
12.08.2019 – zuletzt aktualisiert am: 07.01.2026
Rückgaberecht: Nützliches Wissen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Ob das Weihnachtsgeschenk doch nicht passt, die online bestellte Ware nicht den Vorstellungen entspricht oder der neue Schrank beim Aufbau einen Mangel hat – die Meisten haben schon einmal einen Artikel zurückgegeben oder sich über ihr Rückgaberecht informiert. Dabei glauben viele, es gäbe ein universelles gesetzliches Rückgaberecht für alle Käuferinnen und Käufer. Doch das ist ein Irrglaube: Im Einzelhandel gibt es keine gesetzliche Pflicht für Händler, mängelfreie Waren zurückzunehmen. Anders sieht es bei Online-Bestellungen aus, bei denen das gesetzliche Widerrufsrecht greift.
Dieser Beitrag erklärt die Unterschiede zwischen Widerrufsrecht, Umtauschrecht und Gewährleistung. Außerdem interessant: wie eine Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung der Verbraucherrechte helfen kann.
In diesem Beitrag:
- Überblick: Unterschied zwischen Widerrufs-, Rückgabe- und Umtauschrecht
- So unterscheiden sich Widerrufsrecht, Rückgaberecht und Umtauschrecht im Detail
- Faire Reklamationen dank Privatrechtsschutz
- Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
- Gewährleistung: Umtausch oder Geld zurück?
- Gewährleistung und Garantie: Wo liegt der Unterschied?
- Häufig gestellte Fragen zum Thema Rückgaberecht
Überblick: Unterschied zwischen Widerrufs-, Rückgabe- und Umtauschrecht
Widerrufsrecht
Ein gesetzlich garantiertes Recht, den Online-Kaufvertrag zu widerrufen. Stellt man nach dem Online-Kauf fest, dass die Ware nicht passt oder gefällt, kann sie einfach ohne Begründung innerhalb einer bestimmten Frist (meist 14 Tage) zurückgeschickt werden.
Rückgaberecht
Wird die Ware im Laden gekauft, kann man fragen, ob man sie zurückbringen kann. Dies ist eine freiwillige Leistung des Geschäfts, um Käuferinnen und Käufern entgegenzukommen.
Umtauschrecht
Wenn man ein gekauftes Kleidungsstück in einer anderen Größe oder Farbe haben möchte, kann man die Ware zurückbringen und direkt gegen ein anderes Produkt umtauschen. Auch dies ist in der Regel eine freiwillige Leistung des Händlers und keine gesetzliche Pflicht.
So unterscheiden sich Widerrufsrecht, Rückgaberecht und Umtauschrecht im Detail
Viele Käuferinnen und Käufer kennen die feinen Unterschiede nicht, dabei gibt es rechtlich klare Abgrenzungen zwischen Rückgaberecht, Widerrufsrecht und Umtauschrecht.
Im stationären Handel sind sowohl die Rückgabe als auch der Umtausch reine Kulanz von Verkäufern. Händler sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, mangelfreie Waren zurückzunehmen.
Trotzdem gewähren viele Händler ihrer Kundschaft aus Servicegründen ein 14-tägiges Rückgabe- oder Umtauschrecht. Diese freiwillige Leistung ist jedoch an Vertragsbedingungen geknüpft und nicht im Gesetzbuch verankert. Anders verhält es sich mit dem Widerrufsrecht, das bei sogenannten Fernabsatzverträgen gilt, insbesondere im Onlinehandel.

Rückgaberecht
Wird beim Verkauf ein Rückgaberecht eingeräumt, hat die Käuferin oder der Käufer das Recht, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Der Händler muss den Kaufpreis erstatten.
Wie lange gilt das Rückgaberecht?
Grundsätzlich gibt es im Einzelhandel kein gesetzliches Rückgaberecht. Wenn ein Händler eine Rückgabe ermöglicht, handelt es sich um eine freiwillige Kulanz des Unternehmens. Im Gegensatz dazu gilt für Fernabsatzverträge, wie zum Beispiel im Onlinehandel, das Widerrufsrecht. Wie lange eine Ware nach dem Kauf zurückgegeben werden kann, können Händler daher frei bestimmen. Im Laden können Artikel meist bis zu 14 Tage nach Erwerb zurückgegeben werden, im Onlinehandel gibt es zum Teil längere Rückgabefristen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vorab informieren, um die Rückgabe rechtzeitig zu veranlassen.
Rückgaberecht oft nur unter bestimmten Bedingungen
Wenn ein Händler ein Rückgaberecht anbietet, kann er dies an bestimmte Voraussetzungen knüpfen. Dazu gehört oft, dass die Rückgabe nur mit dem Kassenbon oder einem Kaufbeleg möglich ist. Ausnahmen können für reduzierte Waren, Sonderanfertigungen oder Artikel wie Unterwäsche aus hygienischen Gründen gelten. Auch der Originalzustand und die Originalverpackung der Ware können als Bedingung für die Rückgabe genannt werden.
Sonderregeln: Rückgaberecht im Onlinehandel
Anders als im stationären Einzelhandel können Kunden im Onlinehandel die Ware vor dem Kauf nicht begutachten. Aus diesem Grund gilt für Fernabsatzverträge grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht.
Viele Online-Versandhändler gewähren jedoch zusätzlich ein freiwilliges Rückgaberecht, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen des Widerrufsrechts hinausgeht. So wird die gesetzliche Rückgabezeit von 14 Tagen je nach Anbieter auch auf 30 Tage verlängert. Die Waren müssen für eine Rücksendung in der Regel in ihrem ursprünglichen Zustand und unbenutzt sein.
Wer zahlt den Rückversand?
Bei einem Widerruf sind die Rücksendekosten oft ein Streitpunkt. Ob die Versandkosten für die Rücksendung der Ware übernommen werden, ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Shops festgelegt. Hat ein Unternehmen seine Kundschaft nicht über die Kosten des Rückversands informiert, müssen die Kosten nicht von dieser getragen werden.
Allerdings gilt: Wenn die Widerrufsbelehrung korrekt war und nichts anderes vereinbart wurde, sind Käuferinnen und Käufer bei Warenrücksendungen grundsätzlich dazu verpflichtet, die Rücksendekosten zu übernehmen.
Privatverkauf & Rückgaberecht
Beim Privatverkauf, auch wenn er über Online-Plattformen erfolgt, gilt in der Regel: „gekauft wie gesehen“. Hier gibt es kein Umtauschrecht. Die Käuferinnen und Käufer können die Ware also nicht ohne Weiteres zurückgeben.
Ausnahmen gibt es jedoch: Wenn die verkaufende Person die Käuferin oder den Käufer arglistig über einen Mangel der Ware getäuscht hat, kann die Rückgabe auch bei einem privaten Kauf durchgesetzt werden.
Ein Beispiel für Rückgaberecht bei Privatkäufen: Angenommen, eine Person kauft privat einen gebrauchten Schrank über eine Online-Plattform. Die verkaufende Person versichert in der Anzeige, dass der Schrank in einwandfreiem Zustand sei. Zu Hause stellt sich jedoch heraus, dass die Rückwand durchgängig feucht ist und modrig riecht – ein Mangel, der vor dem Kauf nicht sichtbar war und wissentlich verschwiegen wurde. Da hier eine arglistige Täuschung vorliegt, kann die Person vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rücknahme des Schranks verlangen.
Die Umsetzung der Verbraucherrechte bei einem privaten Verkauf ist jedoch oft schwierig. Private Verkäuferinnen und Verkäufer sind in der Regel nicht bereit, Ware zurückzunehmen, was schnell zu einem Rechtsstreit führen kann. Um die eigenen Reklamationsansprüche durchzusetzen, sind meist juristische Schritte notwendig. Eine Privatrechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen nützlich sein und finanzielle Risiken minimieren.
Faire Reklamationen dank Privatrechtsschutz
Ein Verkäufer möchte die Rückgabe nicht akzeptieren und weigert sich, den bezahlten Betrag zurückzuerstatten? Der DEURAG Privatrechtsschutz hilft Betroffenen, einen geeigneten Rechtsbeistand zu finden, und übernimmt im versicherten Leistungsfall Anwalts- und Gerichtskosten. So kommen Käuferinnen und Käufer finanziell abgesichert zu ihrem Recht!
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Für Käufe im Onlinehandel, per Telefon oder Bestellschein gilt das gesetzliche Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Dieses erlaubt Verbraucherinnen und Verbrauchern, einen Fernabsatzvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Das gilt auch für mängelfreie Waren.
Für den Widerruf muss die betroffene Person eine eindeutige Erklärung in Textform an den Händler schicken und die Ware zurücksenden. Die betroffene Person kann für den Widerruf der Ware ein bereitgestelltes Formular verwenden, ist aber nicht dazu verpflichtet. Es reicht eine eindeutige Erklärung in Textform, in der der Widerruf erklärt wird. Dies kann auch per E-Mail oder Brief erfolgen.
Onlinehändler sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kundschaft über das gesetzliche Widerrufsrecht und die dazugehörige Widerrufsbelehrung zu informieren.
Umtauschrecht
Wenn Händler den Umtausch von Waren anbieten, können Kundinnen und Kunden die Ware zurückgeben, erhalten aber nicht den Kaufpreis erstattet. Stattdessen können sie sich eine neue Ware aussuchen oder einen Gutschein ausstellen lassen.
Umtauschrecht im Einzelhandel
Im Einzelhandel gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht. Mit dem Kaufvertrag wird eine verbindliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käuferin bzw. Käufer geschlossen: Der Händler hat die Ware zu übergeben, die kaufende Person hat den Kaufpreis zu zahlen (§ 433 BGB).
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht vorgesehen, sofern die Ware mängelfrei ist. Gewähren Händler ihren Kundinnen und Kunden dennoch die Möglichkeit des Umtauschs, ist dies eine freiwillige Leistung aus Kulanz oder eine zusätzliche, vertraglich vereinbarte Leistung.
Umtausch im Onlinehandel
Obwohl es im E-Commerce kein gesetzliches Umtauschrecht gibt, bieten viele Online-Versandhändler ihrer Kundschaft die Möglichkeit, die Ware umzutauschen. Dies ist eine freiwillige Leistung, die über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht hinausgeht. Die Bedingungen für den Umtausch – wie Fristen, Rücksendung und der Zustand der Waren – werden vom jeweiligen Händler festgelegt.
Umtausch bei Privatkäufen
Bei einem Privatverkauf besteht in der Regel kein Umtauschrecht. Der Kaufvertrag ist verbindlich und die Verkäuferin oder der Verkäufer ist nicht zur Rücknahme der Ware verpflichtet. Eine Ausnahme besteht hier auch nur, wenn die verkaufende Person einen Mangel der Ware arglistig verschwiegen hat. In einem solchen Fall kann die Käuferin oder der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rücknahme der Waren verlangen.
Gewährleistung: Umtausch oder Geld zurück?
Weist eine Ware einen Mangel auf, haben Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzliche Gewährleistungsrechte (§ 437 BGB). Hierbei handelt es sich jedoch nicht direkt um ein Umtauschrecht oder die Rückgabe mit Geld-zurück-Garantie.
Verkäufer sind zunächst zur sogenannten Nacherfüllung verpflichtet. Das bedeutet, Händler müssen entweder eine mangelfreie Ware liefern oder die ursprüngliche Ware reparieren. Erst wenn beides nicht möglich ist oder fehlschlägt, können Verbraucherinnen und Verbraucher vom Kaufvertrag zurücktreten und eine Erstattung des Kaufpreises fordern.
Bei einer Reparatur hat das Unternehmen in der Regel das Recht auf zwei Versuche, um den Mangel zu beseitigen (§ 440 BGB). Wenn das reparierte Produkt dennoch Mängel aufweist, kann die Kundschaft vom Vertrag zurücktreten und eine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.
Gewährleistung: Wie lange besteht das Recht?
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt zwei Jahre ab dem Kaufdatum (§ 438 BGB). Sie greift, wenn die Ware bereits bei der Übergabe einen Mangel hatte. Sollte der Verkäufer den Mangel arglistig verschweigen, verlängert sich diese Frist auf drei Jahre. Bei gebrauchten Waren kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden, wenn dies im Kaufvertrag vereinbart wurde.
Gewährleistung bei handwerklichen Dienstleistungen
Für Handwerkermängel gelten andere Gewährleistungsrechte als für den Kauf von Waren. Die Dauer der Gewährleistung ist hier von der Art der Tätigkeit abhängig.
Beispiel 1: Ein neues Badezimmer wird durch einen Handwerksbetrieb in einem privaten Wohnhaus eingebaut. Nach vier Jahren platzen Fliesen von der Wand, und es stellt sich heraus, dass der Handwerker den Untergrund nicht richtig vorbereitet hat. Da es sich hierbei um einen Mangel handelt, der die Arbeiten am Gebäude betrifft, greift die fünfjährige Gewährleistungsfrist gemäß § 634a BGB. Die auftraggebende Person kann den Handwerksbetrieb auch nach dieser Zeit noch zur Nachbesserung auffordern.
Beispiel 2: Eine Person beauftragt einen Maler, um die Wohnung neu zu streichen. Er verwendet jedoch die falsche Farbe, und die Wände weisen nach kurzer Zeit Flecken und Blasen auf. In diesem Fall kann die auftraggebende Person die Mängel reklamieren und den Handwerksbetrieb zur Nachbesserung auffordern. Für die Arbeiten des Malers beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel zwei Jahre.
Gewährleistung und Garantie: Wo liegt der Unterschied?
Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden oft im Zusammenhang mit dem Rückgaberecht verwechselt, dabei unterscheiden sie sich grundlegend.
- Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorgabe und wird dem Verbraucher kraft Gesetzes gewährt. Sie tritt in Kraft, wenn die Ware bereits zum Zeitpunkt des Kaufs einen Mangel aufweist. Dabei wird zwischen Sach- und Rechtsmängeln unterschieden. Die Gewährleistung greift nicht, wenn ein Schaden durch Eigenverschulden des Käufers entstanden ist.
- Im Gegensatz dazu ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Unternehmers oder des Herstellers. Die Bedingungen und die Laufzeit können individuell festgelegt werden. Sie kann sogar Schäden abdecken, die durch Selbstverschulden entstanden sind. Die genauen Bestimmungen sind in den Garantieerklärungen festgehalten.
Rechtliche Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher: Wirksamer Schutz bei vertraglichen Streitigkeiten
Auseinandersetzungen mit Händlern oder privat-verkaufenden Personen sind oft langwierig und kostspielig. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Recht ohne finanzielles Risiko durchsetzen können, ist eine zuverlässige Absicherung entscheidend. Der DEURAG Privatrechtsschutz unterstützt bei Streitigkeiten aus dem Vertrags- und Sachenrecht.
Zum DEURAG Privatrechtsschutz
Extra: DEURAG Versicherte haben die Möglichkeit, private Verbraucherverträge vor Vertragsunterzeichnung juristisch prüfen zu lassen oder auf Musterverträge zurückzugreifen – mit unserer praktischen Serviceleistung, dem VertragsCheck.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Rückgaberecht
Gibt es ein gesetzliches Rückgaberecht für reduzierte Ware?
Nein, für reduzierte Waren besteht kein gesetzliches Rückgaberecht. Ein Händler kann festlegen, dass reduzierte Artikel vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen sind. Dies muss aber klar im Laden oder auf dem Preisschild kommuniziert werden.
Gilt das Rückgaberecht auch für Digitalinhalte?
Für Digitalinhalte wie E-Books, Musik-Downloads oder Software gilt in der Regel kein Widerrufs- oder Rückgaberecht, sobald der Download oder Stream gestartet wurde.
Gibt es ein gesetzliches Rückgaberecht für Käufe in einem anderen EU-Land?
Innerhalb der EU-Länder gibt es gesetzliche Regelungen, die Verbraucherrechte schützen. Im Onlinehandel haben Käuferinnen und Käufer in der gesamten EU ein gesetzliches Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen. Für das Rückgaberecht im Einzelhandel gelten weiterhin die jeweiligen nationalen Gesetze.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag ausschließlich der allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Die hier geteilten Inhalte können eine individuelle und verbindliche rechtliche Prüfung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle nicht ersetzen.
Rechtsschutz-Tipp für den privaten Lebensbereich

Privatrechtsschutz
Mit einem Privatrechtsschutz der DEURAG sind Sie immer auf der sicheren Seite, denn im Streitfall haben Sie einen kompetenten und zuverlässigen Rechtsschutzpartner an Ihrer Seite.

Telefonische Rechtsberatung
Im besten Fall lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Lassen Sie sich direkt von einem unabhängigen Anwalt am Telefon beraten. Kompetent, schnell, kostenlos und ohne Mehrbeitrag.
Außerdem interessant
Weiterführende Quellen:
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag ausschließlich der allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Die hier geteilten Inhalte können eine individuelle und verbindliche rechtliche Prüfung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle nicht ersetzen.
Der eingestellte Blogbeitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.
Rechtsschutz online abschließen
Sichern Sie sich gegen rechtliche Streitigkeiten ab mit dem zuverlässigen DEURAG Rechtsschutz! Ihre Optionen:
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
- Rechtsschutz für Mieter
- Rechtschutz für Vermieter

