Fluggastentschädigungsrechner
In welchen Fällen können Entschädigungsansprüche vorliegen?
- Ihr Flug muss sich mindestens 3 Stunden verspätet haben oder annulliert worden sein.
- Sie sind in einem Mitgliedstaat der EU gestartet oder dort gelandet.
- Die Airline hat ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU.
Welche Rechte haben Sie noch neben der EU-Fluggastrechteverordnung?
Nach dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) können sich individuelle Entschädigungen ergeben, insbesondere für Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck, allgemein jedoch auch für
- Tod oder Verletzung von Flugreisenden,
- Verspätungen,
- Verdienstausfall.
Hier ist grundsätzlich der Nachweis eines konkreten Schadens erforderlich, Ansprüche wegen Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck im üblichen Rahmen regulieren jedoch viele Airlines trotzdem pauschaliert. Das MÜ gilt auch bei den meisten Airlines mit Sitz außerhalb der EU.
Daneben können sich auch Schadenersatzansprüche direkt aus dem abgeschlossenen Luftbeförderungsvertrag oder Pauschalreisevertrag ergeben.
Wichtige Tipps
Das sollten Sie tun:
- Verspätung am Flughafen bestätigen lassen (am besten mit dem Grund).
- Heben Sie Quittungen von Taxi, Hotel, Essen, Trinken auf.
- Sie müssen Ihre Ansprüche innerhalb von drei Kalenderjahren gegenüber der Airline durchsetzen.