17.10.2022

Motorrad-Regeln: So verhält man sich richtig

Während Autos im Stau dicht an dicht stehen, bietet sich für Motorradfahrende eine verlockende Möglichkeit: Sie schlängeln sich zwischen den Fahrzeugen einfach durch. Aber ist das erlaubt? Welche Verkehrsregeln gelten für Motorradfahrende auf deutschen Straßen und was gibt es hinsichtlich der Bekleidung, des Helms und des Parkens eines Motorrades zu beachten? Dieser Artikel fasst die wichtigsten Regeln zusammen.

Motorradfahren: Nicht ohne gültigen Führerschein

Motorradfahren ohne Prüfung ist in Deutschland seit 2019 teilweise möglich. So dürfen einige Krafträder auch mit dem PKW-Führerschein gefahren werden. Dies gilt beispielsweise für Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von weniger als 15 PS. Allerdings müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Führerscheinbesitz seit mindestens 5 Jahren
  • Fahrschul-Seminar mit vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten

 

Darüber hinaus dürfen mit dem PKW-Führerschein Krafträder der Klasse AM gefahren werden. Dazu zählen:

  • zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder (L1e-B bzw. L2e)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (L6e)

 

mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer Höchstleistung von 5,5 PS.

Wer seinen PKW-Führerschein vor dem 1. April 1980 erworben hat, darf nach Absolvierung einer 40-minütigen Praxisprüfung Motorräder bis 48 PS fahren. Nach 2 Jahren Fahrpraxis kann diese Kenntnis im Rahmen einer weiteren Prüfung in einen vollwertigen Motorradführerschein umgewandelt werden.

Lese-Tipp: Was gilt es zu beachten, wenn man E-Scooter ohne Führerschein fährt?

Motorrad fahren ohne Schutzkleidung: Ist das erlaubt?

Das Fahren von Krafträdern ohne entsprechende Schutzkleidung ist in Deutschland erlaubt. Wer möchte, darf auch in Jogginghose und Turnschuhen auf sein Motorrad steigen. Allerdings kann dies im Falle eines Unfalls schwerwiegende Folgen haben. Zum einen steigt das Verletzungsrisiko enorm, zum anderen kann Motorradfahrenden aufgrund der fehlenden Schutzausrüstung eine Teilschuld zugesprochen werden (vgl. Urteil OLG Brandenburg, Az.: 12 U 29/09).

Aus diesem Grund wird das Tragen einer Schutzausrüstung empfohlen. Dazu zählen:

  • Motorradhandschuhe
  • Motorradstiefel
  • Nierengurt
  • separater Rückenprotektor
  • Jacke mit großflächigen Protektoren
  • Hose mit Protektoren an Hüfte und Knie

Ist das Motorradfahren ohne Helm zulässig?

Anders als bei der Schutzkleidung legt die Straßenverkehrsordnung beim Thema Helm klare Regeln fest. In § 21a Abs. 2 S. 1 StVO heißt es:

„Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“

Wer ohne Helm Motorrad fährt, dem droht ein Bußgeld i.H.v. 15 Euro, bei mitfahrenden Kindern ohne Schutzhelm beträgt das Bußgeld 60 Euro.

Motorrad abstellen auf PKW-Parkplatz oder Gehweg: Wo kann man sein Motorrad parken?

Ein Motorrad darf überall dort abgestellt werden, wo auch das Parken eines PKW zulässig ist. Im Umkehrschluss gilt für Motorräder überall dort ein Parkverbot, wo ein solches auch für PKWs besteht.

Das Parken eines Motorrades auf Gehwegen ist gem. § 12 StVO verboten. Ausnahme: Die Fläche ist mit dem Verkehrszeichen 315 ausgewiesen.

Darf ich mit meinem Motorrad bei Stau vorbeifahren?

Aufgrund der geringen Breite ist es für viele Motorradfahrende verlockend, sich links und rechts an einem Stau vorbeizuschlängeln. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, denn das Rechtsüberholen ist – wie bei PKW – verboten und wird mit einem Bußgeld belegt.

Das linksseitige Überholen ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings ist hierbei der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von 1 m (PKW, LKW), 1,5 – 2 m (Radfahrende/Motorradfahrende) einzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist das linksseitige Überholen unzulässig.

Weitere Motorrad-Regeln

Gemäß § 50 Abs. 2 StVZO müssen Krafträder mit einem nach vorne wirkenden Scheinwerfer ausgestattet sein. Darüber hinaus sind eine Schlussleuchte sowie ein Rückstrahler erforderlich. Auch Bremsleuchten gehören zu den vorgeschriebenen Leuchtmitteln.

Eine Beleuchtung zur Kenntlichmachung der seitlichen Begrenzung ist jedoch nur für Motorräder vorgeschrieben, die über einen Beiwagen verfügen.

Wichtig: Anders als bei mehrspurigen Fahrzeugen ist das Fahren mit Tagfahrlicht bei Krafträdern gem. § 17 Abs. 2a StVO vorgeschrieben. Bei schlechten Sichtverhältnissen – z.B. bei Nebel oder Regen – sowie mit eintretender Dunkelheit ist das Abblendlicht einzuschalten.

In Deutschland existieren zwei Verkehrszeichen, welche sich ausschließlich an Motorradfahrende richten.

Zum einen das Verkehrszeichen 1022-12, welches das Befahren der jeweiligen Straße mit einem Kraftrad gestattet. Zum anderen das Verkehrszeichen 255, welches das Befahren der jeweiligen Straße mit einem Kraftrad untersagt.

Für die Personenbeförderung auf einem Motorrad gelten gem. § 21 Abs. 1 StVO folgende Voraussetzungen:

  • die mitfahrende Person hat einen eigenen Sitz zur Verfügung
  • das Motorrad ist mit einem Haltesystem ausgestattet (§ 61 Abs. 1 StVZO)
  • das Motorrad verfügt über Fußstützen für die mitfahrende Person (§ 61 Abs. 2 StVZO)

Bußgeldtabelle für Motorradfahrende

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Freihändig fahren

5 Euro

 

 

Auf dem Hinterrad gefahren

50 Euro

 

 

Fahren ohne Betriebserlaubnis

50 Euro

 

 

Fahren ohne Helm

15 Euro

 

 

Kind befördert, das keinen Helm trug

60 Euro

1

 

Durch einen Stau geschlängelt (innerorts)

30 Euro

 

 

Durch einen Stau geschlängelt (außerorts)

100 Euro

1

 

Rettungsgasse unrechtmäßig benutzt

240 Euro

2

1 Monat

Motorrad auf dem Gehweg geparkt

55 Euro

 

 

… mit Behinderung

70 Euro

1

 

Fahren ohne Abblend-/Tagfahrlicht

10 Euro

 

 

...mit Gefährdung anderer

15 Euro

 

 

Die Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Motorrad sind analog zu den Strafen bei Verstößen mit dem PKW. Hier drohen – neben einem Bußgeld – Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Führerscheinentzug.

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