19.01.2023

Mindesttemperatur am Arbeitsplatz: Was ist zulässig?

Bei einer zu niedrigen Temperatur am Arbeitsplatz leiden Wohlbefinden und Produktivität. Auf der anderen Seite sind Heizkosten hoch wie nie. Welche Mindesttemperatur am Arbeitsplatz ist also einzuhalten? Was die Gesetzgebung regelt und was Arbeitgebende tun müssen, um die notwendige Bürotemperatur sicherzustellen, erklärt dieser Beitrag. Außerdem: Wie sich die aktuelle Energiekrise auf die Regelung der Mindesttemperatur am Arbeitsplatz auswirkt.

Mindesttemperatur im Büro und anderen Räumen: Wie kalt darf es am Arbeitsplatz sein?

In Deutschland existieren Vorgaben, wie die Temperaturen in Werkstätten, Büros und Lagerhallen zu regeln sind. Die gesetzliche Grundlage bildet die Arbeitsstättenverordnung (kurz: ArbStättV) in Verbindung mit den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (kurz: ASR). Während die Arbeitsstättenverordnung lediglich „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen“ fordert, konkretisiert die ASR A3.5 diese Anforderung. Die Mindesttemperaturen sind abgestuft – je nach Arbeitsbelastung und Betriebsraum.

Arbeitsräume

Die Raumtemperatur in einem Büro oder an einem anderen Arbeitsplatz muss – je nach Schwere der Tätigkeit – zwischen 12 und 20 Grad betragen. Hierbei gilt:

  • bei schweren Arbeiten, also dann, wenn Arbeitnehmende dauerhaft mit ihrem ganzen Körper arbeiten müssen: 12 Grad
  • bei mittelschweren Arbeiten, also dann, wenn bspw. handwerkliche Tätigkeiten eine mittlere körperliche Belastung darstellen: 17 Grad
  • bei leichten Arbeiten, beispielsweise bei Büroarbeiten: 20 Grad

Existieren im Betrieb Waschräume, die mit Duschen oder Badewannen ausgestattet sind, muss die Raumtemperatur bei mindestens 24 Grad liegen – jedoch nur während der Nutzungsdauer.

Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume müssen während der Nutzungsdauer auf mindestens 21 Grad geheizt werden.

Aktuelle Verordnung begrenzt die Arbeitstemperatur in Büros und an Arbeitsplätzen

Die oben genannten Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz dürfen aufgrund der derzeit gültigen „Verordnung zur Sicherheit der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ bis Ende Februar 2023 wie folgt unterschritten werden:

  • bei mittelschweren Arbeiten: 16-18 Grad
  • bei überwiegend leichten Tätigkeiten: 18 Grad
  • bei leichten, überwiegend sitzenden Tätigkeiten: 19 Grad

Arbeitsschutz bei Kälte am Arbeitsplatz: Was gilt bei Arbeit in gekühlten Räumen?

Bei Arbeiten in gekühlten Räumen – beispielsweise Kühl- oder Frischeräumen – und im Freien muss das arbeitgebende Unternehmen für Maßnahmen sorgen, um die Gesundheit seiner Beschäftigten nicht zu gefährden. Dazu zählen die Bereitstellung von spezieller (ggf. wetterfester) Kälteschutzkleidung sowie Räumlichkeiten zum Aufwärmen und Umziehen. Arbeitnehmende, die regelmäßig in Räumen von unter –25 Grad arbeiten, sind in bestimmten Abständen zur medizinischen Vorsorge zu schicken.

Ab welcher Temperatur im Büro muss man nicht mehr arbeiten?

Darüber hinaus ist festgelegt, wie lange bei kalten Bedingungen gearbeitet werden darf. Liegt die Temperatur am Arbeitsplatz unter -5 Grad, sollen Beschäftigte alle 2,5 Stunden eine Pause einlegen. Bei Kälte am Arbeitsplatz zwischen -5 Grad und -30 Grad dürfen die Arbeitsintervalle maximal 90 Minuten betragen.

Temperatur im Büro: Was sollten Arbeitgeber tun, wenn es zu kalt ist?

Ist es im Büro zu kalt, stehen Beschäftigte vor einem Problem: Die oben genannten Mindesttemperaturen sind als Richtlinien zu verstehen, rechtlich jedoch nicht verbindlich.

Jedoch haben Arbeitgebende gegenüber ihren Beschäftigten eine Fürsorgepflicht. Nach § 618 Abs. 1 BGB müssen sie bestmöglich gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Wird die Mindesttemperatur am Arbeitsplatz deutlich unterschritten, droht ein konkretes Gesundheitsrisiko. Arbeitnehmende können von ihrer vorgesetzten Person Abwehrmaßnahmen verlangen, beispielsweise durch das Erhöhen der Heiztemperatur oder das Aufstellen von Radiatoren.

Reagiert das Unternehmen nicht, ist der Betriebsrat zu kontaktieren. Erst, wenn dieser nicht handelt und die Temperatur am Arbeitsplatz weiterhin deutlich zu niedrig ist, dürfen Beschäftigte die Arbeit niederlegen. In diesem Fall ist jedoch ein Nachweis zu erbringen, dass die Büro Temperatur tatsächlich ein Gesundheitsrisiko darstellt. Kommt es zum Rechtsstreit, unterstützt die DEURAG Berufsrechtsschutzversicherung Beschäftigte bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Arbeitgebenden.

In diesem Zusammenhang wissenswert: Dürfen Arbeitnehmende wegen Schnee und Eis zu Hause bleiben? Und: Krankmeldung beim Arbeitgeber – So geht's richtig!

Raumtemperatur am Arbeitsplatz: Was gilt bei einem Heizungsausfall?

Sinkt die Bürotemperatur, weil die Heizung ausgefallen ist, haben Beschäftigte zunächst keinen Anspruch auf „Kältefrei“. Sie müssen weiterhin zur Arbeit erscheinen, ein unentschuldigtes Fehlen kann zu einer Abmahnung führen. Gleichzeitig ist das arbeitgebende Unternehmen verpflichtet, den Defekt zeitnah zu beheben.

Besteht jedoch durch die unterschrittene Mindesttemperatur am Arbeitsplatz ein konkretes Gesundheitsrisiko und verweigert der Arbeitgebende jegliche Gegenmaßnahmen gegen die Kälte, können Beschäftigte von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen (§ 273 BGB). Da eine Arbeitsverweigerung jedoch einen Kündigungsgrund darstellt, sollten derartige Maßnahmen nur nach Rücksprache mit dem Betriebsrat ergriffen werden.

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