17.04.2023

Flugausfall wegen Streik: Welche Rechte haben Reisende?

Ob Arbeitstermin oder Urlaubsreise – sind Streiks angekündigt, schrillen bei Flugreisenden die Alarmglocken. Was ist jetzt zu tun? Wie bereitet man sich am besten vor? Und vor allem: Welche Fluggastrechte gelten bei einem Streik? Dieser Artikel unterstützt Betroffene dabei, die Situation bestmöglich zu meistern.

Checkliste: Flugausfall wegen Streik – was tun?

  • Bei Streikankündigung: Tagesaktuelle Entwicklung verfolgen
  • Auf Korrespondenz der Airline achten (Mail, SMS etc.)
  • Zeitiger zum Flughafen aufbrechen, Ankunftszeit dokumentieren
  • Flug-Verspätung am Flughafen bestätigen lassen
  • Quittungen von Taxi, Hotel, Essen, Trinken aufheben
  • Ansprüche innerhalb von drei Kalenderjahren durchsetzen

Es ist ratsam, sich unverzüglich nach Bekanntwerden eines Streiks mit dem Reiseunternehmen oder der Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob und wie die eigene Beförderung betroffen ist. Was Fluggäste bei einem Flugausfall wegen Streiks für Rechte haben und wer wann haftet, erklären wir im Folgenden:

Streikankündigung am Flughafen: Wer haftet?

Droht ein Flugausfall wegen Streik, gilt es als Erstes zu klären, wer in der Verantwortung steht. Dies hängt davon ab, welche Berufsgruppe streikt und wie die Flugreise gebucht wurde:

  • Legen Beschäftigte der Airline selbst ihre Arbeit nieder und wurde der Flug direkt bei einem Luftfahrtunternehmen gebucht, so ist die Fluggesellschaft verantwortlich.
  • Anders ist die Situation, wenn das Sicherheitspersonal streikt, denn die Sicherheitskontrollen sind Aufgabe der Bundespolizei. Mögliche Ansprüche können gegenüber dem Staat geltend gemacht werden.
  • Wurde die Flugreise als Pauschalreise über ein Reiseunternehmen gebucht, so haftet dieses bei einem Ausfall.

 

Haftet die Airline immer bei einem Flugstreik?

Der Europäische Gerichtshof wägt die Entscheidung über eine Haftung in Abhängigkeit davon ab, ob ein Streik für die Airline beherrschbar ist und ob es sich um ein internes Ereignis handelt (Urteil vom 23.3.2021, Az.: C-28/20). Ist dies der Fall, muss die Airline haften. So wurde im März 2021 ein organisierter Pilotenstreik zur Durchsetzung höherer Gehälter als vorhersehbares Ereignis bewertet. Die Fluggäste konnten eine Entschädigung verlangen, da dieser Streik vom Gericht nicht als außergewöhnlicher Umstand anerkannt wurde. Das ist aber nicht in jedem Fall gegeben und eine Einzelfallentscheidung.

Flugausfälle wegen Streik berechtigen Reisende außerdem, von ihrem Flug zurückzutreten und sich den Flugpreis erstatten zu lassen. Ein Reisegutschein muss nicht akzeptiert werden.

Wann steht Fluggästen eine Entschädigung zu?

Laut Fluggastrechteverordnung haben Reisende ein Recht auf Entschädigung, wenn ein Flug verspätet ist bzw. annulliert wird. Es gilt jedoch, auf die Details zu achten.

  • Die Flugverspätung muss über drei Stunden am Endziel (letzter gebuchter Flughafen) betragen.
  • Die Höhe der Ausgleichszahlung richten sich nach der Distanz des Flugs.
  • Je nach Entfernung beträgt die Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro.

 

Wird der Flug annulliert und Reisende nicht 14 Tage vor Abflug darüber in Kenntnis gesetzt, so liegt der Entschädigungsbeitrag je nach Distanz zwischen 125 und 600 Euro.

Ob Verspätung oder Annullierung: Unser Fluggastentschädigungsrechner ermittelt mit nur wenigen Angaben und Klicks, wie hoch eine Entschädigung ausfallen könnte.

 

Muss ein Ersatztransport bei einem Flugausfall gestellt werden?

Ist der Flug aufgrund eines Streiks gestrichen, muss die Airline in den Fällen für eine kostenlose Ersatzbeförderung sorgen, in denen sie für den Ausfall haftet (s.o.). Als Ersatztransportmittel kommen ein anderer Flug, aber auch Bus oder Bahn in Betracht. Kommt die Airline dieser Pflicht bei einem Flugausfall wegen Streik nicht nach, so können Reisende die entstandenen Kosten einfordern. Alle Belege sind daher unbedingt aufzubewahren.

Kann man sich selbst ein Ersatztransportmittel aussuchen?

Der Wunsch, mit einem Mietwagen das Ziel noch einigermaßen pünktlich zu erreichen, ist verständlich. Abweichende Maßnahmen sollten jedoch nur mit schriftlicher Zusage erfolgen, um nicht am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben. Selbst, wenn die Airline sich gar nicht zu Ersatztransportmitteln äußert, gilt es, in einem verhältnismäßigen Rahmen zu handeln.

Besonderheit Pauschalreise: Umbuchung und Reisemangel bei einem Flug-Streik

Da Flugreisen im Rahmen eines Pauschalurlaubes in der Regel über weite Distanzen reichen, muss sich das Reiseunternehmen im Falle eines Flugausfalls wegen Streik um einen Ersatzflug kümmern. Bietet dieses keine gleichwertige Alternative, können sich Reisende eigenständig einen Flug buchen und sich die Kosten erstatten lassen.

Erreichen Pauschalreisende ihr Reiseziel durch einen Streik verspätet, können sie den Reisepreis anteilig mindern, da ein sogenannter Reisemangel vorliegt. Verlängert sich der Aufenthalt am Urlaubsort, so muss das Reiseunternehmen die Kosten von bis zu drei Übernachtungen in einer möglichst gleichwertigen Unterkunft übernehmen.

Bei einer Pauschalreise können auch andere Reisemängel auftreten. Gut zu wissen, was dann zu tun ist. Alles dazu in unserem Beitrag Reisemangel reklamieren.   

Flug-Streik und Entschädigungen: Wie sind sie zu beantragen?

Entschädigungen bei Flugstreik sind, je nachdem, wer haftet, direkt bei der Airline oder dem Reiseunternehmen zu beantragen. Bei einigen Airlines ist ein entsprechendes Formular auf der Internet-Seite vorhanden, sodass kein individuelles Schreiben verfasst werden muss.

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