07.11.2024
Ist Pfefferspray legal?
Im Handschuhfach oder in der Jackentasche mitgeführt, vermitteln Pfeffersprays eine gewisse Sicherheit. Doch sind Pfeffersprays überhaupt legal? Dürfen sie mitgeführt werden und wann darf man Pfefferspray benutzen? Dieser Artikel fasst die wichtigsten Informationen zusammen.
Pfefferspray: Das Wichtigste in Kürze
- Der Kauf und Besitz von Pfefferspray sind legal
- Das Mitführen von Pfefferspray ist mit Einschränkungen erlaubt
- Pfefferspray darf nur zur Notwehr eingesetzt werden
- Für legales Pfefferspray braucht man keinen Waffenschein
Ist Pfefferspray legal?
In Deutschland darf Pfefferspray unter bestimmten Voraussetzungen legal und frei verkauft werden. Voraussetzung ist, dass es als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet ist. Dabei sind auch alternative Formulierungen auf der Dose möglich, beispielsweise:
- „nur zur Tierabwehr“
- „Tierabwehrgerät“
- „Tier- und Hundeabwehrmittel“
Wer legales Pfefferspray kaufen möchte, sollte beim Kauf unbedingt auf eine entsprechende Kennzeichnung achten. Andernfalls fällt das Mittel gegebenenfalls unter das Waffengesetz, wodurch der Besitz strafbar wäre.
Wo kann man Pfefferspray kaufen?
In Deutschland sind Pfeffersprays frei und somit auch leicht erhältlich. Sie können beispielsweise in Outdoor- und Survivalshops gekauft werden. Auch viele Drogeriemärkte sowie Tankstellen und Supermärkte führen legale Pfeffersprays.
Wer Pfefferspray online erwerben möchte, sollte dies bei vertrauenswürdigen Online-Shops tun. Der Grund: Einige Anbieter führen Importware, auf der mitunter die vorgeschriebene Bezeichnung als „Tierabwehrspray“ fehlt.
Darf man Pfefferspray mitführen?
In Deutschland ist das Mitführen von Pfefferspray mit der Bezeichnung „Tierabwehrspray“ oder einer ähnlichen Bezeichnung erlaubt. Es darf sowohl in der Jacken- oder Handtasche als auch im Handschuhfach des Autos mitgeführt werden. Bei Großveranstaltungen wie Konzerten und Fußballspielen ist das Mitführen von Pfefferspray jedoch häufig verboten. Besucherinnen und Besuchern, die ihr Pfefferspray nicht am Eingang abgeben möchten, kann der Zutritt untersagt werden.
Auch wer ins Ausland reisen möchte, sollte sich im Vorwege informieren, ob das Mitführen von Pfefferspray erlaubt ist. So sind etwa in Dänemark, Belgien und den Niederlanden der Erwerb, Besitz und das Mitführen von Pfefferspray verboten.
Braucht man für Pfefferspray einen Waffenschein?
In Deutschland werden Pfeffersprays in zwei Arten kategorisiert. Sogenannte Reizstoffsprühgeräte werden speziell für Polizei und Sicherheitsbehörden entwickelt. Sie fallen unter das deutsche Waffengesetz und dürfen nur an berechtigte Personen verkauft und von diesen mitgeführt werden.
Pfeffersprays mit der Bezeichnung „Tierabwehrspray“ oder einer ähnlichen Bezeichnung gelten hingegen nicht als Waffen und unterliegen keinen weiteren Beschränkungen. Für derartige Pfeffersprays braucht man in Deutschland keinen Waffenschein.
Wann darf man Pfefferspray benutzen?
Die Verwendung von Pfefferspray ist zunächst nur zur Tierabwehr zulässig. Allerdings darf man Pfefferspray in bestimmten Situationen auch zur Notwehr einsetzen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Pfefferspray mitführende Person angegriffen wird, also eine Notwehrlage vorliegt. Eine solche kann auch zu Gunsten Dritter bestehen.
Als Notwehr bezeichnet der Gesetzgeber jede Handlung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwenden. Der Einsatz von Pfefferspray muss dabei jedoch zwingend verhältnismäßig sein. Das bedeutet: Das Pfefferspray muss das mildeste Mittel zur Abwehr des Angriffs darstellen. Die konkrete Beurteilung einer Notwehrlage und der Verhältnismäßigkeit hängt immer vom Einzelfall ab.
Pfefferspray in Deutschland: Strafen bei Missbrauch
Wer Pfefferspray ohne Notwehrlage gegen Menschen einsetzt, erfüllt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 StGB. Es droht eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. In minder schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren verhängt werden.
Bei Pfeffersprays ohne Kennzeichnung als „Tierabwehrsprays“ kann ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegen. Ein derartiges Vergehen kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden.
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