27.02.2023

Schufa-Eintrag löschen: Das richtige Vorgehen zur Löschung

Ob beim Abschluss eines Handy- oder Mietvertrages: Mit der Schufa kommt früher oder später jeder in Kontakt. Wer negative Einträge gesammelt hat, kann den entsprechenden Vertrag unter Umständen gar nicht erst abschließen. Doch welche Daten sammelt die Schufa, wann werden diese als Schufa-Eintrag angelegt und wie kann man Schufa-Einträge löschen lassen?

Was ist die Schufa?

Bei der Schufa Holding AG handelt es sich um Deutschlands größte Kreditagentur. Die Schufa erfasst und speichert Daten zur Bonität (Kreditwürdigkeit) – und zwar von jeder in Deutschland gemeldeten Person. Die Daten der Schufa werden im Rahmen einer Bonitätsprüfung von zahlreichen Instituten abgerufen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Banken
  • Versicherungen
  • Telekommunikationsanbieter

 

Auch für den Abschluss eines Mietvertrages sind die Schufa-Daten relevant. Viele Vermietende fordern von potentiellen Mietparteien die Vorlage einer entsprechenden Schufa-Auskunft.

Was ist ein Schufa-Eintrag?

Als Schufa-Eintrag wird jede Eintragung zum Zahlungsverhalten einer Person bezeichnet. Dieser kann positiv, neutral oder negativ sein. So wirkt sich beispielsweise der Vermerk über eine vollständige Kreditrückzahlung positiv auf die Bonität aus.

Wann erhalten Personen einen negativen Schufa-Eintrag?

Nach § 31 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz kommt es zu einem negativen Schufa-Eintrag bei:

  • einmaligen Verträgen, wenn nach zwei Mahnungen und dem Hinweis auf einen Schufa-Eintrag keine Zahlung erfolgt
  • Dauerschuldverhältnissen, sofern der Vertragspartner unter Verweis auf einen möglichen Schufa-Eintrag zur Zahlung auffordert und dennoch keine Zahlung erfolgt
  • gerichtlichen Titeln wie Vollstreckungsbescheiden und Urteilen

Auch der Missbrauch von Kreditkarten, die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung sowie ein bestehender Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung können einen negativen Schufa-Eintrag zur Folge haben.

Lese-Tipp: Was können Freiberufler bei Zahlungsverzug ihrer Kundschaft tun?

 

Diese Schufa Löschfristen gelten

Berechtigte Schufa-Einträge können in der Regel nicht vorzeitig gelöscht werden. Für einige Schufa-Einträge existieren jedoch Schufa Löschfristen, nach deren Ablauf entsprechende Einträge von der Schufa automatisch bereinigt werden. Dazu zählen unter anderem:

Eintrag

Schufa Löschfrist

Kreditanfragen

12 Monate nach der Anfrage

Informationen über Giro- und Kreditkartenkonten

Nach Auflösung des Kontos

Bürgschaften

Nach Tilgung der Hauptschuld

Daten aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte

3 Jahre, vorzeitig, sofern ein Nachweis der Tilgung erfolgt

Anfragen von Kreditkonditionen

12 Monate nach der Anfrage

Bezahlte Forderungen, die einen negativen Schufa-Eintrag zur Folge hatten, werden drei Jahre nach Zahlung gelöscht. Die Frist beginnt zum Ende des Jahres, in dem die Schulden beglichen wurden.

 

Sonderfall: Was gilt für Schufa-Einträge bei einer Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung?

Lange Zeit waren Daten über Privatinsolvenzen mit Restschuldbefreiung an die offizielle Schufa Löschfrist von 3 Jahren gebunden. Seit 2021 muss die Schufa den Eintrag „Restschuldbefreiung“ jedoch nach 6 Monaten löschen. Ein entsprechendes Urteil hat das Oberlandesgericht Schleswig gefällt (Az.: 17 U 15/21).

Aktuell: Am 28.03.2023 teilte die Schufa Holding AG mit, dass künftig die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt wird.

Schufa-Eintrag löschen lassen: Welche Einträge können gelöscht werden?

Unabhängig von den oben genannten Fristen können einige Schufa-Einträge unmittelbar von der Schufa gelöscht werden, wenn diese Gründe vorliegen:

Verwechselt die Schufa Namen und Anschrift einer Person und kommt es infolgedessen zu einer falschen Zuordnung eines Schufa-Eintrages, löscht die Schufa den entsprechenden Eintrag unmittelbar, nachdem sie von der betroffenen Person auf den Fehler hingewiesen wurde.

Schufa-Einträge müssen durch nachweisbare Tatsachen begründet sein. Liefern Institute – beispielsweise eine Bank – falsche Informationen oder gibt es keinerlei Grund für einen negativen Schufa-Eintrag, kann dieser von der Schufa wieder gelöscht werden.

Einträge über kleine Beträge bis zu 2.000 Euro können sofort gelöscht werden, sofern diese innerhalb von 6 Wochen nach Eintrag bezahlt wurden.

Wer die Schulden einer Vollstreckungsmaßnahme vollständig beglichen hat, kann die Schufa zur Löschung des zugehörigen Eintrags auffordern. Dafür ist jedoch die Einwilligung der Gläubigerin oder des Gläubigers notwendig.

Schufa-Daten löschen: So funktioniert es

Wer einen Schufa-Eintrag löschen lassen möchte, geht wie folgt vor:

1. Selbstauskunft anfordern

Zunächst sollte eine Selbstauskunft angefordert werden. Die Schufa ist gem. § 34 Bundesdatenschutzgesetz dazu verpflichtet, jeder Person einmal jährlich kostenfrei eine Übersicht über ihre Schufa-Einträge (genannt: Datenkopie) zu erstellen. Der entsprechende Antrag kann über die Webseite der Schufa gestellt werden.

2. Daten überprüfen

Anschließend ist die Selbstauskunft auf Falscheinträge und andere Fehler zu überprüfen. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf Namen, Anschrift und Daten gelegt werden.

3. Schufa-Eintrag löschen lassen

Enthält die Selbstauskunft Falscheinträge – beispielsweise über längst beglichene Forderungen – oder liegen sonstige Fehler vor, können Betroffene von der Schufa eine Korrektur, Löschung oder Sperrung verlangen. Dazu ist das Begehren schriftlich per Post an die Schufa zu übermitteln.

 

Schufa-Löschung verweigert – was nun?

Weigert sich die Schufa, den entsprechenden Eintrag zu korrigieren oder zu löschen, können Betroffene den Schufa-Ombudsmann kontaktieren. Kommt dieser zu dem Ergebnis, dass der Antrag berechtigt war, leitet er entsprechende Maßnahmen ein, die zur Löschung bzw. Korrektur führen. Führt auch dieses Vorgehen nicht zum gewünschten Erfolg, bleibt nur noch der Weg zu einer Rechtsvertretung. Der DEURAG Privatrechtsschutz stellt einen kompetenten Rechtsbeistand zur Seite.

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Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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