30.11.2020

Elektromobilitätsgesetz: Sonderrechte für Elektroautos im Alltag

Elektromobilität wird in Deutschland für immer mehr Menschen attraktiv. Laut einer aktuellen Statistik sind auf hiesigen Straßen mehr als 130.000 E-Autos unterwegs. Dabei profitieren Fahrer von zahlreichen Sonderrechten, welche im Elektromobilitätsgesetz geregelt sind. Doch welche Privilegien definiert das Gesetz? Wie werden diese umgesetzt und mit welchen staatlichen Förderungen können Käufer von E-Autos rechnen?

Elektromobilitätsgesetz: Grundlage für Sonderrechte

Seit dem 12. Juni 2015 ist das Elektromobilitätsgesetz (kurz: EmoG) in Kraft. Es erlaubt die Einführung von Sonderrechten für Elektro-, Hybrid- sowie Brennstoffzellenfahrzeuge durch die Kommunen und unterstützt auf diese Weise die bundesweite Verbreitung der Elektromobilität.

Das EmoG definiert, welche Fahrzeuge durch die Gemeinden privilegiert werden können und welche Bevorrechtigungen gestattet sind. Gem. § 2 EmoG können:

  • elektrisch betriebene Fahrzeuge, reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV)
  • von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (PHEV) und
  • Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)

 

mit Sonderrechten versehen werden.

Hinweis: Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (sog. Plug-In-Hybride) zählen nur dann als Elektrofahrzeuge i.S.d. EmoG, wenn sie maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine Strecke von mehr als 40 km rein elektrisch zurücklegen können.

Elektromobilität Förderung: Diese Sonderrechte sind möglich

Um die Elektromobilität zu fördern, stehen Kommunen auf Grundlage des § 3 EmoG folgende Maßnahmen zur Verfügung:

  • Parkbevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Wegen
  • die Freigabe der Nutzung von öffentlichen Straßen und Wegen, welche besonderen Zwecken gewidmet sind (z.B. Bus- und Taxispuren)
  • die Zulassung von Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtsverboten
  • eine teilweise oder vollständige Befreiung von Gebühren der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung

 

In zahlreichen deutschen Großstädten wurden die Sonderrechte bereits umgesetzt. So dürfen Elektroautos in München bis Ende 2020 in allen von der Stadt bewirtschafteten Gebieten zwei Stunden gebührenfrei parken. In Berlin ist das Parken für E-Autos an Ladesäulen während des Ladevorgangs kostenlos. In Düsseldorf stehen Elektrofahrzeugen testweise sogenannte Umweltspuren zur Verfügung, die zusätzlich von Bussen, Fahrrädern und Taxen genutzt werden dürfen.

Unser Tipp: Verkehrsrechtsschutz

Ob Verkehrsunfall oder Ärger mit der Werkstatt: Schnell kann aus einer Kleinigkeit ein kostspieliges Verfahren werden. Setzen Sie in solchen Fällen auf die zuverlässige Verkehrsrechtsschutz.

Jetzt berechnen

Privilegien für Elektroautos: Probleme bei der Umsetzung

Für die Umsetzung des EmoG gibt es weder eine Informationspflicht der Kommunen, noch ein zentrales Monitoring-System. Das bedeutet: Jede Kommune kann frei entscheiden, welche Maßnahme der Bevorrechtigung gem. EmoG umgesetzt werden soll. Entsprechend schwierig ist eine Bewertung. Vor allem die negativen finanziellen Auswirkungen – zum Beispiel durch die notwendige zusätzliche Beschilderung sowie den erhöhten Kontrollaufwand – werden von vielen Kommunen gefürchtet.

Zuschuss für Elektroautos: Steuern und Förderung

Elektroauto: Steuern sparen!

Seit Anfang des Jahres 2017 sind E-Autos, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Von dieser Vergünstigung profitieren auch Fahrzeughalter, deren Auto zwischen dem 18.05.2016 und dem 31.12.2020 verkehrsrechtlich genehmigt auf einen reinen Elektroantrieb umgerüstet wurde.

Tipp: Kann das Elektrofahrzeug am Arbeitsplatz kostenlos aufgeladen werden, muss der aufgenommene Strom nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.

E-Auto: Kaufprämie sichern

Wer ein Elektrofahrzeug kauft, profitiert unter Umständen von einer Förderung oder erhält eine Kaufprämie. Käufer eines reinen E-Autosmit einem Listenneupreis von bis zu 40.000 Euro erhalten bis Ende 2021 ca. 9.000 Euro Zuschuss. Teurere Modelle mit einem Listenneupreis von bis zu 65.000 Euro werden mit ca. 7.500 Euro unterstützt. Beim Kauf eines Plug-In-Hybriden in der niedrigsten Preisklasse erhält der Käufer eine Förderung von ca. 6.750 Euro.

Elektrofahrzeuge: Versicherungsprämien beachten

Bei E-Autos richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie – analog zu Benzin- und Dieselfahrzeugen – nach den Typ- und Regionalklassen. Derzeit sind die Beiträge moderat – auch aufgrund der geringen Erfahrungswerte hinsichtlich der Unfallzahlen. Wichtig: E-Auto-Besitzer sollten darauf achten, dass der Akku des Fahrzeugs mitversichert ist, damit Schäden durch Bedienfehler (beispielsweise eine Tiefenentladung) abgedeckt sind.

Elektroautos und Recht: Bußgeld bei leerer Batterie

Die Anzahl der verfügbaren Ladesäulen in Deutschland ist begrenzt. Wer auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit leerer Batterie liegen bleibt, wird – ähnlich wie beim Liegenbleiben mit leerem Kraftstofftank – bestraft. Die gesetzliche Grundlage bildet § 18 Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO). Darin heißt es:

„Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten“

Die Höhe des Bußgeldes beträgt 30 Euro, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer steigt es auf 35 Euro. Wer mehr als drei Minuten lang hält (Parken), muss sogar mit 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.