22.05.2023

Urlaubsanspruch bei einer 4-Tage-Woche

Weniger arbeiten, mehr Freizeit genießen: Die 4-Tage-Woche macht es möglich. Aus 40 Stunden Arbeit werden 32, aus wöchentlich zwei freien Tagen werden drei. Doch was passiert mit dem Urlaub? Gilt derselbe Urlaubsanspruch bei einer 4 Tage Woche? Wie werden die Urlaubstage bei einer 4-Tage-Woche berechnet?

Das Wichtigste in Kürze: Urlaubsanspruch 4 Tage Woche

  • Für die Berechnung sind die Arbeitstage pro Woche entscheidend, nicht die Stundenanzahl
  • Ist die Wochenarbeitszeit unregelmäßig, so ist entscheidend, wie viele Tage im Jahr gearbeitet wurde
  • Findet ein Wechsel von Voll- auf Teilzeit während des Kalenderjahres statt, so ist der Urlaubsanspruch getrennt zu berechnen
  • Resturlaub aus Vollzeitbeschäftigung darf nicht auf Teilzeitarbeit reduziert werden

Mindesturlaub bei einer 4-Tage-Woche

Der Mindesturlaub ist in Deutschland im Bundesurlaubsgesetz geregelt: Hier ist festgelegt, dass alle Arbeitnehmenden – ganz gleich, ob Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte – Anspruch auf Erholungsurlaub haben. Der gesetzliche Urlaubsanspruch (Mindesturlaub) soll demzufolge vier vollständige Urlaubswochen im Jahr ermöglichen. Arbeitnehmenden stehen per Gesetz bei einer 6-Tage-Woche entsprechend 24 Tage pro Kalenderjahr Erholungsurlaub zu.

Für die verbreitete 5-Tage-Woche berechnet sich der Mindesturlaub im Dreisatz wie folgt:

24 Urlaubstage / 6-Tage-Woche * 5 Arbeitstage = entspricht 20 Urlaubstagen.

Mit diesen 20 Tagen erhalten die meisten Vollzeitangestellten 4 vollständige Wochen Urlaub.

Entsprechend wird auch bei der 4-Tage-Woche der Mindesturlaub berechnet:

24 Urlaubstage / 6-Tage-Woche * 4 Arbeitstage = Der gesetzliche Urlaubsanspruch bei einer 4-Tage-Woche beträgt entsprechend 16 Tage.

Neben dem Erholungsurlaub, der zum Teil auch als Betriebsferien vom Unternehmen festgelegt werden darf, besteht außerdem Anspruch auf Sonderurlaub. Gründe hierfür sind beispielsweise die eigene Hochzeit, die Geburt eines Kindes, aber auch der Todesfall engster Familienmitglieder.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit und 30 Urlaubstagen oder mehr

Genießen Vollzeitbeschäftigte mehr Urlaubstage als gesetzlich vorgeschrieben, so gilt dies auch für die Teilzeitkräfte. Sie dürfen nicht benachteiligt werden. Die Berechnung erfolgt analog zum Mindesturlaub.

Beispiel: Der Urlaubsanspruch bei einer 4-Tage-Woche bei 30 Urlaubstagen in Vollzeit berechnet sich wie folgt:

30 Urlaubstage / 5-Tages-Woche * 4 Arbeitstage = 24 Urlaubstage

Lesetipp: Wie beantragt man unbezahlten Urlaub?

Urlaubsberechnung bei Teilzeit mit 30-Stunden-Wochen

Wie viele Urlaubstage Arbeitnehmenden zustehen, hängt nicht von der Anzahl der vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden ab, sondern von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage:

Wer 30 Stunden pro Woche arbeitet und diese auf 5 Tage aufteilt, hat gleich viele Urlaubstage wie ein Teammitglied, das 40 Stunden an 5 Tagen arbeitet. Dafür werden für jeden Urlaubstag auch entsprechend weniger Stunden berechnet. Werden die 30 Stunden pro Woche dagegen auf 4 Tage verteilt, verringert sich der Urlaubsanspruch.

Was gilt bei anderen Teilzeitmodellen oder saisonaler Arbeit?

Viele Branchen haben individuelle Werktage, zum Beispiel die Gastronomie oder der Tourismus. Wie wird dort der Urlaubsanspruch für 4-Tages-Wochen oder andere Teilzeitmodelle ermittelt? Hierfür werden die Urlaubstage in Vollzeit durch die Jahreswerktage des Unternehmens geteilt und dann mit den persönlichen Arbeitstagen pro Jahr multipliziert.

Beispiel: Ein Studentencafé hatte im letzten Jahr 250 Tage geöffnet. Die Vollzeitkräfte haben 25 Tage Urlaub. Die Studierende Elena hat 100 Tage dort gearbeitet und 10 Tage Urlaubsanspruch: (25/250) x 100 = 10

Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit

Möchten Mitarbeitende im Laufe des Kalenderjahres weniger arbeiten, so gilt es, die Urlaubstage getrennt zu berechnen. Das Bundesarbeitsgericht entschied 2015 (9 AzR 53/14 F), dass Urlaubstage, die während einer Vollzeittätigkeit erworben werden, bei einem Teilzeitwechsel nicht gekürzt werden dürfen.

Beispiel: Stephan ist Sachbearbeitender und möchte ab Mai nur noch vier Tage pro Woche arbeiten. In den 4 Monaten Vollzeit des Kalenderjahres hat er bisher einen Anspruch auf 30 Urlaubstage, pro Monat also 2,5 Tage.

  • Dadurch ergibt sich für die Vollzeitbeschäftigung von Januar bis April:


30 Urlaubstage im Jahr / 12 Monat * 4 Monate Vollzeit  = 10 Tage Urlaubsanspruch

Für die Teilzeitbeschäftigung von Mai bis Dezember gilt:

30 / 12 * 8 Monate = 20 Tage Urlaubsanspruch bei Vollzeitbeschäftigung. 20 / 5-Tages-Woche * 4 Arbeitstage = 16 Tage Urlaubsanspruch bei einer 4-Tage-Woche.

Gleiches gilt für den Resturlaub: Wurde dieser zu Zeiten der Vollzeitbeschäftigung erworben, so darf er durch einen Wechsel in Teilzeit nicht verändert werden.

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