
21.01.2019 – zuletzt aktualisiert am: 23.01.2026
Fluggastrechte: Was tun, wenn der Flug verspätet oder annulliert ist?
Endlich ist es so weit: Der lang ersehnte Urlaub steht vor der Tür, die Koffer sind gepackt und die Vorfreude ist riesig. Doch dann die Schocknachricht am Flughafen oder per E-Mail: Der Flug hat massive Verspätung oder wurde komplett gestrichen. Plötzlich steht die gesamte Reise auf der Kippe und die Unsicherheit ist groß. Fluggäste wissen in dieser Situation oft nicht, welche Rechte sie haben und wie sie sich richtig verhalten.
In diesem Beitrag erfahren Betroffene, welche konkreten Schritte sie unternehmen können, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
In diesem Beitrag:
- Typische Rechtsfragen bei Flugverspätung und Annullierung
- Wann Reisende einen Anspruch auf Entschädigung haben
- Fallbeispiel: Flug verspätet – Airline verweigert die Entschädigung
- Wie hilft eine Rechtsschutzversicherung bei Problemen mit der Airline?
- Ersatz, Verpflegung & Hotel: Sofort-Rechte am Flughafen
- Rechte durchsetzen: 8 Tipps bei Flugärger
- Häufige Fragen & Antworten zum Thema Fluggastrechte
Typische Rechtsfragen bei Flugverspätung und Annullierung
Eine Flugunregelmäßigkeit führt unweigerlich zu rechtlichen Fragen. Die wichtigste Grundlage für die Fluggastrechte ist die EU-Verordnung 261/2004. Sie regelt die Ansprüche auf Entschädigung und Unterstützungsleistungen für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union starten, sowie für Flüge aus einem Drittstaat, die in der EU landen, sofern die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Wann Reisende einen Anspruch auf Entschädigung haben
Grundsätzlich haben Fluggäste bei einer Flugannullierung oder großen Verspätung Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Die Höhe der pauschalen Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und liegt je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro pro Person.
Allerdings versuchen Airlines oft, die Zahlung mit dem Verweis auf "außergewöhnliche Umstände" zu umgehen. Darunter fallen nur Ereignisse, die für die Airline nachweislich unvermeidbar waren, wie extreme Wetterlagen, politische Unruhen oder Streiks von Fluglotsen.
Wichtig: Ein technischer Defekt am Flugzeug oder Personalmangel bei der Airline gelten in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand. Hier stehen die Chancen auf eine Entschädigung sehr gut.
Hier das Wichtigste in Kürze:
- Die Ankunftsverspätung am Endziel muss über drei Stunden betragen.
- Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Distanz des Flugs und beträgt 250 €, 400 € oder 600 €.
- Wird der Flug kurzfristig annulliert (weniger als 14 Tage vor Abflug), besteht ebenfalls Anspruch auf Entschädigung.
- Die Airline ist Ansprechpartner und haftet für die Entschädigung, nicht der Flughafen.
- Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter zusätzlich Ansprechpartner für Reisepreisminderungen und die Organisation von Ersatzleistungen
Fallbeispiel: Flug verspätet – Airline verweigert die Entschädigung
Eine vierköpfige Familie fliegt in den Sommerurlaub. Der Flug kommt mit einer Verspätung von 4,5 Stunden am Zielort an. Die Familie fordert von der Airline die ihr zustehende Entschädigung von 4 x 400 € = 1.600 €. Die Airline lehnt die Zahlung ab und verweist auf einen "unvorhersehbaren technischen Defekt", der als außergewöhnlicher Umstand zu werten sei. Statt der Entschädigung bietet sie der Familie einen Fluggutschein im Wert von 100 € an.
Gut zu wissen: Einen Gutschein muss die Familie anstelle einer Entschädigung oder Ticketerstattung nicht akzeptieren. Technische Defekte sind laut EuGH-Rechtsprechung fast immer das Risiko der Airline.
Eine Reiserechtsschutzversicherung ist hier eine wertvolle Unterstützung. Sie hilft nicht nur dabei, einen kompetenten Rechtsbeistand zu finden, sondern übernimmt im versicherten Schadenfall auch Kosten, die bei einer rechtlichen Auseinandersetzung entstehen.
Wie hilft eine Rechtsschutzversicherung bei Problemen mit der Airline?
Wenn die Fluggesellschaft auf stur schaltet und Ansprüche von Fluggästen ignoriert, fühlen diese sich schnell machtlos – und ohne Rechtsschutz verzichten manche sogar auf die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche aus Sorge um hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Genau hier setzt eine starke Rechtsschutzversicherung an: Sie wird zum entscheidenden Vorteil im Streitfall und unterstützt Versicherte konkret dabei, ihr Recht ohne finanzielles Risiko durchzusetzen.
- Juristische Erstberatung: Rechtsexpertinnen und -experten prüfen die Erfolgsaussichten des Falles und klären über die bestehenden Rechte auf. Die DEURAG bietet als Serviceleistung beispielsweise eine unkomplizierte telefonische Rechtsberatung oder eine Online-Video-Rechtsberatung an.
- Kostenübernahme: Die Versicherung übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten, wenn es zu einem Streit mit der Fluggesellschaft kommt.
- Anwaltssuche: Versicherte erhalten Hilfe bei der Suche nach einer spezialisierten Kanzlei für Reiserecht. Über DEURAG können Betroffene online einen Anwalt suchen.
Ersatz, Verpflegung & Hotel: Sofort-Rechte am Flughafen
Unabhängig von der späteren Entschädigung ist die Fluggesellschaft nach EU-Recht verpflichtet, bei langen Wartezeiten sogenannte Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen.
- Mahlzeiten und Getränke: In angemessenem Verhältnis zur Wartezeit.
- Kommunikation: Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten.
- Unterbringung: Muss der Flug auf den nächsten Tag verlegt werden, muss die Airline eine Hotelübernachtung sowie den Transfer dorthin und zurück organisieren und bezahlen.
Wird ein Flug annulliert, besteht zudem die Wahl zwischen einer Erstattung des vollen Ticketpreises oder einer anderweitigen Beförderung zum Zielort.
Rechte durchsetzen: 8 Tipps bei Flugärger
Ruhe bewahren und Informationen einholen: Es ist ratsam, beim Bodenpersonal aktiv nach dem Grund für die Verspätung oder Annullierung zu fragen.
Grund schriftlich bestätigen lassen: Die Airline sollte um eine schriftliche Bestätigung des Vorfalls und der Ursache gebeten werden.
Kontakt mit Mitreisenden aufnehmen: Der Austausch von Kontaktdaten kann nützlich sein, um später Zeugen zu haben.
Dossier anlegen: Alle Beweise sollten gesammelt werden. Dazu gehören Flugtickets, Bordkarten, Quittungen für zusätzliche Ausgaben und die schriftliche Mitteilung der Airline.
Ansprüche schriftlich geltend machen: Die Airline sollte immer schriftlich (per E-Mail oder Kontaktformular) zur Zahlung aufgefordert werden. Wichtig ist das Setzen einer klaren Frist von 14 Tagen.
Fristen beachten: Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung beträgt in Deutschland drei Jahre, jeweils zum Jahresende.
Hilfreiche Tools nutzen: Die Höhe einer möglichen Entschädigung lässt sich einfach mit dem DEURAG Fluggastentschädigungsrechner ermitteln.
Hartnäckig bleiben: Es lohnt sich, bei Absagen hartnäckig zu bleiben. Oft erfolgt eine Zahlung erst auf anwaltlichen Druck. Eine Rechtsschutzversicherung ist hier ein starker Partner.
Die richtige Absicherung für Ihre Reise – Mit der DEURAG bleiben Sie entspannt
Trotz guter Planung lassen sich rechtliche Konflikte auf Reisen nicht immer vermeiden. Gut, wenn man sich im Ernstfall auf einen erfahrenen Partner verlassen kann, der für die eigenen Rechte kämpft. Mit dem DEURAG Reiserechtsschutz sind Reisende bei Flugverspätungen und -ausfällen bestens gewappnet.
Häufige Fragen & Antworten zum Thema Fluggastrechte
Was gilt als "außergewöhnlicher Umstand"?
Eine Fluggesellschaft kann sich auf “außergewöhnliche Umstände” berufen, um eine Entschädigungszahlung zu umgehen. Darunter fallen nur unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse wie Unwetter, Vulkanausbrüche, Terrorwarnungen oder Streiks von Dritten (z. B. Fluglotsen). Ein Streik des eigenen Personals oder technische Probleme gehören in der Regel nicht dazu.
Was ist der Unterschied zwischen Ticketerstattung und Entschädigung?
Die Ticketerstattung ist die Rückzahlung des bezahlten Flugpreises, wenn der Flug (z. B. nach Annullierung oder mehr als 5 Stunden Verspätung) nicht angetreten wird. Die Entschädigung (Ausgleichszahlung) ist eine davon unabhängige, pauschale Summe als Wiedergutmachung für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Oft besteht Anspruch auf beides.
Wie kann ich eine außergerichtliche Einigung erzielen?
Bevor eine Klage eingereicht wird, kann eine Schlichtungsstelle wie die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) kontaktiert werden. Diese versucht, zwischen den Reisenden und der Fluggesellschaft zu vermitteln. Bleibt dies erfolglos, ist der nächste Schritt oft der Gang zur Anwältin oder dem Anwalt, bei dem eine DEURAG Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
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Weiterführende Quellen:
- Verbraucherzentrale: Welche Rechte hat man bei Verspätungen?
- Bundesministerium für Verkehr: Fahr- und Fluggastrechte
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag ausschließlich der allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Die hier geteilten Inhalte können eine individuelle und verbindliche rechtliche Prüfung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle nicht ersetzen.
Der eingestellte Blogbeitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.
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