22.10.2018

Falschparken – Womit müssen Sie rechnen?

Es ist zum Verzweifeln: Sie wollen nur ganz schnell etwas einkaufen und es gibt weit und breit keine Möglichkeit, den PKW abzustellen. Bevor Sie noch weiter lange suchen, entscheiden Sie sich, Ihren Wagen ordnungswidrig abzustellen. Doch mit welchen Strafen müssen Sie fürs Falschparken eigentlich rechnen und kann es in der Konsequenz sogar zu einem Fahrverbot kommen? Müssen Sie jeden Bußgeldbescheid hinnehmen oder können Sie Einspruch einlegen? Und was passiert eigentlich, wenn es durch Ihr falsch geparktes Auto zu einem Unfall kommt?

Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit

So nervig die Parkplatzsuche auch manchmal ist, Sie sollten immer daran denken: Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit und kann teuer werden. Dabei ist die Höhe des Bußgelds davon abhängig, wo Sie Ihr Fahrzeug unberechtigterweise abstellen. In Zonen, in denen nicht viel Verkehr herrscht, wird Falschparken mit 10 Euro relativ milde bestraft. Rücksichtsloses Parken auf dem Gehweg oder auf dem Radweg kostet beispielsweise 55 Euro. Als schwerwiegender Verstoß wird Falschparken geahndet, wenn Sie sich in eine Feuerwehrzufahrt stellen oder so parken, dass Sie Rettungskräfte behindern. Hier fallen Bußgelder von bis zu 100 Euro an und außerdem gibt es für dieses Falschparken einen Punkt in Flensburg.

Wie tief Sie für das Verkehrsdelikt Falschparken in die Tasche greifen müssen, sehen Sie im Einzelnen unter folgendem Link.

Ein Fahrverbot, welches in der Regel für eine Dauer von einem bis drei Monaten verhängt wird, kann für Falschparker nur im Extremfall ausgesprochen werden. Ähnlich verhält es sich mit der Entziehung der Fahrerlaubnis, woraufhin die Fahrerlaubnis neu erteilt oder sogar der Führerschein neu gemacht werden muss, nachdem eine gewisse festgesetzte Sperrfrist für die Neuerteilung abgelaufen ist. Wenn sich bei Ihnen die Strafzettel stapeln, weil Sie kontinuierlich falsch parken, kann die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung äußern und Sie zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung – dem sogenannten Idiotentest – schicken. Fallen Sie hier durch, droht der Entzug des Führerscheins.

Falschparken – Verjährung möglich?

Sie haben einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen und warten auf den Strafzettel. Sollte dieser innerhalb von drei Monaten nicht eintreffen, können Sie wahrscheinlich aufatmen – er ist verjährt und Sie müssen nicht bezahlen. Das besagt das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in § 26, Abs. 3, nachzulesen unter: www.gesetze-im-internet.de. Allerdings verfügt die Bußgeldstelle über Maßnahmen, die Verjährungsfrist unter gewissen Umständen zu unterbrechen – ganz sicher sein können Sie also nicht.

Mit dem Verkehrs-Rechtsschutz sicher unterwegs

Wer mobil ist, kann schnell – selbst verschuldet oder völlig schuldlos – in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden. Gut, wenn Sie dann auf die unkomplizierte, schnelle Hilfe von Rechtsexperten zählen können. 

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Einspruch einlegen

Auch dem Ordnungsamt passieren Fehler. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht des Falschparkens beschuldigt werden, können Sie innerhalb von zwei Wochen, nach Zustellung des Bußgeldbescheids, schriftlich Einspruch erheben.

Entscheidet die Bußgeldstelle, dass Ihr Einspruch berechtigt ist, wird der Bescheid zurückgenommen. Andernfalls gehen Ihre Unterlagen zur Staatsanwaltschaft und eventuell sogar bis zum Amtsgericht. Bedenken Sie daher, dass hohe Kosten auf Sie zukommen können, sollte Ihr Widerspruch nicht greifen. Sind Sie unsicher, holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Verkehrsrecht, dieser kann Ihnen bereits in einem Beratungsgespräch sagen, ob Ihr Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Das Gute: Die Beweispflicht für einen Verstoß in Bezug auf Falschparken liegt bei der Behörde.

Falschparken auf Privatparkplatz

Besonders ärgerlich ist es, wenn rücksichtslose Verkehrsteilnehmer so parken, dass Sie Ihren eigenen PKW nicht bewegen können. Steht der Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz oder unerlaubt auf Ihrem Grundstück, können Sie selbst den Abschleppwagen rufen. Aber Achtung: Sofern Sie nicht mit einem Schild darauf hinweisen, müssen Sie die Kosten erst einmal aus eigener Tasche zahlen und sehen, wie Sie an Ihr Geld kommen. Steht das fremde Auto jedoch auf öffentlichem Grund und parkt Ihre Einfahrt zu, ist die Polizei oder das Ordnungsamt zuständig. Sie fahren grundsätzlich besser, gleich die Gesetzeshüter zu rufen. Denn sollte der Halter des Sie behindernden Fahrzeugs sich weigern, die Abschleppkosten zu zahlen, kann es zu einem langen und teuren Streit vor Gericht kommen.

Falschparken – Mitschuld bei Unfällen

In Großstädten sind Parkplätze Mangelware. Viele Autofahrer parken daher ihr Fahrzeug gerade über Nacht im Halteverbot. Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer Ihr Auto zu spät sieht, weil es verkehrswidrig geparkt ist und es zum Zusammenstoß kommt, droht Ihnen eine Mitschuld am Unfall. Denn ohne Falschparken wäre es nicht zu einem Unfall gekommen.

Sie sehen: Auch wenn die Parkplatzsuche oft Nerven kostet, sollten Sie daran denken, dass Halteverbote einen Sinn haben und lieber einmal mehr um den Block fahren, um einen korrekten Parkplatz zu finden.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei Alege auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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