17.03.2022

Offenes Feuer oder Feuerschale: Ist ein Feuer im Garten erlaubt?

Ob romantisch mit Musik, oder kulinarisch mit Bratwurst und Stockbrot: Eine Feuerstelle im eigenen Garten macht es möglich. Nicht nur an einem lauen Sommerabend stehen Lagerfeuer hoch im Kurs. Viele Besitzende eines Gartens lassen auch gern im Winter den Tag am offenen Feuer ausklingen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Welche Regelungen der Gesetzgeber trifft und was beim Anlegen einer Feuerstelle im Garten zu beachten ist, fasst dieser Artikel zusammen.

Feuerstelle im Garten: Was ist erlaubt?

In Deutschland existiert kein einheitliches Gesetz zum Entfachen eines Feuers im eigenen Garten. Die Gesetzeslage unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher, sich bei der jeweiligen Stadtverwaltung oder der örtlichen Feuerwehr zu erkundigen.

Grundsätzlich gilt: Offene Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) im Garten sind in der Regel nur mit einer Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes gestattet. Diese wird üblicherweise erst nach einem Besichtigungstermin erteilt. Dabei überprüft eine beschäftigte Person des Ordnungsamtes, ob die notwendige Sicherheit gegeben ist und ob ausreichend Abstand zu Nachbargrundstücken, öffentlichen Plätzen und Wegen eingehalten wird.

Sonderregelungen existieren jedoch für geschlossene Feuerstellen, wie beispielsweise:

Feuerschalen

Bei Feuerschalen und Feuerkörben handelt es sich gemäß Immissionsschutzgesetz nicht um genehmigungsbedürftige Anlagen. Voraussetzung: Ihr Durchmesser beträgt weniger als einen Meter und sie werden entsprechend ihrer Bestimmung (als Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer) verwendet.

Tischfeuer

Auch sogenannte Tischfeuer (Bioethanolkamine) dürfen ohne Genehmigung aufgestellt und betrieben werden. Sie sind bereits aufgrund ihrer Größe unproblematisch. Darüber hinaus verfügen nahezu alle gängigen Modelle über ein Lichtglas, das den Funkenflug auf benachbarte Grundstücke und angrenzende Grünflächen verhindert.

Feuerkamine

Ein Kamin im Garten ist grundsätzlich erlaubt. Es handelt sich – ähnlich wie bei einem Grill – um eine geschlossene Feuerstelle. Es gilt jedoch eine Maximalbreite von 1 Meter. Breitere Ausführungen sind genehmigungspflichtig.

Feuer im Garten: Was muss beachtet werden?

Hinsichtlich der zulässigen Brennstoffe trifft der Gesetzgeber klare Vorgaben. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 der 1. Bundes-Immisionsschutzverordnung (kurz: BimSchV) dürfen bei einem Feuer im Garten lediglich bestimmte Brennstoffe verwendet werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Steinkohle, Braunkohle und Grill-Holzkohle
  • naturbelassenes Holz
  • Presslinge aus naturbelassenem Holz
  • Sperrholz, Span- und Faserplatten (sofern keine Holzschutzmittel aufgetragen wurden)
  • Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe
  • Gase der öffentlichen Gasversorgung, naturbelassenes Erdgas sowie Flüssiggas
  • Methanol, Ethanol und naturbelassene Pflanzenöle


Von besonderer Bedeutung ist auch der richtige Sicherheitsabstand.

Wichtig!

Eine Feuerstelle sollte grundsätzlich mit einem Abstand von mindestens 10 Metern zu benachbarten Grundstücken, 50 Metern zu Gebäuden und öffentlichen Wegen sowie mindestens 100 Metern zu Wäldern betrieben werden.

Gartenabfälle verbrennen: Ist das erlaubt?

Das Verbrennen von Laub und Gartenabfällen ist gem. § 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz bundesweit verboten. Allerdings dürfen die einzelnen Bundesländer abweichende individuelle Regelungen treffen. Die folgende Tabelle zeigt, in welchen Bundesländern das Verbrennen von Gartenabfällen verboten ist und wo regionale Ausnahmen bestehen.

Bundesland

Verbrennung zulässig?

Regionale Ausnahmen möglich?

Baden-Württemberg

Ja

Ja

Bayern

Ja

ja

Berlin

Nein

Nein

Brandenburg

Nein

Ja

Bremen

Nein

Nein

Hamburg

Nein

Nein

Hessen

Nein

ja

Mecklenburg-Vorpommern

Nein

Ja

Niedersachsen

Nein

Ja

Nordrhein-Westfalen

Nein

Ja

Rheinland-Pfalz

Nein

Ja

Saarland

Nein

Ja

Sachsen

Nein

Nein

Sachsen-Anhalt

Ja

Ja

Schleswig-Holstein

Nein

Ja

Thüringen

Nein

Nein

Weiterführende Informationen erteilt das zuständige Ordnungsamt.

Sicherheitsvorkehrungen für Feuerstellen im Garten

Eine ausreichende Sicherheit der Feuerstelle im Garten ist – auch aus eigenem Interesse – Pflicht. Wichtig ist vor allem, dass:

  • die Feuerstelle auf einem nicht brennbaren, stabilen Untergrund aufgestellt wird
  • die Feuerstelle einen sicheren Stand hat und nicht wackelt
  • die Sicherheitsabstände zu Gebäuden und brennbaren Gegenständen eingehalten werden
  • bei Trockenheit und starkem Wind kein Feuer entfacht wird
  • sich Kinder und Haustiere nicht zu nah an der Feuerstelle aufhalten
  • für den Ernstfall ein Gartenschlauch, Feuerlöcher oder eine Löschdecke zur Verfügung stehen
     

Achtung: Bußgeld bei Feuer im Garten

Wer eine ordnungswidrige Feuerstelle im Garten betreibt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe unterscheidet sich von Kommune zu Kommune.

  • Liegt kein Wiederholungsfall vor, beträgt das Bußgeld etwa 200 bis 400 Euro.
  • Bei schwereren Verstößen droht eine Strafe von bis zu 5.000 Euro.
  • Das Verbrennen von Gartenabfällen gilt in einigen Bundesländern als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Ordnungsgeld i.H.v. bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

 

Offenes Feuer im Garten: Was tun bei Ärger mit der Nachbarschaft?

Egal, ob Feuerschale oder Tischfeuer: Wer eine Feuerstelle im Garten betreibt, sollte eine unverhältnismäßige Rauchentwicklung vermeiden. Der Grund: Liegt für die Nachbarschaft eine nicht nur unwesentliche Belästigung vor, können diese zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Die gesetzliche Grundlage bildet § 906 BGB. Im Streitfall ist eine anwaltliche Beratung zu empfehlen. Eine zuverlässige Rechtsschutzversicherung hilft Betroffenen bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand. Unser Tipp: Eine Mediation ist in vielen Fällen eine gute Möglichkeit, Streitigkeiten mit der Nachbarschaft außergerichtlich zu klären.

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Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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