29.08.2022

Umzugs-Checkliste: Alles Wichtige im Blick behalten!

Kartons packen, Helfer organisieren: Bei einem Umzug gibt es viele Dinge zu bedenken. Doch ein Wohnungswechsel bedeutet nicht nur eine räumliche Veränderung. Auch diverse Fristen und Termine bei Ämtern, Versicherungen und Versorgungswerken sind zu beachten. Die DEURAG Umzugs-Checkliste hilft, die wichtigsten Angelegenheiten im Blick zu behalten. Ebenfalls interessant: Gibt es für einen Umzug einen Urlaubsanspruch und kann man einen Umzug von der Steuer absetzen?

Inhalt

Umzugs-Checkliste

Adressänderung, Ummelden und Co.: Den Überblick zu behalten ist in der aufregenden Zeit eines Umzugs oft gar nicht so einfach. Diese Checkliste hilft dabei, an alles Wichtige zu denken und in der richtigen Frist zu bearbeiten:

3 Monate vorher

  • Kündigung der alten Wohnung
  • Abmeldung bei Versorgungswerken (Strom, Gas, Wasser)
  • Bekanntgabe des Umzugs beim Telefon-/Internetanbieter
  • Arbeitgeber über Umzug und Adressänderung informieren, ggf. Urlaub beantragen
  • Ggf. Verträge / Mitgliedschaften z.B. Fitness-Studio kündigen

1 Monat vorher

  • Neue Versorgungswerke suchen (Strom, Gas, Wasser)
  • Umzugshelfer organisieren & Umzug planen
  • Mitteilung der Adressänderung an Banken, Versicherungen und weitere wichtige Stellen
  • Einzugsermächtigung der Mietzahlung ändern
  • Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post stellen
     

Zeitnah nach dem Umzug

  • Beim Einwohnermeldeamt ummelden
  • Ggf. Haustiere im alten Wohnort abmelden und im neuen anmelden
  • Auto ummelden und KFZ-Kennzeichen ggf. ändern lassen 
  • Abrechnung der Mietkaution der alten Wohnung
  • Ggf. Bewohnerausweis beantragen

Vor dem Umzug: Alte Wohnung und Verträge kündigen

Bevor der Umzug losgeht, muss die alte Wohnung gekündigt werden – unter Berücksichtigung der gesetzlichen oder im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfrist. Sie beträgt in der Regel 3 Monate und ist zum Ende des Monats zu erklären. Die schriftliche Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats bei der vermietenden Person eingegangen sein, damit der laufende Monat zur Frist hinzugezählt wird. Samstage gelten als Werktage.

Ein Beispiel: Wer zum 31. Juni kündigen möchte, muss das Kündigungsschreiben bis zum 3. April bei seiner vermietenden Person einreichen

Steht der genaue Umzugstermin fest, müssen sich Mietpersonen rechtzeitig bei ihren Versorgungswerken abmelden. Dazu zählen:

  • Strom
  • Gas
  • Wasser

 

Im Rahmen der Abmeldung sind die Zählerstände abzulesen und schriftlich oder per Foto mit dem Smartphone zu dokumentieren. Auf diese Weise lassen sich etwaige spätere Unstimmigkeiten bei der Endabrechnung vermeiden.

Auch Telefon- und Internetunternehmen sollten rechtzeitig über den Umzug informiert werden, damit keine Versorgungslücke oder parallel laufende Verträge entstehen.

Darüber hinaus ist verschiedenen Stellen die neue Anschrift mitzuteilen. Zu diesen gehören:

  • Banken
  • Versicherungen
  • der ARD ZDF Internetradio Beitragsservice
  • ggf. die Bundesagentur für Arbeit

 

Zu guter Letzt: Nachsendeauftrag stellen! Falls die Mitteilung der Adressänderungen bei einigen Behörden oder Versicherungen vergessen wurde, wird die Post dennoch an die neue Adresse geschickt.

Zieht ein Haustier mit um, muss eventuell auch das umgemeldet werden: Meldepflichtige Tiere, etwa Hunde oder exotische Tiere, müssen im alten Wohnort ab- und im neuen Wohnort angemeldet werden.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden bei einem Umzug

Das Unternehmen sollte möglichst früh über den bevorstehenden Umzug und die nachfolgende Adressänderung informiert werden. Zum einen können etwaige Ausfallzeiten des umziehenden Teammitglieds rechtzeitig eingeplant werden, zum anderen muss der Personalabteilung die neue Anschrift für eine korrekte Gehaltsabrechnung vorliegen.

Hat man für den Umzug einen Anspruch auf Sonderurlaub?

Arbeitnehmenden steht im Falle eines Umzugs unter Umständen Sonderurlaub zu. Eine entsprechende Regelung ist in zahlreichen Arbeits- und Tarifverträgen oder einer Betriebsvereinbarung zu finden. Das gilt vor allem dann, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen – beispielsweise aufgrund einer Versetzung – erfolgt.

Ist der Umzug rein privater Natur und beinhalten Arbeits- bzw. Tarifvertrag keine Sonderurlaubs-Regelung, sind Arbeitnehmende auf die Kulanz ihrer Führungskraft angewiesen. Ein Anspruch auf Sonderurlaub bei einem privaten Umzug besteht nur dann, wenn es im Betrieb üblich ist, dass Teammitglieder bei einem Umzug bezahlt freigestellt werden. Andernfalls muss Erholungsurlaub genommen werden, um den Umzug durchzuführen. 

Unser Tipp: Eine Berufsrechtsschutzversicherung unterstützt Arbeitnehmende bei rechtlichen Konflikten im Berufsleben.

Ummelden nach Umzug: Wann und wo?

Wichtig ist das Ummelden nach Umzug beim Einwohnermeldeamt. Dies ist unter Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung binnen 14 Tage nach dem Umzug vorzunehmen (§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz). Welche Dokumente man dafür noch benötigt und welche Strafe droht, wenn man das Ummelden vergisst, erläutert dieser Beitrag zum Ummelden nach einem Umzug.

Übrigens: Kommt es beim Ummelden zu Streitigkeiten, unterstützt eine kompetente Privatrechtsschutzversicherung bei der Suche nach einem juristischem Beistand. Im Falle von Streitigkeiten mit der Vermietung oder benachbarten Mietparteien hilft der DEURAG Wohnrechtsschutz – beispielsweise bei einer ungerechtfertigten Mieterhöhung oder Eigenbedarfskündigung oder bei nachbarrechtlichen Konflikten.

Gut zu wissen: Umzug steuerlich absetzen - So geht's

Umzugskosten können teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Beruflich begründet sind Umzüge beispielsweise dann, wenn das arbeitgebende Unternehmen seinen Standort verlegt, der Umzug wegen eines Jobwechsels erfolgt oder durch den Umzug der Arbeitsweg erheblich verkürzt wird.

Alternativ ist es möglich, die Umzugskosten über die sogenannte Umzugskostenpauschale steuerlich abzusetzen. Diese liegt derzeit bei 1.476 Euro (Verheiratete und Lebenspartner) bzw. 886 Euro (Singles).

Auch Kosten für einen rein privaten Umzug können teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Aufwendungen für ein Umzugsunternehmen und haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Handwerkerkosten), die im Zusammenhang mit dem Wohnungswechsel stehen. Absetzbar sind bis zu 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 Euro.

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Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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