eine eigenständige Installation eines Balkonkraftwerkes. Sie sind auf die Zustimmung ihres Vermieters angewiesen. Dies soll sich mit dem Solarpaket I ändern. Geplant ist, dass die Installation zukünftig nicht mehr ohne triftigen Grund untersagt werden darf.

Produziert ein Balkonkraftwerk Überschuss, gibt es eine Einspeisevergütung. Der Strom fließt ins öffentliche Netz. Um die Vergütung zu erhalten, ist die Installation eines separaten Zählers oder eines Zweirichtungszählers erforderlich.

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