11.05.2023 – zuletzt aktualisiert am: 20.03.2024

Gewerbe abmelden: Das richtige Vorgehen

Ob aus zeitlichen, gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen: Immer wieder müssen Gewerbetreibende ihr Gewerbe abmelden. Zwar ist dieser Schritt unkompliziert, dennoch gibt es einiges zu beachten. Wo genau findet die Gewerbeabmeldung statt, welche Unterlagen sind erforderlich und welche Folgen hat die Abmeldung eines Gewerbes? Dieser Artikel fasst die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammen.

Wann muss man eine Gewerbe abmelden?

Gemäß § 14 der Gewerbeordnung (kurz: GewO) sind Gewerbetreibende dazu verpflichtet, jegliche Veränderungen ihrer Gewerbe betreffend bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dabei kann eine sogenannte Gewerbeabmeldung erforderlich sein. Beispielsweise dann, wenn die gewerbetreibende Person ihr Gewerbe nicht mehr ausübt.

Auch wer sein Gewerbe in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Verwaltungsbehörde verlegt (beispielsweise bei einem Umzug), muss sein Gewerbe zunächst abmelden, um es am neuen Ort wieder anzumelden. Ein Gewerbe kann auch rückwirkend abgemeldet werden – das sollte jedoch möglichst zeitnah nach der Einstellung der gewerblichen Tätigkeit erfolgen. Wer sein Gewerbe erst später abmeldet, riskiert ein Bußgeld.

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Welche Folgen hat eine Gewerbeabmeldung?

Die Abmeldung eines Gewerbes bewirkt, dass sämtliche mit dem Gewerbe verbundenen Konzessionen erlöschen. Das betrifft beispielsweise Genehmigungen für:

  • den Ausschank alkoholischer Getränke
  • den Betrieb einer Gaststätte
  • einen Lotterie- oder Casinobetrieb
  • ein gewerblich ausgeführtes Handwerk
  • Rechts- und Steuerberatungen
     

Um die Besteuerung im Jahr der Aufgabe zu konkretisieren, ist der Aufgabegewinn bzw. -verlust zu ermitteln und in einer Schlussbilanz festzuhalten. Etwaige Betriebsausgaben – wie beispielsweise für Miete, Versicherung und Telekommunikation – können jedoch weiterhin steuerlich geltend gemacht werden.

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Alternative zur Gewerbeabmeldung: Das ruhende Gewerbe

Nicht jedes Gewerbe soll unwiderruflich und endgültig abgemeldet werden. Wer das Gewerbe lediglich pausieren möchte, kann eine sogenannte Ruhemeldung vornehmen. Dazu ist das zuständige Finanzamt (nicht das Gewerbeamt) über die geplante Betriebsunterbrechung zu informieren. Ein ruhendes Gewerbe hat Vorteile. Während der Pause müssen keine Umsatzsteuer gezahlt und keine Einkommensteuererklärung eingereicht werden.

Was muss bei einer Gewerbeabmeldung beachtet werden?

Eine Gewerbeabmeldung kann persönlich, schriftlich oder mittels einer stellvertretenden Person beim zuständigen Gewerbeamt vorgenommen werden. Entsprechende Formulare liegen im Gewerbeamt aus oder können über die Webseite der Verwaltung heruntergeladen werden. Vielerorts ist auch eine Abmeldung im elektronischen Verfahren möglich. Hierbei werden ggf. Verfahren zur Feststellung der Identität verwendet (z.B. PIN/TAN-Verfahren oder elektronische Ausweisfunktion).

Nach einer erfolgreichen Abmeldung werden die notwendigen Informationen automatisch an das Finanzamt, die Handelskammer sowie die Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Die Löschung der Eintragung ins Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister muss die gewerbetreibende Person allerdings über ein Notariat selbst veranlassen.

Gewerbe abmelden: Checkliste für die Gewerbeabmeldung

  • Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt abmelden
  • Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister löschen
  • ggf. Kundschaft und Zulieferbetriebe über die Gewerbeabmeldung informieren
  • bestehende Verträge fristgerecht kündigen (z.B. Arbeitsverträge, Mietverträge, Energieversorgung)
  • Nachsendeauftrag einrichten (bei Abmeldung wg. Umzug)
  • Internetpräsenz aktualisieren oder löschen
  • je nach Geschäftsbetrieb: GEZ und/oder GEMA abmelden

FAQ: Abmeldung eines Gewerbes

Eine Gewerbeabmeldung hat beim zuständigen Gewerbeamt zu erfolgen.

Für die Abmeldung eines Gewerbes sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Gewerbeschein
  • aktuelle Meldebestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Kopie eines Auszugs aus dem Genossenschafts-, Vereins- oder Handelsregister

Wer sein Gewerbe nicht persönlich an- oder abmelden möchte, kann eine dritte Person damit beauftragen. Dazu ist dieser eine entsprechende Vollmacht auszustellen.

Einige Bundesländer und Kommunen bieten eine Abmeldung des Gewerbes auch online an. Weiterführende Informationen bieten oft die Websites der jeweiligen Gewerbeämter oder andere Suchmaschineneinträge.

Für eine Gewerbeabmeldung können je nach Stadt Gebühren fällig werden, in einigen Städten ist die Abmeldung gebührenfrei.

Ja, das sollte jedoch möglichst zeitnah erfolgen, andernfalls könnten Bußgelder entstehen.

Nein, die Gewerbeabmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt. Ausnahme: Ein ruhendes Gewerbe muss dem Finanzamt gemeldet werden.

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