18.12.2023

Darf der Arbeitgeber genehmigten Urlaub streichen?

Die Koffer sind gepackt, Flüge und Hotel gebucht. Dann kommt die Nachricht: Der Arbeitgeber streicht den eigentlich genehmigten Urlaub. Ist das zulässig? Dieser Artikel erläutert die aktuelle Gesetzeslage und verrät, warum eine derartige Forderung der Führungskraft keinesfalls ignoriert werden sollte.

Genehmigten Urlaub streichen: Wann ist das erlaubt?

Die gute Nachricht für Angestellte vorweg: Einen bereits genehmigten Urlaub zu streichen ist für Arbeitgeber nicht so einfach möglich. Zwar hat jedes Unternehmen das Recht, die Urlaubsplanung des Personals so abzustimmen, dass die Betriebsabläufe möglichst wenig beeinträchtigt werden; jedoch sind dabei nach § 7 Abs.1 Bundesurlaubsgesetz (kurz: BUrlG) die Urlaubswünsche der Belegschaft zu berücksichtigen. Das bedeutet:

Eine bereits erteilte Genehmigung ist grundsätzlich einzuhalten.

Es gibt jedoch zwei Szenarien, die es Arbeitgebern ermöglichen, Urlaub streichen zu dürfen.

1. Zustimmung durch den Arbeitnehmer

Erklären sich Beschäftigte freiwillig dazu bereit, ihren Urlaub zu unterbrechen, ist dies zulässig. Optimalerweise treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer eine Vereinbarung, die besagt, dass der genehmigte Urlaub gestrichen wird und die betroffene Teamkraft damit einverstanden ist.

2. Urlaubsunterbrechung aus betrieblichen Gründen

Tritt ein schwerwiegender, unvorhersehbarer Notfall ein, der die Anwesenheit der angestellten Person erfordert, ist eine Urlaubsunterbrechung durch den Arbeitgeber zulässig – auch ohne das Einverständnis der Teamkraft. Jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • der Notfall ist unvorhersehbar, übersteigt also die üblichen saisonalen oder wirtschaftlichen Schwankungen
  • der Notfall ist zwingend, das heißt er bedroht – ohne die Mitarbeit der angestellten Person – die Existenz des Unternehmens
  • es gibt keine Alternative zur Urlaubsunterbrechung, z.B. konnte kein gleichwertiger Ersatz gefunden werden

Beispiel: Wichtige Produktionsmaschinen eines Unternehmens fallen aus und die Produktion gerät ins Stocken. Kann nur eine bestimmte Teamkraft diese Maschinen reparieren, darf ein bereits genehmigter Urlaub gestrichen werden.

Urlaub streichen wegen Personalmangel: Ist das erlaubt?

Ein Personalmangel rechtfertigt keine Urlaubsunterbrechung durch die Führungskraft. Auch dann nicht, wenn die Urlaubsunterbrechung mit einem hohen Krankenstand innerhalb der Belegschaft begründet wird.

Zum Weiterlesen: Welchen Urlaubsanspruch haben Arbeitnehmer mit 4-Tage-Woche?

Arbeitgeber streicht Urlaub: Stornokosten müssen übernommen werden

Ist der Urlaub bereits gebucht und die Führungskraft streicht den Urlaub, muss der Arbeitgeber alle anfallenden Kosten übernehmen, die mit der Urlaubsunterbrechung zusammenhängen. Hierzu zählen:

  • Umbuchungskosten
  • Stornokosten
  • ggf. Rückflugkosten

 

Wichtig: Urlaubstage, die eine Teamkraft nicht nehmen konnte, müssen ihr wieder gutgeschrieben werden, damit sie zu einem anderen Zeitpunkt in Anspruch genommen werden können.

Lese-Tipp: Alles zum Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Weigert sich der Arbeitgeber, die Kosten für die Reisebuchung, Umbuchung bzw. Stornierung zu übernehmen, sollte ein Rechtsbeistand kontaktiert werden. Der DEURAG Berufsrechtsschutz hilft Betroffenen bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber.

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Urlaubsunterbrechung: Darf der Arbeitgeber mich aus dem Urlaub holen?

Ein Sonderfall tritt ein, wenn sich Angestellte bereits im Urlaub befinden. Eine Urlaubsunterbrechung durch den Arbeitgeber ist rechtlich unzulässig, der angetretene Urlaub darf beendet werden. Eine Klausel im Arbeitsvertrag, welche von Mitarbeitenden im Notfall einen Urlaubsabbruch verlangt, ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes unwirksam (Az.: 9 AZR 404/99).

Es gibt jedoch wieder zwei Ausnahmen: Stimmt die jeweilige Teamkraft der Urlaubsunterbrechung zu, ist sie zulässig. Auch eine Urlaubsunterbrechung aus betrieblichen Gründen ist von Arbeitnehmern hinzunehmen. Jedoch nur dann, wenn die Existenz des Betriebs gefährdet ist und es keine Alternative zur vorzeitigen Heimkehr gibt.

Zum Weiterlesen: Für die geleistete Arbeitszeit müssen Mitarbeitende entlohnt werden. Doch wann besteht ein Anspruch auf unbezahlten Urlaub und welche Auswirkungen hat dieser auf das Arbeitsverhältnis?

Gestrichenen Urlaub trotzdem angetreten: Was passiert dann?

Verlangt der Arbeitgeber die Verlegung eines bereits genehmigten Urlaubs, sollten Beschäftigte dieses Gesuch nicht einfach ignorieren. Der Grund: Wer einen Urlaub antritt, obwohl der Arbeitgeber den Urlaub streicht, verstößt gegen seinen Arbeitsvertrag – sogar, wenn das Verlangen rechtswidrig ist. Es droht eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Daher ist empfehlenswert, zunächst das Gespräch mit einer vorgesetzten Person zu suchen, um den Sachverhalt gemeinsam zu lösen. Führt dies zu keinem Erfolg, können Angestellte mit einer einstweiligen Verfügung des Arbeitsgerichtes gegen die geforderte Urlaubsunterbrechung vorgehen.

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