05.09.2022

Kita gründen: Voraussetzungen, Rechtsform, Fördermöglichkeiten

Betreuungsplätze für Kinder sind in Deutschland rar. In vielen Großstädten ist die Nachfrage so enorm, dass sich Einzelpersonen und Elterninitiativen dazu entschließen, eine eigene Kita zu gründen. Doch geht das überhaupt so einfach? Welche Voraussetzungen stellt der Gesetzgeber an eine Kitagründung und bei welcher Behörde ist welche Erlaubnis einzuholen? Die wichtigsten Informationen zum Thema fasst dieser Artikel zusammen.

Inhalt

Eigene Kita gründen: Diese Geschäftsmodelle sind möglich

Wer eine Kindertagesstätte (kurz: Kita) gründen möchte, steht zunächst vor der Frage: Welches Geschäftsmodell ist das richtige?

Die Bezeichnung „Kita“ wird häufig als Sammelbegriff für pädagogische Betreuungskonzepte verwendet, die sich teilweise deutlich voneinander unterscheiden.

Die nachfolgende Tabelle listet die Unterschiede auf:

Geschäftsmodell

Alter der Kinder

Personal

Betreuungszeit / Organisation

Kinderkrippe

Kleinkinder bis zu 3 Jahre

Pädagogische Fachkräfte, Kinder-Pflegekräfte

Häufig in eine Kita integriert

Kindergarten

Zwischen 3 und 7 Jahren

Erziehungs-Fachkräfte

Meist nur morgens, teilweise auch nachmittags

Kindertagesstätte

Kleinkinder und nicht schulpflichtige Kinder unter 7 Jahren

Kinder-Tagespflege-Personen

Ganztägig, von frühmorgens bis spät nachmittags

Kinderhort

Schulkinder im Alter zwischen 7 und 12 Jahren

Pädagogische Fachkräfte

Im Anschluss an den Schulunterricht (Betreuung bei Hausaufgaben, Mittagessen und Spielen)

In diesem Zusammenhang interessant: Besteht ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung?

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Voraussetzungen für die Kita-Gründung: Welche Rechtsform eignet sich für eine Kita?

Die Gründung einer Kita erfordert – wie nahezu jede Unternehmensgründung – die Wahl einer Rechtsform. Von dieser Rechtsform hängen wichtige Faktoren ab, wie beispielsweise die persönliche Haftung, der Kapitalbedarf sowie die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten.

Soll die Kita aus einer Elterninitiative heraus gegründet werden, empfiehlt es sich, die Rechtsform des eingetragenen Vereins (kurz: e.V.) zu wählen. Für eine solche Gründung ist kein Eigenkapital erforderlich, zudem haftet der Verein als juristische Person – nicht jedoch die Eltern mit ihrem Privatvermögen. Und: Wird der Verein als gemeinnützig anerkannt, winken Steuervorteile.

Ist bereits bei der Gründung klar, dass eine größere Anzahl an Kindern aufgenommen werden soll und ein gemeinnütziger Zweck eher nicht anzunehmen ist, kann eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbh) die geeignetere Rechtsform sein. Sie erfordert zwar ein Stammkapital i.H.v. mindestens 25.000 Euro, bietet im Gegenzug jedoch einen vereinfachten bürokratischen Ablauf. Der Grund: Die Entscheidungsgewalt liegt bei einem oder mehreren Gesellschaftern und nicht – wie bei einem e.V. – bei der Mitgliederversammlung. Auf diese Weise lassen sich wichtige Entscheidungen schneller treffen.

Eigene Kita gründen: Voraussetzungen an Räumlichkeiten

Die Räumlichkeiten sind bei der Gründung einer Kita von zentraler Bedeutung. Die Anforderungen variieren von Bundesland zu Bundesland. Generell gilt: Kitas müssen über ausreichend Gruppenräume verfügen, in denen ein gefahrloses Spielen möglich ist. Darüber hinaus müssen

  • ausreichend WC- und Waschräume,
  • Schlafmöglichkeiten,
  • eine Küche,
  • Zimmer für Teamkräfte und
  • ein Abstellraum

 

vorhanden sein. Sämtliche Kita-Räume müssen hell, warm, sauber und belüftbar sein sowie den geltenden Sicherheitsbestimmungen (z.B. hinsichtlich des Brandschutzes) entsprechen. Informationen zu den jeweils geltenden Vorschriften erteilen die örtlichen Bau- und Gesundheitsämter sowie die zuständigen Kita-Aufsichten der Kommunen.

Genehmigungen und Anträge für die Eröffnung einer Kita

Eine Kita ist beim zuständigen Gewerbeamt und bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Wurde die Kindertagesstätte als GmbH oder gGmbH gegründet, ist zusätzlich eine Eintragung im Handelsregister erforderlich.

Bevor eine Kita tatsächlich gegründet werden kann, ist gem. § 45 SGB VIII eine Betriebserlaubnis beim zuständigen Jugendamt einzuholen. Mit dem Antrag ist ein detailliertes Betreuungskonzept einzureichen. Wichtig sind vor allem:

  • die pädagogischen Grundlagen und Ziele
  • der Aufbau und die Struktur der Kita
  • die fachlichen Betreuungskräfte
  • Größe und Alter der zu betreuenden Kinder
  • Öffnungszeiten

 

Auch muss das Konzept einen Bau- bzw. Lageplan der Kita-Räumlichkeiten sowie einen detaillierten Finanzplan enthalten.

Kita-Leitung: Voraussetzungen an das Personal

Wer eine Kita gründen möchte, sollte über unternehmerisches Know-how verfügen, denn auch bei einer Kindertagesstätte fallen betriebswirtschaftliche Vorgänge an. Dazu zählen beispielsweise die Anmeldung beim Finanzamt, die Buchhaltung sowie die Erstellung von Lohnabrechnungen. Eine pädagogische Ausbildung oder entsprechende Vorerfahrungen sind ebenfalls empfehlenswert, um ein passendes Konzept zu erstellen und Teamkräfte von der Kita Gründung zu überzeugen.

Aber: In Deutschland dürfen auch Personen ohne pädagogische Ausbildung eine Kita gründen. Allerdings ist – neben einer Betriebserlaubnis des Jugendamtes – die Einstellung qualifizierter Fachkräfte erforderlich. Wie viele Teamkräfte das sind, hängt von den Betreuungsstunden, dem Alter sowie der Anzahl der Kinder ab.

Kita gründen ohne Eigenkapital: Zuschüsse und Fördermöglichkeiten

Bund und Länder bieten Selbstständigen unterschiedliche Förderprogramme zum Start in ihre Selbstständigkeit an. So fördern die KfW-Banken Existenzgründende und kleine Unternehmen mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 100.000 Euro. Weitere staatliche Förderprogramme – wie beispielsweise der Gründungszuschuss – können unter www.foerderdatenbank.de eingesehen werden.

Darüber hinaus gewähren Länder und Kommunen zusätzliche Förderungen. Größtenteils jedoch nur dann, wenn die geplante Kita in den Bedarfsplan des zuständigen Jugendamtes aufgenommen wurde. Die Höhe der zusätzlichen Fördermittel variiert von Kommune zu Kommune. Daher sind entsprechende Informationen im Vorwege beim zuständigen Jugendamt einzuholen.

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