07.12.2020 – zuletzt aktualisiert am: 06.01.2026

Schneekettenpflicht: Das sagt das Gesetz bei Eis und Schnee

Der erste Schnee fällt, die Vorfreude auf den Winterurlaub in den Bergen steigt. Doch mit der malerischen Winterlandschaft kommen auch besondere Herausforderungen auf Autofahrende zu. Wer in schneereiche Gebiete fährt, sollte sie unbedingt dabei haben, denn sie verleihen auf schneebedeckten Straßen den entscheidenden Grip: Schneeketten. Aber wann sind sie wirklich Pflicht? Wie werden Schneeketten korrekt montiert? Was ist beim Fahren zu beachten und welche Regeln gelten im europäischen Ausland? Dieser Beitrag klärt die wichtigsten Fragen.

Was sagt das Gesetz? Die Rechtslage in Deutschland

In Deutschland gibt es keine allgemeine, datum- oder wetterabhängige Schneekettenpflicht. Stattdessen wird sie situativ durch das Verkehrszeichen 268 angeordnet.

  • Das entscheidende Schild: Die Schneekettenpflicht beginnt mit dem Verkehrszeichen 268, einem runden, blauen Schild, das ein weißes Reifen-Symbol mit Schneekette zeigt. Ab diesem Schild dürfen Fahrende nur mit angelegten Schneeketten weiterfahren.
  • Für welche Fahrzeuge gilt die Pflicht? Sie gilt für alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge. Motorräder sind in der Regel ausgenommen.
  • Wo müssen die Ketten montiert werden? Die Schneeketten müssen auf den Rädern der Antriebsachse montiert werden. Für Allradfahrzeuge (4x4) gilt, dass die Herstellerangaben in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu beachten sind. Oftmals wird die Montage auf den Vorderrädern empfohlen, es kann aber auch abweichende Vorgaben geben.
  • Ende der Pflicht: Mit dem Verkehrszeichen 268-10, welches das durchgestrichene Schneekettensymbol zeigt, endet die Pflicht. Spätestens hier müssen die Ketten wieder demontiert werden, um Schäden an der Fahrbahn zu vermeiden.

 

Beispielfall aus der Praxis: Ein teurer Rutscher

Stellen Sie sich vor, Sie sind auf dem Weg in ein Skigebiet und ignorieren das Schneekettenschild, weil Sie glauben, Ihre neuen Winterreifen und das Allradsystem Ihres Wagens seien ausreichend. In einer Kurve verliert Ihr Fahrzeug die Haftung und rutscht in ein entgegenkommendes Auto. Neben dem Blechschaden entsteht schnell ein rechtlicher Streit: Der Unfallgegner wirft Ihnen grobe Fahrlässigkeit vor, da Sie die Beschilderung missachtet haben. Ihre Versicherung könnte in einem solchen Fall die Leistungen kürzen.

Genau in solchen Momenten ist guter Rat entscheidend. Der DEURAG Verkehrs-Rechtsschutz unterstützt Versicherte dabei, einen kompetenten Rechtsbeistand zu finden und übernimmt im versicherten Leistungsfall auch die Kosten eines möglichen Gerichtsprozesses.

Welche Schneeketten-Arten gibt es?

Bei vollwertigen Schneeketten wird zwischen Antriebs- und Spurketten unterschieden. Antriebsketten werden auf die Räder der Antriebsachse montiert und verhindern mit ihren querliegenden Kettenstücken das Durchdrehen der Reifen. Spurketten kommen auf die Lenkachse und stabilisieren das Fahrzeug gegen seitliches Wegrutschen. Gängige Systeme sind Seil-, Bügel- oder Ringketten.

Wichtiger Hinweis: Sogenannte Anfahrhilfen aus Kunststoff oder Textil sind kein Ersatz für echte Schneeketten und auf Strecken mit ausgewiesener Schneekettenpflicht nicht zulässig.

Wie werden Schneeketten richtig montiert?

Sobald das entsprechende Verkehrsschild die Pflicht anordnet, ist der nächstgelegene und sichere Platz für die Montage aufzusuchen. Oftmals sind dafür spezielle Montageplätze ausgewiesen.

  • Die Antriebsachse ist entscheidend: Bei Fahrzeugen mit Frontantrieb gehören die Ketten auf die Vorderräder, bei Heckantrieb auf die Hinterräder.
  • Bei Allrad-Fahrzeugen: Hier müssen mindestens zwei Räder einer Antriebsachse mit Schneeketten versehen werden. Ein Blick in die Betriebsanleitung des Fahrzeugs ist dabei unerlässlich, denn dort findet sich eine klare Empfehlung des Herstellers.
     

Ein guter Tipp: Es empfiehlt sich, die Montage einmal zu Hause in der trockenen Garage zu üben. Im Schneesturm, bei Minusgraden und mit klammen Fingern ist es ungleich schwerer.

Was ist beim Fahren mit Schneeketten zu beachten?

Moderne Fahrzeuge verfügen über Assistenzsysteme wie ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) oder ASR (Antriebsschlupfregelung). Diese Systeme sollen das Durchdrehen der Räder verhindern. Damit die Schneeketten jedoch ihre volle Wirkung entfalten und sich in den Schnee "eingraben" können, ist ein gewisser Schlupf notwendig. Es kann daher erforderlich sein, diese Systeme vorübergehend zu deaktivieren.

Die absolut wichtigste Regel betrifft das Tempo. Hier gibt es keine Diskussion: 

Mit Schneeketten darf man unter keinen Umständen schneller als 50 km/h fahren. 

Das gilt auch dann, wenn die Straße frei und das Wetter gut ist. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 3 Abs. 4 StVO eindeutig vor.

 

Welche Regelungen gelten in Deutschlands Nachbarländern?

Wer mit dem Auto in die Skigebiete der Nachbarländer aufbricht, sollte sich unbedingt vorab über die dort geltenden Vorschriften informieren. Die Regelungen sind oft strenger und die Bußgelder deutlich höher als in Deutschland. Hier eine aktuelle Übersicht für die wichtigsten Reiseländer (Stand: Winter 2025/2026).

  • Winterausrüstungspflicht in Bergregionen: In vielen Bergregionen (u. a. Alpen, Pyrenäen, Vogesen) gilt vom 1. November bis 31. März eine generelle Pflicht zur Winterausrüstung.
  • Die Regelung im Detail: Es müssen entweder an allen vier Rädern Winterreifen aufgezogen sein oder Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder im Fahrzeug mitgeführt werden.
  • Situative Schneekettenpflicht: Unabhängig davon kann auf bestimmten Strecken durch das bekannte blaue Schild das sofortige Anlegen von Schneeketten vorgeschrieben werden.
  • Geschwindigkeit: Mit montierten Ketten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
  • Regionale Zeiträume: In Italien gibt es keine landesweite, sondern regionale Vorschriften, meist im Zeitraum vom 15. November bis 15. April.
  • Mitführ- oder Winterreifenpflicht: In vielen Gebieten wie dem Aostatal (bereits ab 15. Oktober) und Südtirol besteht in diesem Zeitraum die Pflicht, entweder mit Winterreifen zu fahren oder Schneeketten an Bord zu haben – oft unabhängig von der Wetterlage.
  • Zusätzliche Schilder: Auch hier kann das blaue Gebotsschild die sofortige Montage von Schneeketten anordnen.
  • Witterungsunabhängige Pflicht: Auf der gesamten italienischen Brenner-Autobahn (A22) gilt vom 15. November bis 15. April eine Winterausrüstungspflicht, auch bei völlig trockener Fahrbahn.
  • Mitführen oder Montieren: Es müssen entweder Winterreifen montiert sein oder Schneeketten mitgeführt werden, um bei Bedarf gerüstet zu sein. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder.
  • Situative Winterreifenpflicht: Vom 1. November bis 15. April müssen Pkw bei winterlichen Bedingungen (Schnee, Eis, Matsch) mit Winterreifen ausgestattet sein.
  • Zusätzliche Schneekettenpflicht: Das blaue Schneeketten-Schild kann auch für Fahrzeuge mit Winterreifen die Montage von Ketten vorschreiben.
  • Gültige Normen: Die verwendeten Schneeketten müssen der ÖNORM V5117 entsprechen oder eine EU-Genehmigung besitzen.
  • Lkw über 3,5 t: Lastkraftwagen über 3,5 t müssen im genannten Zeitraum Schneeketten mitführen.
  • Keine generelle Pflicht: In der Schweiz gibt es keine allgemeine Winterreifen- oder Schneekettenpflicht. Das Fahrzeug muss jedoch jederzeit beherrscht werden können.
  • Beschilderung ist Gesetz: Wo das Schild „Schneeketten obligatorisch“ steht, müssen Ketten montiert werden.
  • Ausnahme für Allrad: Ein Zusatzschild mit der Aufschrift „4x4 ausgenommen“ befreit Allradfahrzeuge von dieser Pflicht. Fehlt der Zusatz, besteht die Kettenpflicht auch für sie.

Regelungen und Bußgelder im Ausland

Wer ins Ausland fährt, sollte sich dringend über die dortigen Vorschriften informieren. Die Strafzettel im Ausland und damit einhergehende Bußgelder für das Missachten einer Schneekettenpflicht sind oft drastisch höher als in Deutschland.

Land

Bußgeld bei Missachtung

Besondere Hinweise

Deutschland

20 €

-

Österreich

bis zu 5.000 €

Hohe Strafen, wenn durch das Fehlen der Ketten eine Gefährdung entsteht.

Italien

87 bis 345 €

In bestimmten Regionen (z. B. Aostatal) besteht eine generelle Mitführpflicht von Schneeketten im Winter.

Frankreich

135 €

In Bergregionen gilt oft eine generelle Mitführpflicht im Winter.

Schweiz

ca. 105 €

Zusatzschild "4x4 ausgenommen" möglich.

 

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Wer die Schneekettenpflicht missachtet und in einen Unfall verwickelt wird, riskiert neben einem Bußgeld auch Leistungskürzungen durch die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit.

Kosten und versicherungsrechtliche Folgen bei Missachtung

Die Missachtung der Schneekettenpflicht kann bei einem Autounfall zu empfindlichen Konsequenzen führen. Zwar kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in der Regel für den Schaden des Opfers auf, sie kann den Fahrer oder die Fahrerin jedoch aufgrund grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen. Zudem ist eine Leistungskürzung durch die eigene Kaskoversicherung möglich. Ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die Verkehrsordnung wird zusätzlich fällig.

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Häufige Fragen und Antworten

Wann gilt in Deutschland eine Schneekettenpflicht? 

In Deutschland gilt eine Schneekettenpflicht nicht generell, sondern nur auf Streckenabschnitten, die mit dem runden, blauen Verkehrsschild 268 (weißes Schneekettensymbol) gekennzeichnet sind. Diese Pflicht gilt für alle Fahrzeuge, auch solche mit Allradantrieb.

Wie schnell darf man mit Schneeketten fahren?

Die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit montierten Schneeketten beträgt in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern 50 km/h.

Brauchen Autos mit Allradantrieb (4x4) Schneeketten? 

Ja, wenn eine Schneekettenpflicht durch das entsprechende Verkehrsschild angeordnet ist, müssen auch Fahrzeuge mit Allradantrieb Schneeketten anlegen.  Die Annahme, ein 4x4-Antrieb würde von der Pflicht befreien, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein Zusatzschild explizit Allrad-Fahrzeuge von der Pflicht ausnimmt, was beispielsweise in der Schweiz vorkommen kann.

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Weiterführende Quellen:

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag ausschließlich der allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Die hier geteilten Inhalte können eine individuelle und verbindliche rechtliche Prüfung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle nicht ersetzen.

Der eingestellte Blogbeitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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