13.03.2023

Carsharing-Unfall oder Schäden: Wer haftet?

Wer zahlt, wenn man in einem Carsharing-Fahrzeug unterwegs ist und es kracht? Denn Schäden bei einem Carsharing-Unfall sind nicht zwingend von der Carsharing-Versicherung des anbietenden Unternehmens abgedeckt. Doch wann genau springt sie ein – und wann nicht? Wie sieht es mit dem Carsharing Selbstbehalt aus und was gilt bei einem Carsharing-Unfall unter Alkoholeinfluss?

Wer haftet bei einem Carsharing-Unfall?

Bei einem Unfall mit einem Carsharing-Auto gelten die gleichen Haftungsvorschriften wie sonst auch. Das bedeutet: Bei einem unverschuldeten Unfall haftet die Versicherung der anderen Partei. Etwaige Schadensersatzansprüche stehen dem Carsharing-Unternehmen zu, sofern sie nicht die Gesundheit der Person betreffen, die in diesem Moment das Auto gefahren hat.

Wer jedoch schuldhaft einen Carsharing-Unfall oder Schäden am Fahrzeug verursacht, kann zur Kasse gebeten werden. Dies gilt beispielsweise für kleinere Unfälle beim Einparken oder Schäden in der Waschanlage. Zwar verfügen Fahrzeuge gewerblicher Carsharing-Unternehmen über eine Versicherung (Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung), allerdings verlangen viele der Unternehmen von ihrer Kundschaft im Schadensfall eine Selbstbeteiligung. Bei einem Carsharing ohne Selbstbeteiligung kann die unfallverursachende Person also mitunter zur Übernahme des gesamten Schadens verpflichtet werden.

Lesenswert: Welche Regelungen gelten bei einem Unfall mit Mietwagen?

Entwickelt sich aus dem Carsharing-Unfall ein Rechtsstreit, greift der DEURAG Verkehrsrechtsschutz, der auch bei Fremdfahrzeugen besteht. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Betroffene dabei, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.

Carsharing Selbstbehalt und Versicherung: Die Selbstbeteiligungen der unterschiedlichen Carsharing-Anbieter

  • Share Now Unfall-Selbstbeteiligung: immer 750 Euro, bei Plus-Schutz 250 Euro
  • MILES Unfall-Selbstbeteiligung: 1.000 Euro, für Fahranfänger: 2.500 Euro
  • SIXT share: 950 Euro, kann auf 450 reduziert werden


Der Versicherungsschutz ist bei diesen Anbietern automatisch im Mietpreis enthalten.
 

Carsharing Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Eine Ausnahme besteht bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Wer beispielsweise unter Alkoholeinfluss in einem Carsharing-Fahrzeug unterwegs ist, verstößt gegen die Nutzungsbedingungen und riskiert ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Die Folge: Der Schutz der Carsharing Versicherung erlischt – etwaige Schäden müssen von der fahrenden Person komplett übernommen werden.

Auch bei grober Fahrlässigkeit wird die Carsharing-Kundschaft zur Kasse gebeten. Wer beispielsweise während der Fahrt am Handy tippt oder eine rote Ampel übersieht und infolgedessen einen Unfall verursacht, muss den entstandenen Schaden aus eigener Tasche begleichen.
 

Hat ein Carsharing-Unfall Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse?

Wer sein eigenes Kfz abmeldet, um Carsharing zu nutzen, behält seine Schadenfreiheitsklasse üblicherweise 7 Jahre. Danach verfällt der Schadenfreiheitsrabatt – bei einer Neuanmeldung erfolgt eine Einstufung ohne Schadenfreiheitsklasse.

Wie verhält man sich bei einem Carsharing-Unfall?

Bei einem Carsharing-Unfall gelten zunächst die gleichen Unfall-Verhaltensregeln wie bei jedem anderen Unfall im Straßenverkehr.

  • Unfallstelle absichern
  • Notruf absetzen. Unfallsituation, Anzahl und Zustand verletzter Personen möglichst exakt schildern
  • Erste Hilfe leisten
  • Austausch der Kontakt- und Versicherungsdaten mit anderen Beteiligten
  • Anfertigen eines Unfallprotokolls und/oder einer Unfallskizze

Wichtig: Bei einem Carsharing-Unfall sollte grundsätzlich die Polizei verständigt werden, denn viele Carsharing-Unternehmen verlangen einen Unfallbericht.

Carsharing: Schaden nicht verursacht – was nun?

Das Carsharing unterscheidet sich in der Praxis erheblich von einer klassischen Autovermietung. Während das Fahrzeug vor Übergabe von der Vermietung auf Schäden überprüft wird, entfällt diese bei Carsharing. Deshalb verpflichten viele Unternehmen ihre Kundschaft in den Nutzungsbedingungen dazu, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Mängel und Schäden zu untersuchen. Ein entdeckter Schaden ist anschließend unverzüglich zu melden. Dieser wird vom Carsharing-Unternehmen selbst reguliert – in der Regel mithilfe einer Inregressnahme des Vorkunden.

Doch was ist, wenn beim Carsharing ein Schaden nicht verursacht, aber auch nicht entdeckt wurde? Auch hier lohnt sich ein Blick in die Nutzungsbedingungen. Klauseln wie „Gibt der Nutzer keine Neuschäden ein, gilt das Fahrzeug als optisch und technisch einwandfrei“, bedeuten, dass Nutzende auch für Schäden haften, die sie nicht selbst verursacht haben.

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Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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