
17.03.2025
Kündigung für die Kita: Diese Regelungen gelten
Ob Umzug, Unzufriedenheit mit der Betreuung oder Veränderungen der familiären Situation: In manchen Fällen kommt es vor, dass Eltern den Kitaplatz vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen möchten. Was ist zu beachten? Unter welchen Voraussetzungen ist eine vorzeitige Kita-Kündigung zulässig und wie genau muss ein Kündigungsschreiben für den Kindergarten formuliert werden?
Kündigungsfrist für den Kindergarten: Wann kündigen?
Für die Betreuung ihrer Kinder schließen Eltern mit der Kindertagesstätte (Kita) einen Betreuungsvertrag. Dieser Vertrag enthält meist Regelungen zur Kündigungsfrist des Kita-Platzes. Die Frist schützt die Kita unter anderem vor Zahlungsausfällen. Beispielsweise, wenn Eltern den Kitaplatz unmittelbar vor den Ferien kündigen, um in dieser Zeit die Betreuungsgebühren zu sparen.

Die Kindergarten-Kündigungsfrist kann von Vertrag zu Vertrag variieren. Jeder Kitaträger darf die Kündigungsfrist selbst bestimmen. Eine bundeseinheitliche Regelung existiert nicht.
Üblich ist eine beidseitige Kündigungsfrist von bis zu maximal 3 Monaten. Allerdings kommt es zwischen Eltern und Kitaträger immer wieder zu Streitigkeiten, ob die vereinbarte Kündigungsfrist tatsächlich gerechtfertigt ist. Die Zulässigkeit einer 3-monatigen Kündigungsfrist wurde vom Amtsgericht München 2011 bestätigt (Az.: 222 C 8644/11). Der Bundesgerichtshof urteilte 2015, dass auch eine ordentliche Kündigungsfrist von 2 Monaten angemessen sei (Az.: III ZR 126/15).
In diesem Zusammenhang lesenswert: Haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung?
Welche Gründe gibt es für eine reguläre Kita-Kündigung?
Die Gründe für die Kündigung des Kita-Platzes sind vielfältig. So kann beispielsweise ein Umzug in eine andere Stadt eine Kündigung des Krippenplatzes nach sich ziehen. Auch dann, wenn das Kind zu alt für die Kita geworden ist, ist eine Kündigung erforderlich.
In einigen Fällen ändern sich auch die von den Eltern benötigten Betreuungszeiten. Kann die bisherige Kita diese nicht abdecken, muss der Kitaplatz für einen Kita-Wechsel gekündigt werden.
Außerordentliche Kündigung im Kindergarten
Der Gesetzgeber räumt Eltern und Kita in Sonderfällen das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kindergartens bzw. der Kita ein. Die gesetzliche Grundlage bildet § 626 Abs. 1 BGB.
Eine außerordentliche Kündigung des Kindergartens erfordert einen triftigen Grund. So ist eine Kündigung des Kindergartens wegen Umzug zulässig, sofern sich der Weg zur Kita durch den Wohnortwechsel unzumutbar verlängert. Auch eine längere Krankheit des Kindes oder seiner Eltern rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung.
Darüber hinaus dürfen Eltern fristlos kündigen, sofern die Eingewöhnung des Kindes in der Kita scheitert. Ein entsprechendes Urteil hat das Amtsgericht Bonn im Jahr 2015 gefällt (Az.: 114 C 151/15).
Doch auch die Kita hat das Recht, einen Kitaplatz außerordentlich zu kündigen. Beispielsweise dann, wenn die Eltern wiederholt in Zahlungsverzug geraten oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung der Kita verstoßen. Auch, wenn durch den Besuch des Kindes die Unversehrheit der anderen Kinder erheblich gefährdet ist, kann eine außerordentliche Kündigung durch den Kita-Träger erfolgen.
Wenn der Träger kündigt: Welche Rechte hat man?
Kita-Träger haben das Recht, einen Betreuungsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder außerordentlich zu kündigen. Eltern sollten jedoch stets überprüfen, ob dies rechtmäßig ist. In Einzelfällen sind entsprechende Klauseln zur Kündigung im Vertrag nichtig, so dass eine Anfechtung möglich ist.
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Kita-Vertrag kündigen vor Antritt: Ist das möglich?
Vertrag unterschrieben, doch dann kommt die Zusage für einen Platz in der Lieblings-Kita. Was nun? Im Betreuungsrecht gibt es kein Widerrufsrecht. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Betreuungsbeginn, die Kündigungsfrist gilt entsprechend erst ab diesem Zeitpunkt.
In solchen Situationen kann in Absprache mit der Kita ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, sofern für den Nicht-Antritt ein triftiger Grund vorliegt. Kann der Kita-Platz zeitnah neu besetzt werden, zeigen sich Kita-Träger häufig kulant.
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Kindergarten-Kündigung Vorlage: Was gehört rein?
Eine Kündigung für die Kita sollte aus Gründen der Nachweisbarkeit zwingend in Schriftform erfolgen. Ein korrektes Kündigungsschreiben enthält folgende Punkte:
- Aussagekräftiger Betreff: beispielsweise „Kündigung des Kita-Platzes für (Name des Kindes)“
- Anschrift der Kita, ggf. auch Name des Ansprechpartners
- Anschrift der Eltern
- Abgabedatum: wichtig, um die Einhaltung der Kündigungsfrist nachzuweisen
- Name des Kindes und Kündigungsdatum
- Unterschrift der Eltern
Bei einer außerordentlichen Kündigung des Kindergartens ist zudem der Grund der Kündigung zu nennen. Ein entsprechender Text kann zum Beispiel lauten:
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den bestehenden Betreuungsvertrag mit der Kindertagesstätte (Name der Kita), geschlossen am (Datum Vertragsbeginn) aufgrund unseres beruflich bedingten Umzugs fristlos. Bitte senden Sie mir innerhalb der nächsten Tage eine Kündigungsbestätigung zu.“
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