28.03.2019 – zuletzt aktualisiert am: 08.12.2021

Fitnessstudio kündigen: So kommen Mitglieder aus dem Vertrag

Fitnessstudios haben zu Jahresbeginn Hochkonjunktur. Dabei werben sie oft mit günstigeren Tarifen für lange Laufzeiten. Doch was ist, wenn der eigene Vorsatz nicht so lange hält oder sich die persönliche Lebenssituation ändert? Auch die neuen Zutrittsregelungen aufgrund der Corona-Pandemie führen bei Verbrauchern zu Unsicherheiten. Die Frage: Dürfen Ungeimpfte vom Vertrag zurücktreten, weil das Fitnessstudio die 2G-Regel einführt? Dieser Artikel zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung des Fitnessstudio-Vertrags vor Ablauf der Vertragslaufzeit möglich ist und welche Gründe nicht für eine Kündigung ausreichen.

Kann man den Fitnessstudio-Vertrag vorzeitig kündigen?

Ein unterschriebener Vertrag hat von seinem Inhalt und seiner Laufzeit her Bestand. Nur so bietet er allen Beteiligten Rechtssicherheit. Um jedoch einer anschließenden Verlängerung entgegenzuwirken, beträgt die Kündigungsfrist im Fitnessstudio meist drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.

Allerdings hat der Gesetzgeber im Rahmen des Faire-Verbraucherverträge-Gesetzes beschlossen: Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, dürfen lediglich eine Kündigungsfrist von maximal 1 Monat vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit enthalten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte stets die genaue Frist im Vertrag überprüft werden

Fitnessstudio-Sonderkündigungsrecht: Wann besteht es dem Fitnessstudio gegenüber?

Es gibt einige Gründe, die ein außerordentliches Kündigungsrecht ermöglichen. Voraussetzung ist dabei, dass diese Gründe den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren – beispielsweise eine Erkrankung, die das weitere Training verhindert. Im Zweifel sollte ein Rechtsrat eingeholt werden. Eine Rechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einem kompetenten Anwalt.

Fitnessstudio kündigen wegen Umzug

Ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund eines Umzugs gibt es nicht. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden. Allerdings räumen manche Fitnessstudios für den Fall eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht explizit ein – dies sollten Kunden vor Vertragsunterzeichnung in den AGB nachlesen.

Fitnessstudio kündigen wegen Krankheit

Wer aufgrund einer Erkrankung nicht länger Sport im Studio machen kann, muss dies gegenüber dem Fitnessstudio mit einem ärztlichen Attest, das die Sportunfähigkeit bescheinigt und die voraussichtliche Dauer benennt, belegen. Wer jedoch unter einer chronischen Krankheit leidet und wider Erwarten den Sport nicht wie ursprünglich angenommen ausüben kann, kann sich nicht auf ein Sonderkündigungsrecht berufen.

Der Grund: Das Wissen darüber, dass das Trainingsangebot eventuell nicht genutzt werden kann, schließt ein Sonderkündigungsrecht aus. Ein entsprechendes Urteil hat das Amtsgericht München gefällt.

Fitnessstudio kündigen wegen Schwangerschaft

Im Falle einer Schwangerschaft ergibt sich nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Das Fitnessstudio kann in diesem Falle alternativ auch auf einem Pausieren des Vertrags bestehen. Der Vertrag wird dann für die Dauer der Schwangerschaft für ruhend erklärt und danach zu den bestehenden Konditionen – inklusive der noch vorhandenen Laufzeit – fortgesetzt.

Fitnessstudio kündigen wegen Corona

Auch in Corona-Zeiten gilt: Vertrag ist Vertrag. Eine außerordentliche Kündigung ist nur ausnahmsweise zulässig. So können lediglich Ungeimpfte ihren Vertrag mit Verweis auf § 313 BGB in Einzelfällen vorzeitig kündigen. Beispielsweise, wenn das Fitnessstudio die 2G-Regel einführt. Denn: In § 313 BGB ist geregelt, dass ein Dauerschuldverhältnis dann gekündigt werden kann, sofern sich die Umstände nach Vertragsabschluss schwerwiegend verändert haben und der Kunde diese nicht selbst zu verantworten hat. Die mit Extrakosten verbundene Testpflicht, um in einem Fitnessstudio trainieren zu dürfen, könnte eine solche Änderung der Umstände sein. Allerdings liegen derzeit noch keine aktuellen Rechtsprechungen vor, welche die Erfolgsaussichten einer derartigen Kündigung darlegen.

Führt das Fitnessstudio hingegen eine Maskenpflicht ein, stellt dies keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.

Vertragsverlängerung wegen Corona: Ist das zulässig?

Einige Fitnessstudio-Betreiber haben die Laufzeiten ihrer Kundenverträge um die Dauer der behördlich angeordneten Corona-Schließung verlängert. Dies ist nach herrschender Meinung unzulässig. Für eine Kündigung gelten die im ursprünglichen Vertrag vereinbarten Fristen. Allerdings können Studiobetreiber ihren Kunden eine freiwillige Vertragsverlängerung anbieten, welche diese dann annehmen oder ablehnen können.

Fitnessstudiovertrag kündigen wegen Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit begründet kein Sonderkündigungsrecht dem Fitnessstudio gegenüber. Finanzielle Not ist generell kein Grund für das außerordentliche Beenden von Verträgen.

Fitnessstudio kündigen wegen veränderten Konditionen

Ändert das Fitnessstudio grundsätzliche Parameter, kann den Mitgliedern daraus ein Sonderkündigungsrecht erwachsen. Dazu zählt zum Beispiel der Umzug des Studios in einen schwer zu erreichenden Stadtteil oder die ersatzlose Streichung von Kursen sowie die Einschränkung der Öffnungszeiten.

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Fitnessstudio-Regeln: Sind mitgebrachte Getränke im Fitnessstudio erlaubt?

Der Betreiber eines Fitnessstudios darf eigene Getränke im Fitnessstudio nicht verbieten, da Flüssigkeitszufuhr für Sporttreibende nötig ist. Ist eine solche Klausel in den AGB enthalten, ist sie unwirksam, es entsteht jedoch kein Sonderkündigungsrecht daraus. Glasflaschen dürfen jedoch wegen des Verletzungsrisikos untersagt werden.

Trainingsunfall oder Diebstahl: Kann ich deswegen meinen Fitnessstudio-Vertrag kündigen?

Im Falle eines Trainingsunfalls oder des Diebstahls von Wertgegenständen im Fitnessstudio entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Hier sind vielmehr Haftungsfragen zu klären.

Heizungs- oder Belüftungsausfall im Fitnessstudio: Rechtfertigt dies eine Kündigung des Vertrages?

Hier können je nach Schweregrad – etwaige Beitragskürzungen und erst in schweren Fällen eine fristlose Kündigung zum Greifen kommen. Voraussetzung für solche Maßnahmen ist jedoch, dass der Kunde eines Fitnessstudios unter den gegebenen Umständen nur eingeschränkt oder gar nicht trainieren kann, oder dessen Gesundheit gefährdet ist.

Fitnessstudio-Vertrag widerrufen: Ist das möglich?

Das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht mit einem 14-tägigen Rücktrittsrecht ab Vertragsschluss greift nur bei Verträgen, die telefonisch oder über eine Website zustande gekommen sind. Sportlern, die ihre Mitgliedschaft vor Ort im Fitnessstudio abgeschlossen haben, steht es nicht zu.

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Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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