
03.08.2023
Solarpflicht: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Um diesem Ziel gerecht zu werden, haben einige Bundesländer eine Photovoltaik-Pflicht (auch als Solarpflicht bezeichnet) beschlossen. Wer davon betroffen ist, ab wann genau sie gilt und wie Unternehmen die Photovoltaikpflicht umsetzen können, erläutert dieser Artikel.
Was ist die Solarpflicht?
Eine bundesweit einheitliche Solarpflicht in Deutschland existiert noch nicht. Derzeit sind die Bestimmungen in jedem Bundesland individuell geregelt.
Betroffen sind insbesondere Industrie- und Gewerbeunternehmen, die neue Nicht-Wohngebäude und große Parkplätze errichten möchten. Doch auch Privatpersonen können unter die Solarpflicht fallen. Beispielsweise bei der Sanierung von Dächern oder Bestandsgebäuden.
Jetzt nachlesen inwiefern Vermietende und Mietparteien von der Energieeinsparverordnung betroffen sind.
Solarpflicht nach Bundesländern
Die Bundesländer gestalten die Photovoltaikpflicht unterschiedlich und setzen ihre eigenen Anforderungen an Unternehmen und Privatpersonen. So hat jedes Bundesland seine eigene Photovoltaik-Pflicht-Verordnung:
Bundesland | Solarpflicht bei | Gültig seit/ab |
Baden-Württemberg | Neubau von Nicht-Wohngebäuden Neubau von Wohngebäuden Dachsanierungen Parkplätzen ab 35 Stellplätzen | 1.1.2022 1.5.2022 1.1.2023 1.1.2022 |
Bayern | Neubau oder vollständiger Erneuerung der Dachhaut von Gewerbe- und Industriegebäuden Neubau oder vollständige Erweiterung der Dachhaut von sonstigen Nicht-Wohngebäuden Neubau von Wohngebäuden | 1.1.23
1.7.2023
Empfehlung zur PV-Errichtung |
Berlin | Alle nicht-öffentlichen Neubauten und wesentlichen Dachumbauten | 1.1.2023
|
Bremen | Alle Neubauten und Bestandsgebäude | In Planung |
Hamburg | Neubauten Dachsanierungen | 1.1.2023 1.1.2023 |
Hessen | Landeseigene Gebäude landeseigene Parkplätze ab 35 Stellplätzen nicht-landeseigene Parkplätze ab 50 Stellplätzen | In Planung |
Niedersachsen | Vorwiegend gewerblich genutzte Neubauten mit einer Dachfläche von mindestens 75 m² Neubauten von Wohngebäuden | 1.1.2023 1.1.2023 |
Nordrhein-Westfalen | Parkplätze ab 35 Stellplätzen (sofern diese nicht zu Wohngebäuden gehören) Neubauten von Wohn- und Gewerbegebäuden, umfassende Dachsanierungen sowie öffentliche Liegenschaften | 1.1.2022
in Planung |
Rheinland-Pfalz | Gewerbe-Neubauten und Parkplätze ab 50 Stellplätzen | 01.01.23 |
Sachsen | Gewerbliche und öffentliche Neubauten und Parkplätze | In Prüfung |
Schleswig-Holstein | Neubauten und Dachrenovierungen von Nicht-Wohngebäuden Parkplätze ab 100 Stellplätzen | 1.1.2023 1.1.2023 |
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Die Einspeisevergütung
Anders als die Solarpflicht ist die Einspeisevergütung aktuell bundeseinheitlich geregelt. Bei ihr handelt es sich um eine staatliche Vergütung, die Betreibende einer PV-Anlage für Solarstrom erhalten, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Die Photovoltaik-Einspeisevergütung liegt derzeit (Stand: Mai 2023) bei 8,6 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp bzw. 7,50 ct/kWh für Anlagen mit einer Leistung zwischen 10-40 kWp. Darüber hinaus gibt es einen leistungsabhängigen Zuschlag, sofern der Strom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist wird.
Mit der Neufassung des Erneuerbare Energie Gesetzes (kurz: EEG) entfällt für neue Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 25 kWp die Regel, dass lediglich 70 Prozent der maximalen Nennleistung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden dürfen.
Darüber hinaus werden nach dem EEG erstmals Solaranlagen gefördert, die nicht auf dem Hausdach, sondern an anderen Stellen (Garage, Garten) montiert wurden.
Und: Seit 2023 sind Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit. Diese Regel galt bis dato nur für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp.
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So können Unternehmen die Photovoltaik-Pflicht umsetzen
Wie bereits erwähnt, betrifft die Photovoltaikpflicht vor allem Unternehmen. Sie müssen zunächst prüfen, ob sie unter die o.g. Regelungen des jeweiligen Bundeslandes fallen. Anschließend ist zu erörtern, wer dabei:
- die PV-Anlage finanziert und
- die PV-Anlage betreibt und
- den erzeugten Strom verbraucht.
Denkbar ist beispielsweise, dass das Unternehmen den Solarstrom selbst verbraucht. Alternativ können Dachfläche oder PV-Anlage an einen Dritten verpachtet und der erzeugte Strom im Rahmen einer PV-Direktlieferung wieder an das Unternehmen geliefert werden. Auf diese Weise lassen sich Netzentgelte und die Stromsteuer sparen.
Pflichten beim Betrieb einer Photovoltaik-Anlage
Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt, muss einige Pflichten erfüllen. So ist die Inbetriebnahme einer PV-Anlage beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur einzutragen. Zur Direktlieferung des erzeugten Stroms ist eine Versorgererlaubnis vom Hauptzollamt erforderlich. Betreibende einer Photovoltaik-Anlage müssen an etwaige Drittverbraucher (z.B. Mietparteien) eine Rechnung nach den Vorgaben des EnWG und StromStG stellen.
Was tun bei Schäden an einer Photovoltaik-Anlage?
Eine PV-Anlage ist teuer. Entsprechend ärgerlich ist es, wenn Schäden auftreten. Im Fall der Fälle sollte umgehend die Versicherung informiert werden. Doch wie lässt sich eine Photovoltaik-Anlage versichern? In Frage kommen beispielsweise:
- eine Abdeckung über die Wohngebäudeversicherung
- eine Betreiberhaftpflichtversicherung
- eine Allgefahrenversicherung für Photovoltaik
- eine Montageversicherung
Wann ist welche Photovoltaikversicherung sinnvoll?
Beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist darauf zu achten, dass die gängigsten Risiken abgedeckt sind. Dazu zählen vor allem Schäden an PV-Modulen durch Sturm, Hagel Frost und Brand sowie Schäden durch Überspannung. Auch technische bedingte Schäden (z.B. durch einen Kurzschluss) sowie von Tieren verursachte Schäden sollten in der Police genannt sein.
Darüber hinaus ist es empfehlenswert, nicht nur den reinen Schaden, sondern auch Folgeschäden zu versichern. Diese können z.B. notwendige Aufräumarbeiten, die Entsorgung oder (bei Totalschaden) die Restschuld einer ggf. noch laufenden Finanzierung sein.
Für Firmen bietet der DEURAG Firmenrechtsschutz gewerblichen Kunden beispielsweise einen Versicherungsschutz bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro, wenn die rechtlichen Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installation und dem Betrieb der Photovoltaik-Anlage bis zu einer maximalen Leistung von 15 kWp stehen (ausgenommen Repowering- und Offshore-Anlagen). Die Anlage muss auf im Alleineigentum stehenden gewerblich genutzten Gebäude angebracht bzw. aufgestellt sein.
Hinweis: Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsantrag/Versicherungsschein und jeweils gültigen Versicherungsbedingungen ARB.
Weitere Photovoltaikversicherungs-Möglichkeiten
Über den Firmenrechtsschutz hinaus gibt es weitere Anwendungsfälle, in denen andere Versicherungen greifen:
Die Absicherung einer PV-Anlage über die Wohngebäudeversicherung ist in der Regel vergleichsweise kostengünstig – und in einigen Fällen sogar beitragsfrei. Gemeldet werden muss eine Solaranlage ohnehin, da sie den Immobilienwert erhöht und somit auch die Höhe der Versicherungssumme.
Eine Betreiberhaftpflichtversicherung greift, wenn Dritte durch die PV-Anlage geschädigt werden könnten, beispielsweise durch herabfallende Solarmodule. Entsprechend ist eine Haftpflicht stets sinnvoll.
Tipp: Es muss nicht zwingend eine Betreiberhaftpflicht sein. Einige private Haftpflichtversicherungen lassen sich um einen Haftpflichtschutz für PV-Anlagen erweitern.
Die Montageversicherung ist sinnvoll, sofern die Solaranlage in Eigenregie transportiert und montiert werden soll. Bei einer Anlieferung und Montage durch eine professionelle Firma kann von einer Montageversicherung jedoch abgesehen werden.
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