
10.04.2025
Rechtssichere Website: Was gehört dazu?
Ob private Homepage, Onlineshop oder Suchmaschine: Wer eine Website betreibt, muss sich an gesetzliche Vorgaben halten. Was gilt es zu beachten? Wo lauern Abmahnrisiken und wie kann man eine Website rechtssicher gestalten?
Was sollte bei der Wahl der Domain beachtet werden?
Die Rechtssicherheit einer Homepage beginnt bereits mit der Wahl der Domain. Marken- oder Namensrechte Dritter zu verletzen oder gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, kann Schadenersatzansprüche sowie den Verlust der Domain nach sich ziehen.
Aus diesem Grund sollte bei der Erstellung einer rechtssicheren Website auf die Verwendung fremder Namen sowie bekannter Marken- bzw. Unternehmenskennzeichen verzichtet werden. Auch Städtenamen sowie Kombinationen mit geschützten Namensbestandteilen eines Unternehmens sind riskant.
Vor der endgültigen Domainregistrierung ist folgendes Vorgehen ratsam:
- Verfügbarkeit der Wunsch-Domain überprüfen (z.B. auf www.denic.de)
- Identitätsrecherche beim Deutschen Patent- und Markenamt durchführen (www.dpma.de)
- Rechte nach nicht registrierten Unternehmensnamen (z.B. auf www.handelsregister.de)
Was gilt für die Inhalte?
Um die Website rechtssicher zu gestalten, sollten alle Elemente einer Website hinsichtlich ihrer Rechtssicherheit überprüft werden.
Texte
Wer seine Texte nicht selbst verfasst, sondern auf Dienstleister zurückgreift, sollte sich die Rechte an den Texten übertragen lassen. Darüber hinaus dürfen auf einer rechtssicheren Website keine wettbewerbswidrigen Aussagen veröffentlicht werden. Insbesondere die Verwendung von Alleinstellungsbehauptungen (beispielsweise „größte“, „günstigste“) birgt das Risiko einer teuren Abmahnung.
Grafiken und Abbildungen
Selbst erstellte Grafiken und Abbildungen können risikolos auf der eigenen Homepage veröffentlicht werden. Auch dann, wenn diese von einem Dienstleister erstellt wurden. Voraussetzung: Die entsprechenden Nutzungsrechte liegen vor. Problemtisch hingegen sind fremde Abbildungen oder Grafiken, die ohne Zustimmung des Urhebers hochgeladen werden. Auch Fremdinhalte, die mit eigenen Aussagen oder Elementen versehen wurden, können abgemahnt werden.
Fotos
Fotos aus dem Internet dürfen nicht beliebig verwendet werden. Das Nutzungs- und Verwertungsrecht hat die erstellende Person. Es gibt jedoch lizenzfreie Fotos im Internet. Hierbei ist genau zu beachten, dass diese unter Umständen nur zu bestimmten Zwecken (z.B. für die Pressearbeit) genutzt werden dürfen.
Musik
Die Verwendung einzelner Töne ist unproblematisch. Anders verhält es sich bei Tonabfolgen. Diese sind als Hörzeichen schutzfähig.
Auch Musik unterliegt dem Urheberrecht. Vor der Verwendung fremder Musikstücke ist darauf zu achten, dass diese zulässig ist. Im Zweifel gilt: Zustimmung des Urhebers einholen!
In diesem Zusammenhang wissenswert: Muss Werbung auf Social Media gekennzeichnet werden?
Was schreibt der Datenschutz vor?
Spätestens seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine rechtssichere Datenschutzerklärung gemäß DSGVO für jede Homepage verpflichtend. Die exakten Anforderungen sind in Art. 13 DSGVO zu finden. Alle dort genannten Pflichtinformationen müssen in der Datenschutzerklärung enthalten sein.
Verstöße gegen die DSGVO werden mit Bußgeldern i.H.v. bis zu 20 Mio. Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes geahndet.
Rechtssicheres Impressum für Website: Gibt es eine Impressumspflicht?
Die Impressumspflicht soll Besuchenden einer Homepage ein Mindestmaß an Transparenz und Information bereitstellen. Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) betrifft die Impressumspflicht alle Webseitenbetreibende, die geschäftsmäßige Telemedien bereithalten. Diese Bezeichnung ist derart weit gefasst, dass im Grunde ausschließlich privat genutzte Webseiten von der Impressumspflicht ausgenommen sind. Vor allem Verkaufsplattformen wie Online-Shops und Suchmaschinen müssen zwingend ein Impressum angeben.
Nach § 5 Abs. 1 TMG sind für ein rechtssicheres Website-Impressum folgende Informationen bereitzustellen:
- Name und Anschrift der Niederlassung
- Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme inkl. Mail-Adresse
- Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister inkl. Registernummer
- Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (sofern die angebotene Leistung der behördlichen Zulassung bedarf)
- Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
Gibt es Ausnahmen bei einzelnen Berufsgruppen?
Für einige Berufsgruppen ist die Bereitstellung zusätzlicher Informationen verpflichtend, um die Webseite rechtssicher zu machen. Das gilt vor allem für Anbietende von Dienstleistungen, die einer behördlichen Zulassung bedürfen (z.B. Banken, Versicherungen). Sie müssen zwingend Angaben über die zuständige Aufsichtsbehörde machen – selbst dann, wenn keine Zulassung besteht.
Darüber hinaus müssen in § 5 Nr. 5 TMG aufgeführte Berufsgruppen (z.B. Ärzt*innen, Anwält*innen):
- die Kammer angeben, der sie zugehörig sind
- den Staat benennen, in welchem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
- die gesetzliche Berufsbezeichnung aufführen
- die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen
Ebenfalls spannend: Worauf müssen Influencer*innen und Blogg*innen achten?
Checkliste für eine rechtssichere Website
- Domain auf Verfügbarkeit und mögliche Verstöße gegen Namens- und Markenrechte überprüft
- Impressum erstellt
- Datenschutzerklärung vorhanden
- Nutzungsrechte für Texte, Fotos, Videos und Audio eingeholt (sofern erforderlich)
- Cookie-Hinweis implementiert
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