01.06.2023

Ärger mit dem Stromanbieter?

Die jährliche Stromrechnung vermittelt eine Übersicht über den Jahresverbrauch, den Arbeits- und Grundpreis, den Abrechnungszeitraum und natürlich auch Angaben zur monatlichen Abschlagszahlung. So weit, so gut – doch was, wenn Kunden einen extrem gestiegenen Stromverbrauch feststellen, der sich weder auf ein geändertes Verhalten noch auf andere stromverbrauchende Gerätschaften zurückführen lässt?

Und: Ist es möglich sich gegen ungerechtfertigte Forderungen des Stromanbieters zur Wehr zu setzen, wenn der Versuch einer gütlichen Einigung mit dem Stromanbieter scheitert?

Ja, Betroffene können zum einen ein Schlichtungsverfahren anstreben, zum Beispiel über die  neutrale Schlichtungsstelle Energie e.V.. Führt dies nicht zum Erfolg, kann eine gerichtliche Klärung angestrebt werden. Eine zuverlässige Privatrechtsschutzversicherung unterstützt mit dem Leistungsbaustein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht dabei, ungerechtfertigte Forderungen des Stromanbieters abzuwehren.

Die DEURAG Privatrechtsschutzversicherung bietet Kostenschutz für rechtliche Streitigkeiten rund um das Privatleben und übernimmt in versicherten Fällen Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten der Mediation sowie der telefonischen Rechtsberatung.

Unser Tipp: Die beliebte Rechtsschutzkombination aus den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr bietet Privatkunden eine optimale Absicherung.

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